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Freiwillige Rentenversicherung beantragen (V0060)

Wer in der gesetzlichen Rentenversicherung NICHT versicherungspflichtig ist, kann sich ab Vollendung des 16. Lebensjahres freiwillig versichern (§ 7 Abs. 1 Satz 1 SGB VI) — beantragt wird das bei der Deutschen Rentenversicherung mit dem Vordruck V0060, online in eAntrag oder als PDF. Die Höhe ist frei wählbar: Beitragsbemessungsgrundlage ist jeder Betrag zwischen der Mindestbeitragsbemessungsgrundlage und der Beitragsbemessungsgrenze (§ 161 Abs. 2 SGB VI). Die entscheidende Frist steht in § 197 Abs. 2 SGB VI: freiwillige Beiträge sind nur wirksam, wenn sie bis zum 31. MÄRZ des Folgejahres für das Jahr gezahlt werden, für das sie gelten sollen. Danach hilft nur noch der Härtefall des Abs. 3.

Aktuell für 2024 — geprüft am 23. September 2026Amtliches FormularAnleitung: etwa 25 Min.

Fristen

Zahlung: bis zum 31. März des Folgejahres
§ 197 Abs. 2 SGB VI — freiwillige Beiträge sind wirksam, wenn sie bis zum 31. März des Jahres gezahlt werden, das dem Jahr folgt, für das sie gelten sollen. Fällt der 31. März auf ein Wochenende oder einen Feiertag, verschiebt sich der Stichtag laut Deutscher Rentenversicherung auf den folgenden Werktag
Härtefall: Antrag binnen drei Monaten nach Wegfall des Hinderungsgrundes
§ 197 Abs. 3 Satz 2 SGB VI — nur bei besonderer Härte und wenn die Zahlung ohne Verschulden verhindert war (Satz 1); eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ist ausgeschlossen (Abs. 4)
Beginn: frei wählbar, fortlaufend oder für einen begrenzten Zeitraum
Laut Deutscher Rentenversicherung ist die Anzahl der Monate, in denen freiwillige Beiträge gezahlt werden, frei wählbar; der Vordruck V0060 fragt Beginn und Zeitraum ab

Bereitzulegende Unterlagen

  • Rentenversicherungsnummer
  • Angaben zur Person: Name, Geburtsdaten, Staatsangehörigkeit, Anschrift
  • Bei Staatsangehörigkeit außerhalb von EU, EWR und Schweiz: Kopie des Aufenthaltstitels
  • Frühere Beiträge zu einer ausländischen Rentenversicherung: Zeitraum, Staat, Anschrift des Trägers
  • Beschäftigungen, Entgeltersatzleistungen, Kindererziehung oder Pflege seit dem gewünschten Beginn, jeweils mit Datum
  • Bei selbständiger Tätigkeit: Art der Tätigkeit mit Nachweis, etwa der Gewerbeanmeldung; Eintragung in die Handwerksrolle; Hauptauftraggeber
  • Gewünschter Beginn und monatliche Höhe der Beiträge
  • Bei Abbuchung: SEPA-Basis-Lastschriftmandat (Vordruck V0005)
Amtliches Formular herunterladen

Das leere PDF bleibt auf der Seite der Behörde herunterladbar. Für das Vorausfüllen bewahren wir eine Kopie dieses veröffentlichten amtlichen Formulars auf (§ 5 Abs. 2 UrhG, Quelle auf dem erzeugten Dokument genannt).

Was Sie erhalten

  • Das amtliche Formular selbst, mit Ihren Eingaben vorausgefüllt. Nur die Felder, die den Angaben unten entsprechen, sind ausgefüllt: Ergänzen Sie die übrigen auf dem Formular, bevor Sie es einreichen.

Kostenlos, ohne Konto und ohne E-Mail-Adresse.

Das erzeugte Dokument ist auf Französisch verfasst: das ist die Sprache, die die empfangende Verwaltung erwartet.

Das amtliche Formular online ausfüllen

Kostenlos. Das amtliche PDF wird im Moment des Abrufs gefüllt: Ihre Eingaben werden in keiner unserer Datenbanken gespeichert und dienen allein der Erstellung dieses Dokuments. Sie werden im Rumpf der Anfrage gesendet, nie in der Adresse der Seite.

