E-Rechnungspflicht — ab wann Sie elektronisch fakturieren müssen
Empfangen müssen Unternehmen E-Rechnungen schon seit 2025. Ausstellen: Papier oder PDF bleiben für Umsätze bis Ende 2026 zulässig; wer 2026 nicht mehr als 800 000 Euro Gesamtumsatz hatte, darf sie auch für Umsätze 2027 noch nutzen. EDI-Verfahren sind für Umsätze 2027 ebenfalls noch erlaubt.
Regeln 2026 — geprüft am 23. September 2026Kostenlos, ohne Konto
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Quellen und Annahmen
- gesetze-im-internet.de — UStG § 27 Abs. 38 Nr. 1 — Jahrgang 2026, geprüft am 23. September 2026
Auszug aus der Quelle : « bis zum 31. Dezember 2026 für einen nach dem 31. Dezember 2024 und vor dem 1. Januar 2027 ausgeführten Umsatz auf Papier oder vorbehaltlich der Zustimmung des Empfängers in einem elektronischen Format, das nicht § 14 Absatz 1 Satz 6 entspricht, übermittelt werden; »
- gesetze-im-internet.de — UStG § 27 Abs. 38 Nr. 1 — Jahrgang 2026, geprüft am 23. September 2026
Auszug aus der Quelle : « bis zum 31. Dezember 2026 für einen nach dem 31. Dezember 2024 und vor dem 1. Januar 2027 ausgeführten Umsatz auf Papier »
- gesetze-im-internet.de — UStG § 27 Abs. 38 Nr. 2 — Jahrgang 2026, geprüft am 23. September 2026
Auszug aus der Quelle : « bis zum 31. Dezember 2027 für einen nach dem 31. Dezember 2026 und vor dem 1. Januar 2028 ausgeführten Umsatz auf Papier oder vorbehaltlich der Zustimmung des Empfängers in einem elektronischen Format, das nicht § 14 Absatz 1 Satz 6 entspricht, übermittelt werden, wenn der Gesamtumsatz (§ 19 Absatz 2) des die Rechnung ausstellenden Unternehmers im vorangegangenen Kalenderjahr nicht mehr als 800 000 Euro betragen hat; »
- gesetze-im-internet.de — UStG § 27 Abs. 38 Nr. 2 — Jahrgang 2026, geprüft am 23. September 2026
Auszug aus der Quelle : « wenn der Gesamtumsatz (§ 19 Absatz 2) des die Rechnung ausstellenden Unternehmers im vorangegangenen Kalenderjahr nicht mehr als 800 000 Euro betragen hat »
- gesetze-im-internet.de — UStG § 27 Abs. 38 Nr. 3 — Jahrgang 2026, geprüft am 23. September 2026
Auszug aus der Quelle : « bis zum 31. Dezember 2027 für einen nach dem 31. Dezember 2026 und vor dem 1. Januar 2028 ausgeführten Umsatz vorbehaltlich der Zustimmung des Empfängers in einem elektronischen Format, das nicht § 14 Absatz 1 Satz 6 entspricht, ausgestellt werden, wenn diese mittels elektronischem Datenaustausch (EDI) »
- gesetze-im-internet.de — UStDV § 33 Satz 1 — Jahrgang 2026, geprüft am 23. September 2026
Auszug aus der Quelle : « Eine Rechnung, deren Gesamtbetrag 250 Euro nicht übersteigt, muss mindestens folgende Angaben enthalten »
Annahmen der Berechnung
- Der rechnungsstellende Unternehmer ist im Inland ansässig — Sitz, Geschäftsleitung, beteiligte Betriebsstätte oder Wohnsitz (§ 14 Abs. 2 Satz 3 UStG).
- Für Umsätze des Jahres 2027 ist der Gesamtumsatz nach § 19 Abs. 2 UStG des Kalenderjahres 2026 maßgebend.
- Ob Ihr Format der europäischen Norm entspricht oder als vereinbartes Format interoperabel ist, prüft dieser Rechner nicht.
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