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Urlaubsentgelt berechnen — Durchschnitt der letzten 13 Wochen

Das Urlaubsentgelt richtet sich nach dem Durchschnittsverdienst der letzten dreizehn Wochen vor Urlaubsbeginn. Überstundenzuschläge zählen nicht mit, Kürzungen durch Kurzarbeit bleiben außer Betracht, dauerhafte Erhöhungen gehen vor.

Regeln 2026 — geprüft am 23. September 2026Kostenlos, ohne Konto

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Quellen und Annahmen

  • gesetze-im-internet.de — BUrlG § 11 Abs. 1 Satz 1 — Jahrgang 2026, geprüft am 23. September 2026
    Auszug aus der Quelle : « Das Urlaubsentgelt bemißt sich nach dem durchschnittlichen Arbeitsverdienst, das der Arbeitnehmer in den letzten dreizehn Wochen vor dem Beginn des Urlaubs erhalten hat, mit Ausnahme des zusätzlich für Überstunden gezahlten Arbeitsverdienstes. »

Annahmen der Berechnung

  • § 11 BUrlG nennt keinen Tagesteiler: Der Wochendurchschnitt wird hier durch die Zahl der Arbeitstage je Woche geteilt, in denen auch der Urlaub genommen wird.
  • Berechnet wird das gesetzliche Urlaubsentgelt. Ein Tarifvertrag kann eine andere Berechnung vorsehen; ein zusätzliches Urlaubsgeld sieht das Gesetz nicht vor.
  • Sachbezüge, die im Urlaub nicht weitergewährt werden, sind nach § 11 Abs. 1 Satz 4 angemessen in bar abzugelten — dieser Betrag ist nicht enthalten.

Weiterführend

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Dieses Ergebnis dient ausschließlich der Information und stellt keine Steuerberatung im Sinne des Steuerberatungsgesetzes dar. Prüfen Sie Ihren Fall beim zuständigen Finanzamt oder lassen Sie sich von einer steuerberatenden Person beraten.