Fragebogen zur steuerlichen Erfassung
Wer ein Gewerbe, eine freiberufliche oder eine land- und forstwirtschaftliche Tätigkeit aufnimmt, muss dem Finanzamt über den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung Auskunft über die steuerlich erheblichen Verhältnisse geben. Die Auskünfte sind elektronisch nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz zu übermitteln (§ 138 Abs. 1b AO), und zwar innerhalb eines Monats nach dem meldepflichtigen Ereignis (§ 138 Abs. 4 AO). Aus ihm ergibt sich die Steuernummer.
Aktuell für 2024 — geprüft am 3. Oktober 2026Amtliches Verfahren, ohne VordruckAnleitung: etwa 45 Min.
Dieser Inhalt gehört zum Leitfaden: Aus der Arbeitslosigkeit gründen· Schritt 6 von 6· Letzter Schritt des Leitfadens
Dieser Inhalt gehört zum Leitfaden: Ein Unternehmen gründen und anmelden· Schritt 8 von 10· Nächster Schritt: Fragebogen steuerliche Erfassung: Kapitalgesellschaft
Fristen
- Innerhalb eines Monats nach dem meldepflichtigen Ereignis
- § 138 Abs. 4 AO — die Frist läuft ab der Aufnahme der Tätigkeit, nicht ab einer Aufforderung des Finanzamts
- Vor der ersten Rechnung
- Praktisch: ohne Steuernummer fehlt eine Pflichtangabe der Rechnung, und ohne Umsatzsteuer-Identifikationsnummer sind innergemeinschaftliche Umsätze nicht sauber abzuwickeln
Bereitzulegende Unterlagen
- ELSTER-Zugang mit Zertifikat oder ELSTER-Unternehmenskonto
- Steuerliche Identifikationsnummer der gründenden Person
- Gewerbeanmeldung der Gemeinde, sofern die Tätigkeit gewerblich ist
- Anschrift des Orts der Leitung des Unternehmens
- Schätzung des voraussichtlichen Umsatzes und Gewinns des laufenden und des folgenden Jahres
- Bankverbindung für Erstattungen und Lastschrifteinzug
Zu diesem Verfahren gehört kein Formular: Der Link führt zur amtlichen Seite, die es beschreibt.
Was Ihnen diese Seite bietet
Den Leitfaden oben und den Link zur amtlichen Seite. ActioFin erstellt für diese Seite kein Dokument: Was Sie ausfüllen oder einreichen, geschieht über das amtliche Medium.
Wen es betrifft
- Wer einen gewerblichen Betrieb oder eine Betriebstätte eröffnet — die Mitteilung geht zuerst an die Gemeinde, die das zuständige Finanzamt unverzüglich unterrichtet (§ 138 Abs. 1 Satz 1 AO)
- Wer eine freiberufliche Tätigkeit aufnimmt — hier geht die Mitteilung direkt an das nach § 19 AO zuständige Finanzamt (§ 138 Abs. 1 Satz 3 AO)
- Wer einen Betrieb der Land- und Forstwirtschaft eröffnet
- Wer einen Betrieb, eine Betriebstätte oder eine freiberufliche Tätigkeit verlegt oder aufgibt — dafür gilt dasselbe (§ 138 Abs. 1 Satz 4 AO)
- Für Einzelunternehmen gilt die hier beschriebene Fassung; Kapital- und Personengesellschaften sowie Vereine haben in ELSTER jeweils einen eigenen Fragebogen
Konkretes Beispiel
Tobias Rehm meldet zum 1. April 2026 eine Schreinerei in Kassel an
Weil eine Schreinerei ein gewerblicher Betrieb ist, meldet er sie zunächst bei der Stadt Kassel an; die Gemeinde unterrichtet das zuständige Finanzamt unverzüglich (§ 138 Abs. 1 Satz 1 AO). Das entbindet ihn nicht vom Fragebogen: nach § 138 Abs. 1b AO hat er dem Finanzamt zusätzlich die steuerlich erheblichen Auskünfte zu erteilen, elektronisch über ELSTER, und nach § 138 Abs. 4 AO binnen eines Monats — also bis zum 1. Mai 2026. Zuständig ist das Finanzamt am Ort der Leitung des Unternehmens; ELSTER weist ausdrücklich darauf hin, dass sich die örtliche Zuständigkeit danach richtet. Braucht Tobias für Einkäufe bei einem österreichischen Lieferanten eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, erteilt sie das Bundeszentralamt für Steuern auf Antrag (§ 27a Abs. 1 UStG).
Wie auszufüllen, Schritt für Schritt
- Klären Sie zuerst die Art der Tätigkeit: gewerblich, freiberuflich oder land- und forstwirtschaftlich. Davon hängt ab, ob zuerst die Gemeinde oder unmittelbar das Finanzamt zu unterrichten ist (§ 138 Abs. 1 AO).
- Melden Sie ein Gewerbe bei der Gemeinde an, in der der Betrieb oder die Betriebstätte eröffnet wird; die Gemeinde unterrichtet das Finanzamt unverzüglich.
- Melden Sie sich in Mein ELSTER an und wählen Sie den „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung für Einzelunternehmen“ aus.
- Wählen Sie das Finanzamt nach dem Ort der Leitung des Unternehmens aus — ELSTER stellt diese Auswahl ausdrücklich auf diesen Ort ab.
- Füllen Sie die Angaben zur Person, zur Tätigkeit, zum voraussichtlichen Gewinn und Umsatz sowie zur Umsatzbesteuerung aus.
- Beantragen Sie, falls Sie sie brauchen, die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer; sie wird vom Bundeszentralamt für Steuern auf Antrag erteilt (§ 27a Abs. 1 UStG).
