Erwerbsschwelle prüfen — ist Ihr EU-Einkauf in Deutschland steuerbar?
Die Erwerbsschwelle schützt nur bestimmte Erwerber: Unternehmer mit ausschließlich steuerfreien Umsätzen ohne Vorsteuerabzug, pauschalierende Land- und Forstwirte und juristische Personen ohne Unternehmereigenschaft. Für sie liegt kein innergemeinschaftlicher Erwerb vor, solange die Erwerbe 12 500 Euro weder im Vorjahr überstiegen haben noch im laufenden Jahr voraussichtlich übersteigen. Die Schwelle entfällt, wenn der Erwerber auf sie verzichtet (auch durch Verwendung seiner USt-IdNr.), und gilt nie für neue Fahrzeuge und verbrauchsteuerpflichtige Waren.
Regeln 2026 — geprüft am 23. September 2026Kostenlos, ohne Konto
Dieser Inhalt gehört zum Leitfaden: Geschäfte in der EU umsatzsteuerlich abwickeln· Schritt 3 von 9· Nächster Schritt: Fernverkauf in der EU — gilt die Lieferschwelle von 10 000 Euro?
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Quellen und Annahmen
- gesetze-im-internet.de — UStG § 1a Abs. 3 Nr. 2 — Jahrgang 2026, geprüft am 23. September 2026
Auszug aus der Quelle : « der Gesamtbetrag der Entgelte für Erwerbe im Sinne des Absatzes 1 Nr. 1 und des Absatzes 2 hat den Betrag von 12 500 Euro im vorangegangenen Kalenderjahr nicht überstiegen und wird diesen Betrag im laufenden Kalenderjahr voraussichtlich nicht übersteigen (Erwerbsschwelle). »
- gesetze-im-internet.de — UStG § 1a Abs. 4 Satz 3 — Jahrgang 2026, geprüft am 23. September 2026
Auszug aus der Quelle : « Der Verzicht bindet den Erwerber mindestens für zwei Kalenderjahre. »
Annahmen der Berechnung
- Die übrigen Voraussetzungen des § 1a Abs. 1 UStG werden als erfüllt unterstellt: Der Gegenstand gelangt aus einem anderen Mitgliedstaat nach Deutschland, und der Lieferer ist kein Kleinunternehmer seines Staates. Geprüft wird nur die Schwelle.
- Kleinunternehmer werden unter Buchstabe a eingeordnet: § 1a Abs. 3 Nr. 1 Buchstabe b ist weggefallen, § 19 Abs. 1 UStG stellt ihre Umsätze steuerfrei und § 15 Abs. 2 Nr. 1 UStG schließt für steuerfreie Umsätze den Vorsteuerabzug aus. Diese Einordnung ist eine Zusammenschau der drei Vorschriften, kein eigener Gesetzeswortlaut.
- Die Beträge sind die Summe der Entgelte (netto) aller innergemeinschaftlichen Erwerbe einschließlich des geprüften Einkaufs, nicht nur die Käufe bei einem Lieferer.
Weiterführend
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Dieses Ergebnis dient ausschließlich der Information und stellt keine Steuerberatung im Sinne des Steuerberatungsgesetzes dar. Prüfen Sie Ihren Fall beim zuständigen Finanzamt oder lassen Sie sich von einer steuerberatenden Person beraten.