Alle Felder sind Pflichtfelder, außer den mit „optional“ gekennzeichneten.

1 Angaben zur Person

Ziffern und Großbuchstaben, höchstens 14 Zeichen

TT.MM.JJJJ

5 Ziffern

6 bis 20 Zeichen: Ziffern, Leerzeichen, + und .

6 bis 20 Zeichen: Ziffern, Leerzeichen, + und .

2 Beitragszahlung zur ausländischen Rentenversicherung

MM.JJJJ

3.1 Sachverhalte seit Beginn der gewünschten freiwilligen Versicherung

TT.MM.JJJJ

TT.MM.JJJJ

TT.MM.JJJJ

TT.MM.JJJJ

TT.MM.JJJJ

TT.MM.JJJJ

3.2 bis 3.6 Selbständige Tätigkeit

TT.MM.JJJJ

4 und 5 Beginn, Höhe und Zahlungsweg der freiwilligen Beiträge

MM.JJJJ

MM.JJJJ

MM.JJJJ

Ziffern, dann ein Komma und 2 Cent (zum Beispiel 1250,00); ohne Leerzeichen und ohne €-Zeichen

Ziffern, dann ein Komma und 2 Cent (zum Beispiel 1250,00); ohne Leerzeichen und ohne €-Zeichen

6 bis 8 Dokumentenzugang, Erklärung und Anlagen

Der Entwurf ist eine Datei, die Sie speichern, wo Sie wollen, wie das Dokument selbst: Wir behalten keine Kopie, und nichts wird in Ihrem Browser abgelegt. Angemeldet können Sie ihn auch in Ihrem Bereich speichern, um ihn später fortzusetzen — nur wenn Sie es verlangen.

Amtliches Formular, mit Ihren Daten vorausgefüllt: lesen Sie jedes Feld nach und prüfen Sie die Beträge vor Einreichung oder Zahlung.

Wen es betrifft

  • Personen ab Vollendung des 16. Lebensjahres, die in der gesetzlichen Rentenversicherung nicht versicherungspflichtig sind (§ 7 Abs. 1 Satz 1 SGB VI) — laut Deutscher Rentenversicherung zum Beispiel Selbständige, Freiberufler oder nicht erwerbstätige Erwachsene
  • Deutsche mit gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland (§ 7 Abs. 1 Satz 2 SGB VI)
  • Selbständige, deren Frist für die Pflichtversicherung auf Antrag abgelaufen ist oder die sie nicht wollen — die Pflichtversicherung auf Antrag ist ein anderer Weg mit anderen Folgen
  • Wer eine volle Altersrente vor Erreichen der Regelaltersgrenze oder eine Altersteilrente bezieht: laut Deutscher Rentenversicherung möglich, die Beiträge werden aber erst nach Erreichen der Regelaltersgrenze berücksichtigt
  • NICHT, wer bereits versicherungspflichtig ist: freiwillig versichern können sich nur Personen, die nicht versicherungspflichtig sind (§ 7 Abs. 1 Satz 1 SGB VI); laut Deutscher Rentenversicherung kann sich nicht zusätzlich freiwillig versichern, wer schon Pflichtbeiträge zahlt
  • NICHT nach bindender Bewilligung einer Vollrente wegen Alters, wenn der Monat abgelaufen ist, in dem die Regelaltersgrenze erreicht wurde (§ 7 Abs. 2 SGB VI)

