Bauabzugsteuer berechnen — 15 Prozent der Gegenleistung
Die Freigrenze wird JE LEISTUNGSEMPFÄNGER ZUSAMMENGERECHNET: drei Rechnungen über 2 000 Euro überschreiten sie, obwohl keine sie allein erreicht. Und dann wird nicht der überschreitende Teil abgezogen, sondern die GANZE laufende Gegenleistung.
Regeln 2026 — geprüft am 28. September 2026Kostenlos, ohne Konto
Dieser Inhalt gehört zum Leitfaden: Bauleistungen und Bauabzugsteuer· Schritt 3 von 6· Nächster Schritt: Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG
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Quellen und Annahmen
- gesetze-im-internet.de — EStG § 48 Abs. 1 Satz 1 — Jahrgang 2026, geprüft am 28. September 2026
Auszug aus der Quelle : « ist der Leistungsempfänger verpflichtet, von der Gegenleistung einen Steuerabzug in Höhe von 15 Prozent für Rechnung des Leistenden vorzunehmen »
- gesetze-im-internet.de — EStG § 48 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 — Jahrgang 2026, geprüft am 28. September 2026
Auszug aus der Quelle : « Der Steuerabzug muss nicht vorgenommen werden, wenn der Leistende dem Leistungsempfänger eine im Zeitpunkt der Gegenleistung gültige Freistellungsbescheinigung nach § 48b Absatz 1 Satz 1 vorlegt oder die Gegenleistung im laufenden Kalenderjahr den folgenden Betrag voraussichtlich nicht übersteigen wird: [...] 5 000 Euro in den übrigen Fällen. »
- gesetze-im-internet.de — EStG § 48 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 — Jahrgang 2026, geprüft am 28. September 2026
Auszug aus der Quelle : « 15 000 Euro, wenn der Leistungsempfänger ausschließlich steuerfreie Umsätze nach § 4 Nummer 12 Satz 1 des Umsatzsteuergesetzes ausführt »
- gesetze-im-internet.de — EStG § 48 Abs. 1 Satz 2 — Jahrgang 2026, geprüft am 28. September 2026
Auszug aus der Quelle : « Vermietet der Leistungsempfänger Wohnungen, so ist Satz 1 nicht auf Bauleistungen für diese Wohnungen anzuwenden, wenn er nicht mehr als zwei Wohnungen vermietet. »
Annahmen der Berechnung
- Es handelt sich um eine Bauleistung im Inland an einen Unternehmer oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts (§ 48 Abs. 1 Satz 1).
- Das Gesetz stellt auf die VORAUSSICHTLICHE Gegenleistung des laufenden Kalenderjahres ab und rechnet die erbrachten UND voraussichtlich zu erbringenden Bauleistungen an denselben Empfänger zusammen (§ 48 Abs. 2): in das zweite Feld gehören deshalb auch die noch ausstehenden Rechnungen und Abschläge des Jahres. Der Rechner vergleicht die eingegebenen Beträge, er schätzt nicht selbst.
- Ohne die Anmeldung und Abführung des Abzugsbetrags beim Finanzamt des Leistenden und ohne die Folgen des § 48 Abs. 4 (Nichtanwendung von § 160 Abs. 1 Satz 1 AO sowie von § 42d Abs. 6 und 8 und § 50a Abs. 7 EStG).
Weiterführend
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Dieses Ergebnis dient ausschließlich der Information und stellt keine Steuerberatung im Sinne des Steuerberatungsgesetzes dar. Prüfen Sie Ihren Fall beim zuständigen Finanzamt oder lassen Sie sich von einer steuerberatenden Person beraten.