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Sie liefern oder leisten an Kunden in anderen EU-Staaten

Geschäfte in der EU umsatzsteuerlich abwickeln

Bestimmen Sie den Leistungsort und wer die Steuer schuldet, prüfen Sie Erwerbs- und Lieferschwelle, lassen Sie die USt-IdNr. Ihres Kunden bestätigen, melden Sie Ihre EU-Umsätze in der Zusammenfassenden Meldung oder über den One-Stop-Shop und holen Sie ausländische Vorsteuer zurück: 9 Schritte.

Beginnen: Leistungsort, Reverse Charge, innergemeinschaftlicher Erwerb

Verstehen: Leistungsort, Reverse Charge, Zusammenfassende Meldung

Berechnen: Erwerbsschwelle, Lieferschwelle und Meldezeitraum der Zusammenfassenden Meldung

  1. Schritt 3 von 9
  2. Schritt 4 von 9
  3. Schritt 5 von 9

Erklären: USt-IdNr. bestätigen, Zusammenfassende Meldung, One-Stop-Shop, Vorsteuervergütung

Die anderen Leitfäden

Ein anderer Vorgang, dasselbe Prinzip: die drei Säulen der Reihe nach.

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