Zum Inhalt springen

Einkommensteuererklärung (ESt 1 A)

Die Einkommensteuer wird nach Ablauf des Kalenderjahres nach dem Einkommen veranlagt, das in diesem Veranlagungszeitraum bezogen wurde (§ 25 Abs. 1 EStG). Wer Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb oder selbständiger Arbeit erzielt, muss die Erklärung ELEKTRONISCH übermitteln — für ihn ist die Papierform die Ausnahme, nicht die Regel (§ 25 Abs. 4 EStG).

Aktuell für 2025 — geprüft am 3. Oktober 2026Amtliches Verfahren, ohne VordruckAnleitung: etwa 75 Min.

Dieser Inhalt gehört zum Leitfaden: Als Selbständiger den Gewinn ermitteln· Schritt 10 von 11· Nächster Schritt: Antrag auf Anpassung von Vorauszahlungen

Dieser Inhalt gehört zum Leitfaden: Die Einkommensteuererklärung abgeben· Schritt 12 von 12· Letzter Schritt des Leitfadens

Dieser Inhalt gehört zum Leitfaden: Eine Immobilie vermieten und versteuern· Schritt 8 von 8· Letzter Schritt des Leitfadens

Dieser Inhalt gehört zum Leitfaden: Kapitalerträge versteuern und erklären· Schritt 7 von 7· Letzter Schritt des Leitfadens

Fristen

Sieben Monate nach Ablauf des Kalenderjahres
Allgemeine Frist für Steuererklärungen, die sich auf ein Kalenderjahr beziehen (§ 149 Abs. 2 Satz 1 AO)
Letzter Tag des Monats Februar des zweiten Folgejahres mit steuerberatender Person
§ 149 Abs. 3 AO — das Finanzamt kann die Erklärung im Einzelfall vorab anfordern (§ 149 Abs. 4 AO)
Ein Monat nach Bekanntgabe des Steuerbescheids: die Einspruchsfrist
§ 355 Abs. 1 Satz 1 AO — sie läuft ab Bekanntgabe, nicht ab dem Datum des Bescheids

Bereitzulegende Unterlagen

  • ELSTER-Zugang mit Zertifikat oder ELSTER-Unternehmenskonto
  • Steuerliche Identifikationsnummer aller erklärenden Personen
  • Gewinnermittlung der selbständigen oder gewerblichen Tätigkeit: Anlage EÜR oder Jahresabschluss
  • Lohnsteuerbescheinigungen des Kalenderjahres
  • Belege zu Sonderausgaben, außergewöhnlichen Belastungen und Vorsorgeaufwendungen
  • Bankverbindung für Erstattung oder Lastschrifteinzug
Zum Verfahren auf der amtlichen Seite

Zu diesem Verfahren gehört kein Formular: Der Link führt zur amtlichen Seite, die es beschreibt.

Was Ihnen diese Seite bietet

Den Leitfaden oben und den Link zur amtlichen Seite. ActioFin erstellt für diese Seite kein Dokument: Was Sie ausfüllen oder einreichen, geschieht über das amtliche Medium.

Wen es betrifft

  • Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland im Kalenderjahr, für das die Erklärung erstellt wird — so nennt ELSTER die Voraussetzung der ESt 1 A
  • Selbständige, Gewerbetreibende sowie Land- und Forstwirte: sie erzielen Einkünfte nach § 2 Abs. 1 Satz 1 Nummern 1 bis 3 EStG und sind damit zur elektronischen Übermittlung verpflichtet (§ 25 Abs. 4 Satz 1 EStG)
  • Ehegatten, die die Zusammenveranlagung nach § 26b EStG wählen: sie geben EINE gemeinsame Erklärung ab, die von beiden eigenhändig zu unterschreiben ist (§ 25 Abs. 3 Satz 2 EStG)
  • Nicht betroffen sind die Fälle, in denen nach § 43 Abs. 5 und § 46 EStG eine Veranlagung unterbleibt
  • Für beschränkt Steuerpflichtige führt ELSTER ein eigenes Formular, die ESt 1 C — diese Anleitung beschreibt die ESt 1 A

