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Pflegeversicherung — welcher Beitragssatz gilt für Sie?

Der Beitragssatz von 3,6 Prozent (PBAV 2025) steigt um 0,6 Beitragssatzpunkte für Kinderlose über 23 und sinkt um je 0,25 Punkte für das zweite bis fünfte Kind unter 25 Jahren — das erste Kind senkt den Satz nicht.

Regeln 2026 — geprüft am 23. September 2026Kostenlos, ohne Konto

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Quellen und Annahmen

Annahmen der Berechnung

  • Ausgewiesen wird der GESAMTBEITRAG; die Aufteilung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer richtet sich nach § 58 SGB XI und weicht in Sachsen ab.
  • Ohne den halben Beitragssatz nach § 55 Abs. 1 Satz 3 SGB XI und ohne das Verfahren für landwirtschaftliche Unternehmer nach Abs. 5.
  • Die Beitragsbemessungsgrenze wird eingegeben: § 55 Abs. 2 SGB XI verweist auf eine jährliche Rechtsverordnung, deren aktueller Wert hier nicht aus einer amtlichen Quelle gelesen werden konnte.
  • Die Ausnahmen vom Kinderlosenzuschlag nach § 55 Abs. 3 Satz 2 SGB XI (vor dem 1. Januar 1940 Geborene, Wehr- und Zivildienstleistende, Bezieher von Grundsicherungsgeld nach § 19 Abs. 1 Satz 1 SGB II) werden nicht selbst geprüft: der Zuschlag entfällt nur, wenn das Feld „Elterneigenschaft nachgewiesen oder vom Kinderlosenzuschlag ausgenommen“ angekreuzt ist.

Weiterführend

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Dieses Ergebnis dient ausschließlich der Information und stellt keine Steuerberatung im Sinne des Steuerberatungsgesetzes dar. Prüfen Sie Ihren Fall beim zuständigen Finanzamt oder lassen Sie sich von einer steuerberatenden Person beraten.