- Übermitteln Sie den Fragebogen authentifiziert innerhalb eines Monats nach Aufnahme der Tätigkeit (§ 138 Abs. 4 AO).
Gut zu wissen
- Die elektronische Übermittlung ist die Regel, nicht die Kür: § 138 Abs. 1b Satz 2 AO verlangt den amtlich vorgeschriebenen Datensatz über die amtlich bestimmte Schnittstelle. Nur auf Antrag kann das Finanzamt zur Vermeidung unbilliger Härten darauf verzichten — dann gilt der Papiervordruck (Satz 3).
- Die Angaben zum voraussichtlichen Umsatz sind keine Formalie: aus ihnen leitet das Finanzamt ab, ob Sie als Kleinunternehmer geführt werden und in welchem Rhythmus Sie Umsatzsteuer voranmelden.
- Das Bundesministerium der Finanzen kann im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder Ausnahmen von der Anzeige- und Auskunftspflicht bestimmen, soweit die Tätigkeit keine oder nur geringfügige steuerliche Auswirkung hat (§ 138 Abs. 1c AO).
- Der Antrag auf die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer ist schriftlich zu stellen und muss Name, Anschrift und die Steuernummer nennen, unter der Sie umsatzsteuerlich geführt werden (§ 27a Abs. 1 Sätze 4 und 5 UStG) — die Steuernummer muss also zuerst da sein.
- Unternehmer im Sinne des § 2 UStG können ihre Anzeigepflichten nach § 138 Abs. 1 AO zusätzlich bei der für die Umsatzbesteuerung zuständigen Finanzbehörde elektronisch erfüllen (§ 138 Abs. 1a AO).
Häufige Fehler
- Die Gewerbeanmeldung bei der Gemeinde für erledigt halten. Sie ersetzt den Fragebogen nicht: § 138 Abs. 1b AO verlangt ZUSÄTZLICH die Auskünfte an das Finanzamt, und die Gemeinde übermittelt nur den Inhalt ihrer eigenen Mitteilung.
- Auf ein Anschreiben des Finanzamts warten. Die Monatsfrist des § 138 Abs. 4 AO läuft ab dem meldepflichtigen Ereignis, nicht ab einer Aufforderung.
- Als Freiberufler den Weg über die Gemeinde suchen. Wer eine freiberufliche Tätigkeit aufnimmt, teilt dies unmittelbar dem nach § 19 AO zuständigen Finanzamt mit (§ 138 Abs. 1 Satz 3 AO).
- Das Finanzamt nach dem Wohnsitz auswählen. Für die Besteuerung des neu gegründeten Unternehmens kommt es auf den Ort der Leitung des Unternehmens an — ELSTER stellt die Auswahl ausdrücklich darauf ab.
- Den Fragebogen nur bei der Gründung im Blick haben. Verlegung und Aufgabe eines Betriebs, einer Betriebstätte oder einer freiberuflichen Tätigkeit lösen dieselbe Pflicht aus (§ 138 Abs. 1 Satz 4 AO).
Häufige Fragen
Wie lange habe ich für den Fragebogen Zeit?
Einen Monat. § 138 Abs. 4 AO bestimmt, dass Mitteilungen nach den Absätzen 1, 1a und 1b innerhalb eines Monats nach dem meldepflichtigen Ereignis zu erstatten sind.
Muss ich ihn elektronisch übermitteln?
Ja, das ist die Regel: nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz über die amtlich bestimmte Schnittstelle (§ 138 Abs. 1b Satz 2 AO). Auf Antrag kann das Finanzamt zur Vermeidung unbilliger Härten darauf verzichten; dann ist der amtlich vorgeschriebene Vordruck zu verwenden.
Welches Finanzamt ist zuständig?
Für die Besteuerung des neu gegründeten Unternehmens richtet sich die örtliche Zuständigkeit nach dem Ort der Leitung des Unternehmens; ELSTER weist auf der Formularseite ausdrücklich darauf hin. Bei freiberuflicher Tätigkeit ist die Mitteilung an das nach § 19 AO zuständige Finanzamt zu richten.
Bekomme ich über den Fragebogen auch eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer?
Sie können sie beantragen. Erteilt wird sie vom Bundeszentralamt für Steuern auf Antrag (§ 27a Abs. 1 UStG); der Antrag nennt Name, Anschrift und die Steuernummer, unter der Sie umsatzsteuerlich geführt werden.
Gilt dieser Fragebogen auch für eine GmbH?
Nein. ELSTER führt für Einzelunternehmen, für die Gründung einer Kapitalgesellschaft oder Genossenschaft, für Personengesellschaften und für Vereine jeweils einen eigenen Fragebogen. Diese Anleitung beschreibt die Fassung für Einzelunternehmen.
Weiterführend
Die zugehörigen Beträge berechnen
Dieses Formular verstehen: der zugehörige Kurs
Amtliche Quellen
- § 138 AO — Anzeigen über die Erwerbstätigkeit (Gesetze im Internet, Bundesministerium der Justiz) — 22. September 2026
- § 27a UStG — Umsatzsteuer-Identifikationsnummer — 22. September 2026
- ELSTER — Fragebogen zur steuerlichen Erfassung für Einzelunternehmen — 22. September 2026
- ELSTER — Übersicht aller Formulare, Abschnitt „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“ — 22. September 2026
Anleitung und Dokument dienen ausschließlich der Information und stellen keine Rechts- oder Steuerberatung im Sinne des Steuerberatungsgesetzes dar. Maßgeblich ist allein die Entscheidung der empfangenden Behörde; prüfen Sie deren Anforderungen und lassen Sie sich im Zweifel beraten.