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Zusatzurlaub bei Schwerbehinderung berechnen — § 208 SGB IX

Schwerbehinderte Menschen erhalten zusätzlich eine Arbeitswoche Urlaub: fünf Tage bei fünf Arbeitstagen, vier bei vier, sechs bei sechs. Besteht die Schwerbehinderung nicht das ganze Jahr, gibt es ein Zwölftel je vollem Monat.

Regeln 2026 — geprüft am 23. September 2026Kostenlos, ohne Konto

Dieser Inhalt gehört zum Leitfaden: Schwerbehinderte Menschen beschäftigen· Schritt 3 von 6· Nächster Schritt: Mehrfachanrechnung schwerbehinderter Menschen beantragen

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Quellen und Annahmen

  • gesetze-im-internet.de — SGB IX § 208 Abs. 1 Satz 1 — Jahrgang 2026, geprüft am 23. September 2026
    Auszug aus der Quelle : « Schwerbehinderte Menschen haben Anspruch auf einen bezahlten zusätzlichen Urlaub von fünf Arbeitstagen im Urlaubsjahr »
  • gesetze-im-internet.de — SGB IX § 208 Abs. 1 Satz 1 — Jahrgang 2026, geprüft am 23. September 2026
    Auszug aus der Quelle : « verteilt sich die regelmäßige Arbeitszeit des schwerbehinderten Menschen auf mehr oder weniger als fünf Arbeitstage in der Kalenderwoche, erhöht oder vermindert sich der Zusatzurlaub entsprechend. »
  • gesetze-im-internet.de — SGB IX § 208 Abs. 2 Satz 1 — Jahrgang 2026, geprüft am 23. September 2026
    Auszug aus der Quelle : « für jeden vollen Monat der im Beschäftigungsverhältnis vorliegenden Schwerbehinderteneigenschaft einen Anspruch auf ein Zwölftel des Zusatzurlaubs nach Absatz 1 Satz 1 »
  • gesetze-im-internet.de — SGB IX § 208 Abs. 2 Satz 2 — Jahrgang 2026, geprüft am 23. September 2026
    Auszug aus der Quelle : « Bruchteile von Urlaubstagen, die mindestens einen halben Tag ergeben, sind auf volle Urlaubstage aufzurunden. »

Annahmen der Berechnung

  • Berechnet wird der gesetzliche Zusatzurlaub; günstigere tarifliche oder betriebliche Regelungen bleiben unberührt (§ 208 Abs. 1 Satz 2 SGB IX).
  • Gezählt werden nur volle Monate, in denen die Schwerbehinderteneigenschaft im Beschäftigungsverhältnis bestand.
  • Bruchteile ab einem halben Tag werden aufgerundet; kleinere Bruchteile bleiben als Bruchteil stehen, weil das Gesetz keine Abrundung vorsieht.

Weiterführend

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Dieses Ergebnis dient ausschließlich der Information und stellt keine Steuerberatung im Sinne des Steuerberatungsgesetzes dar. Prüfen Sie Ihren Fall beim zuständigen Finanzamt oder lassen Sie sich von einer steuerberatenden Person beraten.