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Ausbildungszeiten in der Rente nachzahlen (V0080)

Für Zeiten einer schulischen Ausbildung nach dem vollendeten 16. Lebensjahr, die nicht als Anrechnungszeiten berücksichtigt werden und nicht schon mit Beiträgen belegt sind, können Versicherte auf Antrag freiwillige Beiträge NACHZAHLEN (§ 207 Abs. 1 SGB VI) — mit dem Vordruck V0080 der Deutschen Rentenversicherung. Die harte Grenze ist das Alter: Der Antrag kann nur bis zur Vollendung des 45. Lebensjahres gestellt werden (§ 207 Abs. 2 Satz 1 SGB VI). Die Höhe richtet sich nach Mindestbeitragsbemessungsgrundlage, Beitragsbemessungsgrenze und Beitragssatz, die zum Zeitpunkt der Nachzahlung gelten — nicht nach den Werten der Ausbildungsjahre (§ 209 Abs. 2 SGB VI).

Aktuell für 2024 — geprüft am 23. September 2026Amtliches FormularAnleitung: etwa 25 Min.

Fristen

Antrag: bis zur Vollendung des 45. Lebensjahres
§ 207 Abs. 2 Satz 1 SGB VI — danach ist der Antrag ausgeschlossen, außer in den Fällen des Satzes 3. Die Übergangsregel des Satzes 2 (Antrag nach dem 45. Lebensjahr bis zum 31. Dezember 2004) ist abgelaufen
Nach Nachversicherung oder Wegfall einer Befreiung: sechs Monate
§ 207 Abs. 2 Satz 3 SGB VI — für Personen, die aus einer versicherungsfreien Beschäftigung ausscheiden und nachversichert werden, oder aus einer Beschäftigung, in der sie von der Versicherungspflicht befreit waren
Teilzahlung: über höchstens fünf Jahre
§ 207 Abs. 2 Satz 4 SGB VI — die Träger der Rentenversicherung können Teilzahlungen bis zu einem Zeitraum von fünf Jahren zulassen; maßgebend bleiben die Werte zum Zeitpunkt der jeweiligen Nachzahlung (§ 209 Abs. 2 SGB VI)

Bereitzulegende Unterlagen

  • Rentenversicherungsnummer
  • Angaben zur Person: Name, Geburtsdaten, Staatsangehörigkeit, Anschrift
  • Versicherungsverlauf, um die nicht angerechneten Ausbildungszeiten zu erkennen
  • Nachweise über Beginn und Ende der Ausbildung: Immatrikulations- und Exmatrikulationsbescheinigungen, Zeugnisse
  • Frühere Beiträge zu einer ausländischen Rentenversicherung: bis wann, Staat, Anschrift des Trägers
  • Gewünschte Nachzahlungszeiträume, Anzahl der Monate und monatliche Beitragshöhe
  • Bei gewünschter Teilzahlung: die Aufteilung der Raten auf höchstens fünf Jahre
Amtliches Formular herunterladen

Das leere PDF bleibt auf der Seite der Behörde herunterladbar. Für das Vorausfüllen bewahren wir eine Kopie dieses veröffentlichten amtlichen Formulars auf (§ 5 Abs. 2 UrhG, Quelle auf dem erzeugten Dokument genannt).

Was Sie erhalten

  • Das amtliche Formular selbst, mit Ihren Eingaben vorausgefüllt. Nur die Felder, die den Angaben unten entsprechen, sind ausgefüllt: Ergänzen Sie die übrigen auf dem Formular, bevor Sie es einreichen.

Kostenlos, ohne Konto und ohne E-Mail-Adresse.

Das erzeugte Dokument ist auf Französisch verfasst: das ist die Sprache, die die empfangende Verwaltung erwartet.

Das amtliche Formular online ausfüllen

Kostenlos. Das amtliche PDF wird im Moment des Abrufs gefüllt: Ihre Eingaben werden in keiner unserer Datenbanken gespeichert und dienen allein der Erstellung dieses Dokuments. Sie werden im Rumpf der Anfrage gesendet, nie in der Adresse der Seite.

Alle Felder sind Pflichtfelder, außer den mit „optional“ gekennzeichneten.

1 Angaben zur Person

Ziffern und Großbuchstaben, höchstens 14 Zeichen

TT.MM.JJJJ

5 Ziffern

6 bis 20 Zeichen: Ziffern, Leerzeichen, + und .

6 bis 20 Zeichen: Ziffern, Leerzeichen, + und .

