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Pflegegrad berechnen — von den Einzelpunkten zum Pflegegrad

Jede Modulsumme wird nach Anlage 2 SGB XI einem Punktbereich und gewichteten Punkten zugeordnet; von den Modulen 2 und 3 zählt nur der höhere Wert. Ab 12,5 Gesamtpunkten gibt es Pflegegrad 1, ab 27 Pflegegrad 2, ab 47,5 Pflegegrad 3, ab 70 Pflegegrad 4 und ab 90 Pflegegrad 5.

Regeln 2026 — geprüft am 23. September 2026Kostenlos, ohne Konto

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Quellen und Annahmen

Annahmen der Berechnung

  • Eingegeben werden die Summen der Einzelpunkte je Modul, wie sie das Gutachten des Medizinischen Dienstes ausweist; die Bewertung der einzelnen Kriterien (Anlage 1) wird nicht nachgeprüft.
  • Eine besondere Bedarfskonstellation, die auch unter 90 Punkten zu Pflegegrad 5 führen kann (§ 15 Abs. 4 SGB XI), wird nicht geprüft.
  • Bei Kindern werden die Einzelpunkte im Vergleich mit altersentsprechend entwickelten Kindern ermittelt (§ 15 Abs. 6); der Rechner übernimmt die so ermittelten Summen.

Weiterführend

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Dieses Ergebnis dient ausschließlich der Information und stellt keine Steuerberatung im Sinne des Steuerberatungsgesetzes dar. Prüfen Sie Ihren Fall beim zuständigen Finanzamt oder lassen Sie sich von einer steuerberatenden Person beraten.