Kleinbetragsrechnung — reichen die vier Pflichtangaben?
Die Vereinfachung gilt bis 250 Euro Gesamtbetrag einschließlich Steuer — bei 250,00 Euro noch, bei 250,01 Euro nicht mehr; Leistungen nach §§ 3c, 6a und 13b UStG sind unabhängig vom Betrag ausgenommen.
Regeln 2026 — geprüft am 22. September 2026Kostenlos, ohne Konto
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Quellen und Annahmen
- gesetze-im-internet.de — UStDV § 33 Satz 1 — Jahrgang 2026, geprüft am 22. September 2026
Auszug aus der Quelle : « Eine Rechnung, deren Gesamtbetrag 250 Euro nicht übersteigt, muss mindestens folgende Angaben enthalten »
- gesetze-im-internet.de — UStG § 12 Abs. 1 — Jahrgang 2026, geprüft am 21. September 2026
Auszug aus der Quelle : « Die Steuer beträgt für jeden steuerpflichtigen Umsatz 19 Prozent der Bemessungsgrundlage »
- gesetze-im-internet.de — UStG § 12 Abs. 2 — Jahrgang 2026, geprüft am 21. September 2026
Auszug aus der Quelle : « Die Steuer ermäßigt sich auf sieben Prozent für die folgenden Umsätze »
Annahmen der Berechnung
- Für Rechnungen des leistenden Unternehmers; Gutschriften und Abrechnungen im Namen des Leistungsempfängers bleiben außer Betracht.
- Ein einziger Steuersatz je Rechnung; bei gemischten Sätzen sind Entgelt und Steuer je Satz gesondert auszuweisen.
- Ohne Kleinunternehmer nach § 19 UStG, die keine Umsatzsteuer ausweisen dürfen.
Weiterführend
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Dieses Ergebnis dient ausschließlich der Information und stellt keine Steuerberatung im Sinne des Steuerberatungsgesetzes dar. Prüfen Sie Ihren Fall beim zuständigen Finanzamt oder lassen Sie sich von einer steuerberatenden Person beraten.