Konkretes Beispiel

Lena Hartmann, selbständige Übersetzerin, zahlt im Februar 2027 für 2026 nach

Lena übersetzt seit 2019 selbständig für viele Verlage, ohne Beschäftigte. Sie gehört zu keiner Gruppe, die kraft Gesetzes versicherungspflichtig ist, und die Fünfjahresfrist für die Pflichtversicherung auf Antrag ist seit 2024 abgelaufen. Ihr bleibt die freiwillige Versicherung, die allen offensteht, die nicht versicherungspflichtig sind (§ 7 Abs. 1 Satz 1 SGB VI). Im Februar 2027 stellt sie fest, dass ihr Jahr 2026 gut war, und will für 2026 noch Beiträge zahlen. Das geht: freiwillige Beiträge für 2026 sind wirksam, wenn sie bis zum 31. März 2027 gezahlt werden (§ 197 Abs. 2 SGB VI). Sie stellt den Antrag V0060 über eAntrag, wählt monatlich 300 Euro für die zwölf Monate 2026 und überweist 3.600 Euro am 10. März 2027. Maßgeblich sind dabei laut Deutscher Rentenversicherung der Mindestbeitrag des Jahres, in dem gezahlt wird (2027), und der Höchstbeitrag des Jahres, für das gezahlt wird (2026). Die Beiträge trägt sie selbst (§ 171 SGB VI) und zahlt sie unmittelbar an die Rentenversicherung (§ 173 SGB VI). Hätte sie bis April gewartet, wäre für 2026 nichts mehr wirksam gewesen. Die Beträge sind illustrativ.

Wie auszufüllen, Schritt für Schritt

  1. Prüfen Sie, ob Sie versicherungspflichtig sind — als Beschäftigte, als kraft Gesetzes versicherte Selbständige oder auf Antrag. Dann ist die freiwillige Versicherung ausgeschlossen (§ 7 Abs. 1 Satz 1 SGB VI).
  2. Wenn Sie selbständig sind und die Aufnahme der Tätigkeit weniger als fünf Jahre zurückliegt, vergleichen Sie zuerst mit der Pflichtversicherung auf Antrag: nur Pflichtbeiträge zählen dort, wo eine Rente eine bestimmte Anzahl an Pflichtbeiträgen voraussetzt (§ 55 Abs. 2 SGB VI).
  3. Legen Sie Ihre Rentenversicherungsnummer bereit — für das Online-Formular V0060 ist sie laut Deutscher Rentenversicherung zum Start die einzige nötige Angabe.
  4. Füllen Sie den Vordruck V0060 aus: Angaben zur Person, frühere Beiträge zu einer ausländischen Rentenversicherung, Ihre Beschäftigung oder Tätigkeit seit dem gewünschten Beginn.
  5. Wählen Sie Beginn und Höhe: fortlaufend oder für einen begrenzten Zeitraum, und eine monatliche Höhe zwischen Mindest- und Höchstbeitrag (§ 161 Abs. 2 SGB VI).
  6. Wählen Sie den Zahlungsweg: bei Abbuchung legen Sie das SEPA-Lastschriftmandat bei, bei Überweisung geben Sie die Angaben an, die der Vordruck nennt.
  7. Zahlen Sie für jedes Jahr spätestens bis zum 31. März des Folgejahres (§ 197 Abs. 2 SGB VI) — und notieren Sie sich diesen Stichtag jedes Jahr neu.

Gut zu wissen

  • Die Mindestbeitragsbemessungsgrundlage entspricht der am 1. Januar des jeweiligen Kalenderjahres geltenden Geringfügigkeitsgrenze (§ 167 SGB VI) — sie ändert sich also mit dieser, und mit ihr der Mindestbeitrag.
  • Laut Deutscher Rentenversicherung kann die Höhe der freiwilligen Beiträge selbst festgelegt und jederzeit verändert werden; einen bereits gezahlten Beitrag kann man nachträglich aber nicht mehr ändern.
  • Freiwillige Beiträge sind Beitragszeiten (§ 55 Abs. 1 Satz 1 SGB VI) und erhöhen den Rentenanspruch. Wo eine Rente aber eine bestimmte Anzahl an PFLICHTbeiträgen voraussetzt, zählen sie nur, soweit sie als Pflichtbeiträge gelten (§ 55 Abs. 2 Nr. 1 SGB VI) — was das für die Rente wegen Erwerbsminderung bedeutet, erklärt die Anleitung zur Pflichtversicherung auf Antrag.
  • Laut Deutscher Rentenversicherung können freiwillige Beiträge unter Umständen auch Wartezeiten erfüllen oder den Versicherungsschutz für den Fall einer Erwerbsminderung sichern — ob das im eigenen Fall zutrifft, klärt eine Beratung der Rentenversicherung.
  • Bei der Nachzahlung bis zum 31. März für das Vorjahr gilt laut Deutscher Rentenversicherung der Mindestbeitrag des Zahlungsjahres und der Höchstbeitrag des Vorjahres.
  • Freiwillig Versicherte tragen ihre Beiträge selbst (§ 171 SGB VI) und zahlen sie unmittelbar an den Träger der Rentenversicherung (§ 173 SGB VI).