2 Beitragszahlung zur ausländischen Rentenversicherung

MM.JJJJ

3 Angaben zu Kindern
4 Nachzahlungszeitraum, Anzahl und Höhe der Nachzahlungsbeiträge

MM.JJJJ

MM.JJJJ

1 bis 3 Ziffern

Ziffern, dann ein Komma und 2 Cent (zum Beispiel 1250,00); ohne Leerzeichen und ohne €-Zeichen

Ziffern, dann ein Komma und 2 Cent (zum Beispiel 1250,00); ohne Leerzeichen und ohne €-Zeichen

MM.JJJJ

MM.JJJJ

1 bis 3 Ziffern

Ziffern, dann ein Komma und 2 Cent (zum Beispiel 1250,00); ohne Leerzeichen und ohne €-Zeichen

Ziffern, dann ein Komma und 2 Cent (zum Beispiel 1250,00); ohne Leerzeichen und ohne €-Zeichen

MM.JJJJ

MM.JJJJ

1 bis 3 Ziffern

Ziffern, dann ein Komma und 2 Cent (zum Beispiel 1250,00); ohne Leerzeichen und ohne €-Zeichen

Ziffern, dann ein Komma und 2 Cent (zum Beispiel 1250,00); ohne Leerzeichen und ohne €-Zeichen

MM.JJJJ

MM.JJJJ

1 bis 3 Ziffern

Ziffern, dann ein Komma und 2 Cent (zum Beispiel 1250,00); ohne Leerzeichen und ohne €-Zeichen

Ziffern, dann ein Komma und 2 Cent (zum Beispiel 1250,00); ohne Leerzeichen und ohne €-Zeichen

MM.JJJJ

MM.JJJJ

1 bis 3 Ziffern

Ziffern, dann ein Komma und 2 Cent (zum Beispiel 1250,00); ohne Leerzeichen und ohne €-Zeichen

Ziffern, dann ein Komma und 2 Cent (zum Beispiel 1250,00); ohne Leerzeichen und ohne €-Zeichen

MM.JJJJ

MM.JJJJ

1 bis 3 Ziffern

Ziffern, dann ein Komma und 2 Cent (zum Beispiel 1250,00); ohne Leerzeichen und ohne €-Zeichen

Ziffern, dann ein Komma und 2 Cent (zum Beispiel 1250,00); ohne Leerzeichen und ohne €-Zeichen

MM.JJJJ

MM.JJJJ

1 bis 3 Ziffern

Ziffern, dann ein Komma und 2 Cent (zum Beispiel 1250,00); ohne Leerzeichen und ohne €-Zeichen

Ziffern, dann ein Komma und 2 Cent (zum Beispiel 1250,00); ohne Leerzeichen und ohne €-Zeichen

MM.JJJJ

MM.JJJJ

1 bis 3 Ziffern

Ziffern, dann ein Komma und 2 Cent (zum Beispiel 1250,00); ohne Leerzeichen und ohne €-Zeichen

Ziffern, dann ein Komma und 2 Cent (zum Beispiel 1250,00); ohne Leerzeichen und ohne €-Zeichen

Ziffern, dann ein Komma und 2 Cent (zum Beispiel 1250,00); ohne Leerzeichen und ohne €-Zeichen

5 Noch nicht anerkannte schulische Ausbildungszeiten
6 Teilzahlung
7 bis 9 Dokumentenzugang, Erklärung und Anlagen

Der Entwurf ist eine Datei, die Sie speichern, wo Sie wollen, wie das Dokument selbst: Wir behalten keine Kopie, und nichts wird in Ihrem Browser abgelegt. Angemeldet können Sie ihn auch in Ihrem Bereich speichern, um ihn später fortzusetzen — nur wenn Sie es verlangen.

Amtliches Formular, mit Ihren Daten vorausgefüllt: lesen Sie jedes Feld nach und prüfen Sie die Beträge vor Einreichung oder Zahlung.

