Zum Inhalt springen

Abschreibung berechnen — linear oder degressiv, mit Monatsanteil

Die lineare AfA verteilt die Anschaffungskosten gleichmäßig über die Nutzungsdauer. Die degressive AfA darf höchstens das Dreifache des linearen Satzes betragen und 30 Prozent nicht übersteigen — es gilt stets die niedrigere der beiden Grenzen.

Regeln 2026 — geprüft am 21. September 2026Kostenlos, ohne Konto

Dieser Inhalt gehört zum Leitfaden: Als Selbständiger den Gewinn ermitteln· Schritt 4 von 11· Nächster Schritt: Geringwertige Wirtschaftsgüter — Sofortabzug oder Sammelposten?

Ihr Ergebnis

Füllen Sie die Felder aus und starten Sie die Berechnung: der vollständige Rechenweg erscheint hier, kostenlos.

Quellen und Annahmen

  • gesetze-im-internet.de — EStG § 7 Abs. 2 Satz 2 — Jahrgang 2026, geprüft am 21. September 2026
    Auszug aus der Quelle : « der dabei anzuwendende Prozentsatz darf höchstens das Dreifache des bei der Absetzung für Abnutzung in gleichen Jahresbeträgen in Betracht kommenden Prozentsatzes betragen »
  • gesetze-im-internet.de — EStG § 7 Abs. 2 Satz 2 — Jahrgang 2026, geprüft am 21. September 2026
    Auszug aus der Quelle : « und 30 Prozent nicht übersteigen »
  • gesetze-im-internet.de — EStG § 7 Abs. 1 Satz 4 — Jahrgang 2026, geprüft am 21. September 2026
    Auszug aus der Quelle : « vermindert sich für dieses Jahr der Absetzungsbetrag nach Satz 1 um jeweils ein Zwölftel für jeden vollen Monat, der dem Monat der Anschaffung oder Herstellung vorangeht »

Annahmen der Berechnung

  • Bewegliches Wirtschaftsgut des Anlagevermögens; Gebäude folgen den eigenen Sätzen des § 7 Abs. 4 EStG.
  • Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer wird als gegeben angenommen — sie ergibt sich aus den amtlichen AfA-Tabellen.
  • Ohne Sonderabschreibungen, ohne die Elektrofahrzeug-Staffel des § 7 Abs. 2a EStG und ohne den Wechsel zur linearen Methode nach Abs. 3.

Weiterführend

Auf Englisch lesen

Dieses Thema in anderen Ländern

Jedes Land wendet sein eigenes Recht an: Diese Seiten sind in seiner Sprache verfasst und auf seinen amtlichen Quellen gelesen.

Dieses Ergebnis dient ausschließlich der Information und stellt keine Steuerberatung im Sinne des Steuerberatungsgesetzes dar. Prüfen Sie Ihren Fall beim zuständigen Finanzamt oder lassen Sie sich von einer steuerberatenden Person beraten.