Umsatzsteuer berechnen — netto, brutto und Steuerbetrag
Die Umsatzsteuer bemisst sich nach dem Nettobetrag, nie nach dem Bruttobetrag: 19 Prozent im Regelfall, 7 Prozent bei den in § 12 Abs. 2 UStG abschließend aufgezählten Umsätzen.
Regeln 2026 — geprüft am 21. September 2026Kostenlos, ohne Konto
Dieser Inhalt gehört zum Leitfaden: Die Umsatzsteuer anmelden und abführen· Schritt 5 von 10· Nächster Schritt: Voranmeldungszeitraum und Sondervorauszahlung berechnen
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Quellen und Annahmen
- gesetze-im-internet.de — UStG § 12 Abs. 1 — Jahrgang 2026, geprüft am 21. September 2026
Auszug aus der Quelle : « Die Steuer beträgt für jeden steuerpflichtigen Umsatz 19 Prozent der Bemessungsgrundlage »
- gesetze-im-internet.de — UStG § 12 Abs. 2 — Jahrgang 2026, geprüft am 21. September 2026
Auszug aus der Quelle : « Die Steuer ermäßigt sich auf sieben Prozent für die folgenden Umsätze »
Annahmen der Berechnung
- Steuerpflichtiger Umsatz im Inland (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG).
- Der Steuersatz wird vorgegeben: die Zuordnung zum ermäßigten Satz richtet sich nach der abschließenden Aufzählung des § 12 Abs. 2 UStG und wird hier nicht geprüft.
- Ohne Steuerbefreiungen (§ 4), ohne Reverse-Charge (§ 13b), ohne Differenzbesteuerung (§ 25a) und ohne Kleinunternehmerregelung (§ 19).
Weiterführend
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Dieses Ergebnis dient ausschließlich der Information und stellt keine Steuerberatung im Sinne des Steuerberatungsgesetzes dar. Prüfen Sie Ihren Fall beim zuständigen Finanzamt oder lassen Sie sich von einer steuerberatenden Person beraten.