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Voranmeldungszeitraum und Sondervorauszahlung berechnen

Die Sondervorauszahlung ist ein ELFTEL, nicht ein Zwölftel — der verschobene Monat wird nie vorausgezahlt, also müssen elf Monate zwölf tragen. Und der VIERTELJÄHRLICHE Melder erhält dieselbe Fristverlängerung ohne jede Sondervorauszahlung.

Regeln 2026 — geprüft am 22. September 2026Kostenlos, ohne Konto

Dieser Inhalt gehört zum Leitfaden: Die Umsatzsteuer anmelden und abführen· Schritt 6 von 10· Nächster Schritt: Dauerfristverlängerung — wie hoch ist die Sondervorauszahlung?

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Quellen und Annahmen

  • gesetze-im-internet.de — UStG § 18 Abs. 2 Satz 2 — Jahrgang 2026, geprüft am 22. September 2026
    Auszug aus der Quelle : « Beträgt die Steuer für das vorangegangene Kalenderjahr mehr als 9 000 Euro, ist der Kalendermonat Voranmeldungszeitraum. »
  • gesetze-im-internet.de — UStG § 18 Abs. 2 Satz 3 — Jahrgang 2026, geprüft am 22. September 2026
    Auszug aus der Quelle : « Beträgt die Steuer für das vorangegangene Kalenderjahr nicht mehr als 2 000 Euro, kann das Finanzamt den Unternehmer von der Verpflichtung zur Abgabe der Voranmeldungen und Entrichtung der Vorauszahlungen befreien. »
  • gesetze-im-internet.de — UStDV § 47 Abs. 2 — Jahrgang 2026, geprüft am 22. September 2026
    Auszug aus der Quelle : « so ist die Summe der Vorauszahlungen dieses Zeitraums in eine Jahressumme umzurechnen. Angefangene Kalendermonate sind hierbei als volle Kalendermonate zu behandeln. »
  • gesetze-im-internet.de — UStDV § 47 Abs. 1 — Jahrgang 2026, geprüft am 22. September 2026
    Auszug aus der Quelle : « Die Fristverlängerung ist bei einem Unternehmer, der die Voranmeldungen monatlich zu übermitteln hat, unter der Auflage zu gewähren, dass dieser eine Sondervorauszahlung auf die Steuer eines jeden Kalenderjahres entrichtet. Die Sondervorauszahlung beträgt ein Elftel der Summe der Vorauszahlungen für das vorangegangene Kalenderjahr. »
  • gesetze-im-internet.de — UStG § 18 Abs. 1 — Jahrgang 2026, geprüft am 22. September 2026
    Auszug aus der Quelle : « bis zum zehnten Tag nach Ablauf jedes Voranmeldungszeitraums eine Voranmeldung nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz über die amtlich bestimmte Schnittstelle zu übermitteln »
  • gesetze-im-internet.de — UStDV § 46 — Jahrgang 2026, geprüft am 22. September 2026
    Auszug aus der Quelle : « Das Finanzamt hat dem Unternehmer auf Antrag die Fristen für die Übermittlung der Voranmeldungen und für die Entrichtung der Vorauszahlungen (§ 18 Abs. 1, 2 und 2a des Gesetzes) um einen Monat zu verlängern. »
  • gesetze-im-internet.de — UStG § 18 Abs. 2 Satz 6 — Jahrgang 2026, geprüft am 22. September 2026
    Auszug aus der Quelle : « Für die Besteuerungszeiträume 2021 bis 2026 ist abweichend von Satz 4 in den Fällen, in denen der Unternehmer seine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit nur in einem Teil des vorangegangenen Kalenderjahres ausgeübt hat, die tatsächliche Steuer in eine Jahressteuer umzurechnen »
  • gesetze-im-internet.de — UStG § 18 Abs. 2 Satz 6 — Jahrgang 2026, geprüft am 22. September 2026
    Auszug aus der Quelle : « Für die Besteuerungszeiträume 2021 bis 2026 ist abweichend von Satz 4 [...] und in den Fällen, in denen der Unternehmer seine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit im laufenden Kalenderjahr aufnimmt, die voraussichtliche Steuer des laufenden Kalenderjahres maßgebend. »

Annahmen der Berechnung

  • Eingegeben wird die Steuer des vorangegangenen Kalenderjahres — oder, bei Aufnahme der Tätigkeit im laufenden Jahr, die VORAUSSICHTLICHE Steuer dieses Jahres (§ 18 Abs. 2 Satz 6). Ebenso tritt an die Stelle der Vorauszahlungen des Vorjahres die Summe der ZU ERWARTENDEN Vorauszahlungen dieses Jahres (§ 47 Abs. 3 UStDV).
  • Die Befreiung unter 2 000 Euro ist eine Befugnis des Finanzamts (« kann »), kein Anspruch: der Rechner nennt sie möglich, nie gewährt.
  • Ohne die Sonderfälle: Vorratsgesellschaften und Firmenmäntel (§ 18 Abs. 2 Nr. 1 und 2, stets monatlich), die Verfahren der §§ 18i, 18j, 18k und die Kleinunternehmerregelung des § 19.

Weiterführend

Auf Englisch lesen

Dieses Ergebnis dient ausschließlich der Information und stellt keine Steuerberatung im Sinne des Steuerberatungsgesetzes dar. Prüfen Sie Ihren Fall beim zuständigen Finanzamt oder lassen Sie sich von einer steuerberatenden Person beraten.