Wen es betrifft

  • Versicherte, die nach ihrem 16. Geburtstag eine Schule, Fachschule oder Hochschule besucht haben und deren Ausbildungszeiten nicht als Anrechnungszeiten berücksichtigt werden (§ 207 Abs. 1 SGB VI)
  • Insbesondere Schul- und Studienzeiten jenseits dessen, was § 58 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 SGB VI als Anrechnungszeit erfasst: diese Vorschrift zählt erst Zeiten nach dem vollendeten 17. Lebensjahr, und insgesamt höchstens acht Jahre
  • Wer zur Nachzahlung berechtigt ist: versicherungspflichtige oder zur freiwilligen Versicherung berechtigte Personen (§ 209 Abs. 1 SGB VI)
  • Personen, die aus einer versicherungsfreien Beschäftigung ausscheiden und nachversichert werden, oder aus einer Beschäftigung, in der sie befreit waren: sie können den Antrag auch innerhalb von sechs Monaten nach der Nachversicherung oder dem Wegfall der Befreiung stellen (§ 207 Abs. 2 Satz 3 SGB VI)
  • NICHT, wer das 45. Lebensjahr vollendet hat und nicht unter die Sechsmonatsregel fällt (§ 207 Abs. 2 SGB VI)
  • NICHT für Zeiten, die bereits mit Beiträgen belegt sind oder als Anrechnungszeiten berücksichtigt werden (§ 207 Abs. 1 SGB VI)
  • NICHT für laufende freiwillige Beiträge der Gegenwart: dafür gibt es die freiwillige Versicherung mit dem Vordruck V0060

Konkretes Beispiel

Jonas Weber, 41 Jahre, zahlt zwei Studienjahre nach

Jonas Weber ist 41 und angestellter Ingenieur. Er hat zehn Jahre lang studiert, erst Maschinenbau, dann Physik. Sein Versicherungsverlauf zeigt die Studienzeit, aber mit einer Lücke: Für Schul- und Studienzeiten werden insgesamt höchstens acht Jahre als Anrechnungszeiten berücksichtigt (§ 58 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 SGB VI). Für die nicht berücksichtigten Monate kann er freiwillige Beiträge nachzahlen (§ 207 Abs. 1 SGB VI) — aber nur, solange er noch nicht 45 ist (§ 207 Abs. 2 Satz 1 SGB VI). Er stellt den Antrag V0080, legt die Immatrikulations- und Exmatrikulationsbescheinigungen bei und erfährt, dass sich die Beiträge nach Mindestbeitragsbemessungsgrundlage, Beitragsbemessungsgrenze und Beitragssatz richten, die heute gelten, nicht nach denen seiner Studienjahre (§ 209 Abs. 2 SGB VI). Er wählt für 24 Monate einen monatlichen Beitrag von 150 Euro, also 3.600 Euro, und beantragt Teilzahlung über drei Jahre (§ 207 Abs. 2 Satz 4 SGB VI). Mit 46 wäre dieser Weg verschlossen gewesen. Die Beträge sind illustrativ.

Wie auszufüllen, Schritt für Schritt

  1. Fordern Sie Ihren Versicherungsverlauf an und prüfen Sie, welche Schul-, Fachschul- und Hochschulzeiten nach dem 16. Geburtstag dort NICHT als Anrechnungszeiten berücksichtigt sind.
  2. Prüfen Sie Ihr Alter: Der Antrag muss vor Vollendung des 45. Lebensjahres gestellt werden (§ 207 Abs. 2 Satz 1 SGB VI) — oder innerhalb von sechs Monaten nach einer Nachversicherung oder dem Wegfall einer Befreiung (Satz 3).
  3. Legen Sie Nachweise über Beginn und Ende der Ausbildung bereit, etwa Immatrikulations- und Exmatrikulationsbescheinigungen oder Zeugnisse.
  4. Füllen Sie den Vordruck V0080 aus, online in eAntrag oder als PDF: Angaben zur Person, ausländische Beiträge, Ausbildungszeiten und die Nachzahlungszeiträume mit Anzahl der Monate und monatlicher Beitragshöhe.
  5. Wählen Sie eine monatliche Beitragshöhe zwischen Mindestbeitrag und Höchstbeitrag, wie sie zum Zeitpunkt der Nachzahlung gelten (§ 161 Abs. 2, § 209 Abs. 2 SGB VI).
  6. Entscheiden Sie, ob Sie auf einmal zahlen oder Teilzahlung über höchstens fünf Jahre beantragen (§ 207 Abs. 2 Satz 4 SGB VI).

