Urlaub für Jugendliche — 30, 27 oder 25 Werktage nach dem JArbSchG
Jugendliche erhalten mindestens 30 Werktage, wenn sie zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 16 sind, 27 Werktage vor 17 und 25 Werktage vor 18. Bei einer Fünftagewoche sind das 25, 22,5 und 20,83 Urlaubstage.
Regeln 2026 — geprüft am 23. September 2026Kostenlos, ohne Konto
Ihr Ergebnis
Füllen Sie die Felder aus und starten Sie die Berechnung: der vollständige Rechenweg erscheint hier, kostenlos.
Quellen und Annahmen
- gesetze-im-internet.de — JArbSchG § 19 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 — Jahrgang 2026, geprüft am 23. September 2026
Auszug aus der Quelle : « mindestens 30 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahrs noch nicht 16 Jahre alt ist »
- gesetze-im-internet.de — JArbSchG § 19 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 — Jahrgang 2026, geprüft am 23. September 2026
Auszug aus der Quelle : « mindestens 27 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahrs noch nicht 17 Jahre alt ist »
- gesetze-im-internet.de — JArbSchG § 19 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 — Jahrgang 2026, geprüft am 23. September 2026
Auszug aus der Quelle : « mindestens 25 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahrs noch nicht 18 Jahre alt ist »
- gesetze-im-internet.de — JArbSchG § 19 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 — Jahrgang 2026, geprüft am 23. September 2026
Auszug aus der Quelle : « wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahrs noch nicht 16 Jahre alt ist »
- gesetze-im-internet.de — JArbSchG § 19 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 — Jahrgang 2026, geprüft am 23. September 2026
Auszug aus der Quelle : « wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahrs noch nicht 17 Jahre alt ist »
- gesetze-im-internet.de — JArbSchG § 19 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 — Jahrgang 2026, geprüft am 23. September 2026
Auszug aus der Quelle : « wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahrs noch nicht 18 Jahre alt ist »
- gesetze-im-internet.de — JArbSchG § 2 Abs. 1 — Jahrgang 2026, geprüft am 23. September 2026
Auszug aus der Quelle : « Jugendlicher im Sinne dieses Gesetzes ist, wer 15, aber noch nicht 18 Jahre alt ist. »
- gesetze-im-internet.de — JArbSchG § 19 Abs. 2 Satz 2 — Jahrgang 2026, geprüft am 23. September 2026
Auszug aus der Quelle : « Jugendliche, die im Bergbau unter Tage beschäftigt werden, erhalten in jeder Altersgruppe einen zusätzlichen Urlaub von drei Werktagen. »
- gesetze-im-internet.de — BUrlG § 3 Abs. 1 — Jahrgang 2026, geprüft am 21. September 2026
Auszug aus der Quelle : « Der Urlaub beträgt jährlich mindestens 24 Werktage. »
- gesetze-im-internet.de — BUrlG § 3 Abs. 2 — Jahrgang 2026, geprüft am 21. September 2026
Auszug aus der Quelle : « Als Werktage gelten alle Kalendertage, die nicht Sonn- oder gesetzliche Feiertage sind. »
- gesetze-im-internet.de — BUrlG § 5 Abs. 1 — Jahrgang 2026, geprüft am 21. September 2026
Auszug aus der Quelle : « Anspruch auf ein Zwölftel des Jahresurlaubs für jeden vollen Monat des Bestehens des Arbeitsverhältnisses »
- gesetze-im-internet.de — BUrlG § 5 Abs. 2 — Jahrgang 2026, geprüft am 21. September 2026
Auszug aus der Quelle : « Bruchteile von Urlaubstagen, die mindestens einen halben Tag ergeben, sind auf volle Urlaubstage aufzurunden. »
Annahmen der Berechnung
- Berechnet wird der Urlaub für ein volles Kalenderjahr; der Teilurlaub nach § 5 BUrlG wird hier nicht ermittelt.
- Berechnet wird der gesetzliche MINDESTURLAUB — Ausbildungsvertrag oder Tarifvertrag können mehr vorsehen.
- Ohne die zusätzlichen Urlaubstage für Berufsschultage während des Urlaubs (§ 19 Abs. 3 JArbSchG).
Weiterführend
Diese Berechnung verstehen: der zugehörige Kurs
Verwandte Rechner
Die benachbarten Berechnungen: die andere Seite derselben Entscheidung, oder der nächste Schritt.
Dieses Ergebnis dient ausschließlich der Information und stellt keine Steuerberatung im Sinne des Steuerberatungsgesetzes dar. Prüfen Sie Ihren Fall beim zuständigen Finanzamt oder lassen Sie sich von einer steuerberatenden Person beraten.