Konkretes Beispiel

Andrea Siebert, Fotografin in Erfurt, und ihr angestellter Ehemann

Andrea erzielt Einkünfte aus selbständiger Arbeit, also Einkünfte nach § 2 Abs. 1 Satz 1 Nummer 3 EStG. Damit greift § 25 Abs. 4 Satz 1 EStG: ihre Einkommensteuererklärung ist nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung zu übermitteln. Dass ihr Mann nur Arbeitslohn bezieht, ändert daran nichts — wählen beide die Zusammenveranlagung nach § 26b EStG, geben sie EINE gemeinsame Erklärung ab (§ 25 Abs. 3 Satz 2 EStG), und die Einkünfte Andreas ziehen die gesamte Erklärung in die elektronische Pflicht. Ihrer Erklärung fügen sie Andreas Gewinnermittlung bei, hier die Anlage EÜR. Nur auf Antrag und zur Vermeidung unbilliger Härten kann die Finanzbehörde auf die elektronische Übermittlung verzichten (§ 25 Abs. 4 Satz 2 EStG).

Wie auszufüllen, Schritt für Schritt

  1. Prüfen Sie, ob überhaupt zu veranlagen ist: nach § 43 Abs. 5 und § 46 EStG unterbleibt die Veranlagung in bestimmten Fällen (§ 25 Abs. 1 EStG).
  2. Klären Sie die Veranlagungsart: Einzelveranlagung oder Zusammenveranlagung nach § 26b EStG — im zweiten Fall wird EINE gemeinsame Erklärung abgegeben.
  3. Melden Sie sich in Mein ELSTER an und wählen Sie „Einkommensteuererklärung unbeschränkte Steuerpflicht (ESt 1 A)“ sowie das Kalenderjahr aus.
  4. Erfassen Sie die Einkünfte aus allen einschlägigen Einkunftsarten und fügen Sie die zugehörigen Anlagen hinzu.
  5. Fügen Sie als Selbständiger oder Gewerbetreibender Ihre Gewinnermittlung bei — die Anlage EÜR oder den Jahresabschluss.
  6. Übermitteln Sie die Erklärung authentifiziert; die elektronische Übermittlung ist für Einkünfte nach § 2 Abs. 1 Satz 1 Nummern 1 bis 3 EStG die Pflichtform.
  7. Prüfen Sie den Steuerbescheid sofort nach Erhalt: die Einspruchsfrist von einem Monat läuft ab seiner Bekanntgabe (§ 355 Abs. 1 Satz 1 AO).

Gut zu wissen

  • Das Gesetz verlangt eine EIGENHÄNDIG unterschriebene Einkommensteuererklärung (§ 25 Abs. 3 Satz 1 EStG); bei der elektronischen Übermittlung tritt die authentifizierte Übermittlung an die Stelle der Unterschrift.
  • Die Pflicht zur elektronischen Übermittlung knüpft an die EINKUNFTSART an, nicht an die Höhe der Einkünfte: sie gilt, sobald Einkünfte nach § 2 Abs. 1 Satz 1 Nummern 1 bis 3 EStG erzielt werden und kein Veranlagungsfall des § 46 Abs. 2 Nummern 2 bis 8 EStG vorliegt.
  • Der Veranlagungszeitraum ist das Kalenderjahr, und veranlagt wird nach dem Einkommen, das IN DIESEM Zeitraum bezogen wurde (§ 25 Abs. 1 EStG) — nicht nach dem Jahr der Rechnungstellung.
  • Auf Antrag kann die Finanzbehörde zur Vermeidung unbilliger Härten auf die Übermittlung durch Datenfernübertragung verzichten (§ 25 Abs. 4 Satz 2 EStG). Das ist ein Antrag, kein Wahlrecht.
  • ELSTER führt für beschränkt Steuerpflichtige ein eigenes Formular (ESt 1 C). Die Voraussetzung der ESt 1 A ist Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland im betreffenden Kalenderjahr.