Gut zu wissen

  • Die Nachzahlung ist nicht die freiwillige Versicherung: Freiwillige Beiträge der Gegenwart beantragt man mit dem Vordruck V0060 und sie sind nur wirksam, wenn sie bis zum 31. März des Folgejahres gezahlt werden (§ 197 Abs. 2 SGB VI); die Nachzahlung nach § 207 SGB VI betrifft Ausbildungszeiten, die Jahre zurückliegen, und hat eine Altersgrenze statt einer Jahresfrist.
  • Maßgebend für die Berechnung sind Mindestbeitragsbemessungsgrundlage, Beitragsbemessungsgrenze und Beitragssatz zum Zeitpunkt der Nachzahlung (§ 209 Abs. 2 SGB VI) — wer wartet, zahlt nach den dann geltenden Werten.
  • Die Mindestbeitragsbemessungsgrundlage entspricht der am 1. Januar des jeweiligen Kalenderjahres geltenden Geringfügigkeitsgrenze (§ 167 SGB VI); zwischen ihr und der Beitragsbemessungsgrenze ist jeder Betrag zulässig (§ 161 Abs. 2 SGB VI).
  • Werden nachgezahlte Ausbildungszeiten später doch als Anrechnungszeiten bewertet, kann man sich die Beiträge erstatten lassen (§ 207 Abs. 3 SGB VI).
  • Nachzahlungen sind nur für Zeiten ab Vollendung des 16. Lebensjahres zulässig (§ 209 Abs. 1 Satz 2 SGB VI).
  • Laut Deutscher Rentenversicherung ist ein Studium frühestens ab dem 17. Geburtstag eine Anrechnungszeit, muss nicht erfolgreich abgeschlossen sein, und Beginn und Ende müssen nachgewiesen werden.

Häufige Fehler

  • Bis nach dem 45. Geburtstag warten. § 207 Abs. 2 Satz 1 SGB VI lässt den Antrag danach nicht mehr zu; die Übergangsregel für Anträge nach dem 45. Lebensjahr endete am 31. Dezember 2004.
  • Für Zeiten nachzahlen wollen, die schon als Anrechnungszeiten zählen. § 207 Abs. 1 SGB VI erfasst nur Ausbildungszeiten, die NICHT als Anrechnungszeiten berücksichtigt werden.
  • Mit den Beitragswerten der Studienjahre rechnen. Maßgebend sind die Werte zum Zeitpunkt der Nachzahlung (§ 209 Abs. 2 SGB VI).
  • Die Nachzahlung mit der freiwilligen Versicherung verwechseln und den Vordruck V0060 einreichen. Für Ausbildungszeiten gilt der Vordruck V0080.
  • Ohne Nachweise über Beginn und Ende der Ausbildung einreichen. Laut Deutscher Rentenversicherung müssen Beginn und Ende der Studienzeit nachgewiesen werden.
  • Eine Teilzahlung über mehr als fünf Jahre einplanen. § 207 Abs. 2 Satz 4 SGB VI begrenzt sie auf fünf Jahre.

Häufige Fragen

Bis wann kann ich Ausbildungszeiten nachzahlen?

Der Antrag kann nur bis zur Vollendung des 45. Lebensjahres gestellt werden (§ 207 Abs. 2 Satz 1 SGB VI). Wer nachversichert wird oder aus einer befreiten Beschäftigung ausscheidet, hat zusätzlich sechs Monate danach (Satz 3).

Welche Zeiten kann ich nachzahlen?

Zeiten einer schulischen Ausbildung nach dem vollendeten 16. Lebensjahr, die nicht als Anrechnungszeiten berücksichtigt werden und nicht schon mit Beiträgen belegt sind (§ 207 Abs. 1 SGB VI). Als Anrechnungszeit zählt eine schulische Ausbildung erst nach dem 17. Lebensjahr und höchstens acht Jahre lang (§ 58 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 SGB VI).

Wie hoch sind die Beiträge?

Frei wählbar zwischen der Mindestbeitragsbemessungsgrundlage und der Beitragsbemessungsgrenze (§ 161 Abs. 2 SGB VI); maßgebend sind diese Werte und der Beitragssatz zum Zeitpunkt der Nachzahlung (§ 209 Abs. 2 SGB VI). Die Euro-Beträge ändern sich jährlich.

Kann ich in Raten zahlen?

Die Träger der Rentenversicherung können Teilzahlungen bis zu einem Zeitraum von fünf Jahren zulassen (§ 207 Abs. 2 Satz 4 SGB VI).

Was passiert, wenn die Zeiten später doch angerechnet werden?

Dann kann man sich die nachgezahlten Beiträge erstatten lassen (§ 207 Abs. 3 SGB VI).

Wie stelle ich den Antrag?

Mit dem Vordruck V0080 der Deutschen Rentenversicherung, online in eAntrag — was die Rentenversicherung empfiehlt — oder als PDF-Formular.

Weiterführend

Amtliche Quellen

Auf Englisch lesen

Anleitung und Dokument dienen ausschließlich der Information und stellen keine Rechts- oder Steuerberatung im Sinne des Steuerberatungsgesetzes dar. Maßgeblich ist allein die Entscheidung der empfangenden Behörde; prüfen Sie deren Anforderungen und lassen Sie sich im Zweifel beraten.