Zum Inhalt springen

Solidaritätszuschlag berechnen — Freigrenze und Milderungszone

Der Solidaritätszuschlag bemisst sich nach der Einkommensteuer, nicht nach dem Einkommen: er beträgt 5,5 Prozent, entfällt bis zur Freigrenze ganz und ist in der Milderungszone auf 11,9 Prozent des übersteigenden Betrags begrenzt.

Regeln 2026 — geprüft am 21. September 2026Kostenlos, ohne Konto

Dieser Inhalt gehört zum Leitfaden: Die Einkommensteuererklärung abgeben· Schritt 10 von 12· Nächster Schritt: Antrag auf Fristverlängerung für die Steuererklärung

Ihr Ergebnis

Füllen Sie die Felder aus und starten Sie die Berechnung: der vollständige Rechenweg erscheint hier, kostenlos.

Quellen und Annahmen

Annahmen der Berechnung

  • Die Bemessungsgrundlage wird als gegeben angenommen: nach § 3 Abs. 2 SolzG ist es die Einkommensteuer, die unter Berücksichtigung der Freibeträge für Kinder nach § 32 Abs. 6 EStG in allen Fällen des § 32 EStG festzusetzen wäre — auch wenn Kindergeld günstiger war und die festgesetzte Einkommensteuer deshalb höher ist.
  • Ohne die Steuer nach § 32d Abs. 3 und 4 EStG, auf die der Zuschlag nach § 4 Satz 4 SolzG ohne Freigrenze und ohne Milderungszone erhoben wird.
  • Jahresveranlagung: der monatliche Lohnsteuerabzug folgt eigenen Schwellen nach § 3 Abs. 4 SolzG.

Weiterführend

Auf Englisch lesen

Dieses Ergebnis dient ausschließlich der Information und stellt keine Steuerberatung im Sinne des Steuerberatungsgesetzes dar. Prüfen Sie Ihren Fall beim zuständigen Finanzamt oder lassen Sie sich von einer steuerberatenden Person beraten.