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Kleinunternehmerregelung — Umsatzgrenzen prüfen

Die Kleinunternehmerregelung gilt nur, wenn BEIDE Grenzen eingehalten sind: höchstens 25 000 Euro Gesamtumsatz im Vorjahr und höchstens 100 000 Euro im laufenden Kalenderjahr. Im Gründungsjahr gilt allein die Grenze von 25 000 Euro.

Regeln 2026 — geprüft am 21. September 2026Kostenlos, ohne Konto

Dieser Inhalt gehört zum Leitfaden: Ein Unternehmen gründen und anmelden· Schritt 7 von 10· Nächster Schritt: Fragebogen zur steuerlichen Erfassung

Dieser Inhalt gehört zum Leitfaden: Die Umsatzsteuer anmelden und abführen· Schritt 4 von 10· Nächster Schritt: Umsatzsteuer berechnen — netto, brutto und Steuerbetrag

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Quellen und Annahmen

Annahmen der Berechnung

  • Im Inland ansässiger Unternehmer (§ 19 Abs. 1 Satz 1 UStG).
  • Die eingegebenen Beträge sind der Gesamtumsatz im Sinne des § 19 Abs. 2 UStG — dessen Ermittlung wird hier nicht geprüft.
  • Ohne Verzicht auf die Regelung und ohne die grenzüberschreitende Befreiung der Absätze 4 und 5.

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Dieses Ergebnis dient ausschließlich der Information und stellt keine Steuerberatung im Sinne des Steuerberatungsgesetzes dar. Prüfen Sie Ihren Fall beim zuständigen Finanzamt oder lassen Sie sich von einer steuerberatenden Person beraten.