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Entfernungspauschale berechnen — Pendlerpauschale und Höchstbetrag

Die Entfernungspauschale beträgt 0,38 Euro je vollem Kilometer der EINFACHEN Entfernung und Arbeitstag. Der Höchstbetrag von 4 500 Euro gilt nicht, wenn Sie einen eigenen oder überlassenen Kraftwagen nutzen.

Regeln 2026 — geprüft am 21. September 2026Kostenlos, ohne Konto

Dieser Inhalt gehört zum Leitfaden: Die Einkommensteuererklärung abgeben· Schritt 5 von 12· Nächster Schritt: Homeoffice-Pauschale und Arbeitszimmer absetzen

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Quellen und Annahmen

Annahmen der Berechnung

  • Eine erste Tätigkeitsstätte im Sinne des § 9 Abs. 4 EStG.
  • Maßgebend ist die kürzeste Straßenverbindung; eine offensichtlich verkehrsgünstigere Strecke bleibt hier außer Betracht.
  • Ohne steuerfreie Sachbezüge für Fahrten, die den abziehbaren Betrag mindern (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 Satz 5 EStG).
  • Der Höchstbetrag von 4 500 Euro entfällt nur, soweit ein eigener oder zur Nutzung überlassener Kraftwagen benutzt wird (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 Satz 2 EStG). Wer die Strecke teils mit dem Auto, teils anders zurücklegt, für den bleibt der Höchstbetrag für den übrigen Teil bestehen — der Rechner hebt ihn dagegen für die ganze Strecke und alle Tage auf.
  • Nicht abgebildet: steuerfreie Arbeitgeberleistungen nach § 3 Nr. 15 EStG (etwa ein Jobticket) und nach § 40 Abs. 2 Satz 2 EStG pauschal besteuerte Fahrtkostenzuschüsse mindern den abziehbaren Betrag. Ziehen Sie sie vom angezeigten Betrag ab.

Weiterführend

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Dieses Ergebnis dient ausschließlich der Information und stellt keine Steuerberatung im Sinne des Steuerberatungsgesetzes dar. Prüfen Sie Ihren Fall beim zuständigen Finanzamt oder lassen Sie sich von einer steuerberatenden Person beraten.