Häufige Fehler

  • Den 31. März verstreichen lassen und auf Kulanz hoffen. Nach § 197 Abs. 2 SGB VI sind verspätete freiwillige Beiträge für das Vorjahr nicht mehr wirksam; der Härtefall des Abs. 3 setzt fehlendes Verschulden voraus, und eine Wiedereinsetzung ist ausgeschlossen (Abs. 4).
  • Freiwillige Beiträge für einen Ersatz der Pflichtversicherung halten. Wo Pflichtbeiträge verlangt werden, zählen sie nur unter den Voraussetzungen des § 55 Abs. 2 SGB VI.
  • Den Antrag stellen, obwohl eine Versicherungspflicht besteht. Freiwillig versichern können sich nur Nicht-Versicherungspflichtige (§ 7 Abs. 1 Satz 1 SGB VI).
  • Einen bezahlten Beitrag nachträglich erhöhen wollen. Laut Deutscher Rentenversicherung ist ein gezahlter Beitrag nicht mehr änderbar — geändert werden kann nur die Höhe künftiger Beiträge.
  • Einen Mindestbeitrag aus einem alten Jahr übernehmen. Er folgt der Geringfügigkeitsgrenze am 1. Januar des jeweiligen Jahres (§ 167 SGB VI).
  • Nach Erreichen der Regelaltersgrenze mit bewilligter Vollrente wegen Alters noch freiwillig zahlen wollen. § 7 Abs. 2 SGB VI schließt das aus.

Häufige Fragen

Wer darf sich freiwillig versichern?

Personen, die nicht versicherungspflichtig sind, für Zeiten ab Vollendung des 16. Lebensjahres; das gilt auch für Deutsche mit gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland (§ 7 Abs. 1 SGB VI).

Bis wann muss ich zahlen?

Freiwillige Beiträge sind wirksam, wenn sie bis zum 31. März des Jahres gezahlt werden, das dem Jahr folgt, für das sie gelten sollen (§ 197 Abs. 2 SGB VI).

Wie hoch müssen die Beiträge sein?

Beitragsbemessungsgrundlage ist jeder Betrag zwischen der Mindestbeitragsbemessungsgrundlage und der Beitragsbemessungsgrenze (§ 161 Abs. 2 SGB VI). Die Mindestgrundlage entspricht der am 1. Januar geltenden Geringfügigkeitsgrenze (§ 167 SGB VI). Die Euro-Beträge ändern sich jährlich.

Zählen freiwillige Beiträge für die Erwerbsminderungsrente?

Sie sind Beitragszeiten (§ 55 Abs. 1 SGB VI). Wo aber eine bestimmte Anzahl an Pflichtbeiträgen verlangt wird, zählen sie nur, soweit sie als Pflichtbeiträge gelten (§ 55 Abs. 2 Nr. 1 SGB VI). Die Anleitung zur Pflichtversicherung auf Antrag erklärt, was daraus folgt.

Kann ich die Höhe später ändern?

Laut Deutscher Rentenversicherung ja, jederzeit für künftige Beiträge. Ein bereits gezahlter Beitrag lässt sich nachträglich nicht mehr ändern.

Wie stelle ich den Antrag?

Mit dem Vordruck V0060 der Deutschen Rentenversicherung, online in eAntrag — was die Rentenversicherung empfiehlt — oder als PDF-Formular.

Weiterführend

Amtliche Quellen

Auf Englisch lesen

Anleitung und Dokument dienen ausschließlich der Information und stellen keine Rechts- oder Steuerberatung im Sinne des Steuerberatungsgesetzes dar. Maßgeblich ist allein die Entscheidung der empfangenden Behörde; prüfen Sie deren Anforderungen und lassen Sie sich im Zweifel beraten.