Häufige Fehler

  • Als Selbständiger die Papiererklärung wählen, weil sie bequemer erscheint. § 25 Abs. 4 Satz 1 EStG macht die elektronische Übermittlung zur Pflicht, sobald Einkünfte nach § 2 Abs. 1 Satz 1 Nummern 1 bis 3 EStG vorliegen.
  • Bei Zusammenveranlagung zwei getrennte Erklärungen einreichen. § 25 Abs. 3 Satz 2 EStG verlangt EINE gemeinsame Erklärung, von beiden eigenhändig zu unterschreiben.
  • Die Gewinnermittlung vergessen. Ohne Anlage EÜR oder Jahresabschluss fehlt die Grundlage der Einkünfte aus der selbständigen oder gewerblichen Tätigkeit.
  • Die Einspruchsfrist ab dem DATUM des Bescheids rechnen. Sie läuft ab seiner BEKANNTGABE (§ 355 Abs. 1 Satz 1 AO) — zwei verschiedene Zeitpunkte.
  • Annehmen, die Abgabefrist sei individuell verhandelbar. Sie ergibt sich aus § 149 AO; eine steuerberatende Person verlängert sie, ein Wunsch nicht.

Häufige Fragen

Muss ich die Einkommensteuererklärung elektronisch abgeben?

Wenn Sie Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb oder selbständiger Arbeit erzielen — also Einkünfte nach § 2 Abs. 1 Satz 1 Nummern 1 bis 3 EStG — und kein Veranlagungsfall des § 46 Abs. 2 Nummern 2 bis 8 EStG vorliegt: ja (§ 25 Abs. 4 Satz 1 EStG). Auf Antrag kann die Finanzbehörde in Härtefällen darauf verzichten.

Welcher Zeitraum wird veranlagt?

Das Kalenderjahr. Die Einkommensteuer wird nach dessen Ablauf nach dem Einkommen veranlagt, das die steuerpflichtige Person in diesem Veranlagungszeitraum bezogen hat (§ 25 Abs. 1 EStG).

Wir sind verheiratet — eine Erklärung oder zwei?

Bei Zusammenveranlagung nach § 26b EStG eine gemeinsame, die von beiden eigenhändig zu unterschreiben ist (§ 25 Abs. 3 Satz 2 EStG). Bei Einzelveranlagung gibt jede Person ihre eigene ab.

Bis wann muss ich abgeben?

Spätestens sieben Monate nach Ablauf des Kalenderjahres (§ 149 Abs. 2 Satz 1 AO); ist eine steuerberatende Person beauftragt, bis zum letzten Tag des Monats Februar des zweiten auf den Besteuerungszeitraum folgenden Kalenderjahres (§ 149 Abs. 3 AO).

Ich wohne nicht in Deutschland — gilt dieses Formular?

Nein. ELSTER nennt als Voraussetzung der ESt 1 A Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland im betreffenden Kalenderjahr und führt für beschränkt Steuerpflichtige ein eigenes Formular, die ESt 1 C.

Weiterführend

Amtliche Quellen

Auf Englisch lesen

Dieses Thema in anderen Ländern

Jedes Land wendet sein eigenes Recht an: Diese Seiten sind in seiner Sprache verfasst und auf seinen amtlichen Quellen gelesen.

Anleitung und Dokument dienen ausschließlich der Information und stellen keine Rechts- oder Steuerberatung im Sinne des Steuerberatungsgesetzes dar. Maßgeblich ist allein die Entscheidung der empfangenden Behörde; prüfen Sie deren Anforderungen und lassen Sie sich im Zweifel beraten.