Urlaubsanspruch berechnen — gesetzlicher Mindesturlaub
24 Werktage sind nicht 24 Arbeitstage: der Werktag umfasst alle Tage außer Sonn- und Feiertagen, also eine Sechstagewoche. Bei einer Fünftagewoche sind es 20 Urlaubstage.
Regeln 2026 — geprüft am 21. September 2026Kostenlos, ohne Konto
Dieser Inhalt gehört zum Leitfaden: Den ersten Mitarbeiter einstellen· Schritt 6 von 10· Nächster Schritt: Lohnsteuer-Anmeldungszeitraum bestimmen — Monat, Vierteljahr oder Jahr
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Quellen und Annahmen
- gesetze-im-internet.de — BUrlG § 3 Abs. 1 — Jahrgang 2026, geprüft am 21. September 2026
Auszug aus der Quelle : « Der Urlaub beträgt jährlich mindestens 24 Werktage. »
- gesetze-im-internet.de — BUrlG § 3 Abs. 2 — Jahrgang 2026, geprüft am 21. September 2026
Auszug aus der Quelle : « Als Werktage gelten alle Kalendertage, die nicht Sonn- oder gesetzliche Feiertage sind. »
- gesetze-im-internet.de — BUrlG § 5 Abs. 1 — Jahrgang 2026, geprüft am 21. September 2026
Auszug aus der Quelle : « Anspruch auf ein Zwölftel des Jahresurlaubs für jeden vollen Monat des Bestehens des Arbeitsverhältnisses »
- gesetze-im-internet.de — BUrlG § 5 Abs. 2 — Jahrgang 2026, geprüft am 21. September 2026
Auszug aus der Quelle : « Bruchteile von Urlaubstagen, die mindestens einen halben Tag ergeben, sind auf volle Urlaubstage aufzurunden. »
Annahmen der Berechnung
- Berechnet wird der gesetzliche MINDESTURLAUB — Vertrag oder Tarifvertrag können mehr vorsehen.
- Gezählt werden nur volle Monate des Bestehens des Arbeitsverhältnisses (§ 5 Abs. 1 BUrlG).
- Ohne Zusatzurlaub für schwerbehinderte Menschen und ohne die Sonderregeln für Jugendliche.
Weiterführend
Diese Berechnung verstehen: der zugehörige Kurs
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- Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall — sechs Wochen und ihre Wiederkehr
- Urlaub für Jugendliche — 30, 27 oder 25 Werktage nach dem JArbSchG
- Urlaubsabgeltung berechnen — Resturlaub bei Ende des Arbeitsverhältnisses
- Urlaubsentgelt berechnen — Durchschnitt der letzten 13 Wochen
- Zusatzurlaub bei Schwerbehinderung berechnen — § 208 SGB IX
Dieses Ergebnis dient ausschließlich der Information und stellt keine Steuerberatung im Sinne des Steuerberatungsgesetzes dar. Prüfen Sie Ihren Fall beim zuständigen Finanzamt oder lassen Sie sich von einer steuerberatenden Person beraten.