Pflegegeld berechnen — auch als Kombinationsleistung mit Pflegesachleistungen
Das Pflegegeld beträgt monatlich 347 Euro bei Pflegegrad 2, 599 Euro bei Pflegegrad 3, 800 Euro bei Pflegegrad 4 und 990 Euro bei Pflegegrad 5. Wer zusätzlich Pflegesachleistungen nutzt, erhält das Pflegegeld gekürzt um den Prozentsatz, zu dem der Sachleistungshöchstbetrag ausgeschöpft ist.
Regeln 2026 — geprüft am 23. September 2026Kostenlos, ohne Konto
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Quellen und Annahmen
- gesetze-im-internet.de — SGB XI § 37 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 — Jahrgang 2026, geprüft am 23. September 2026
Auszug aus der Quelle : « Das Pflegegeld beträgt je Kalendermonat 1. 347 Euro für Pflegebedürftige des Pflegegrades 2, »
- gesetze-im-internet.de — SGB XI § 37 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 — Jahrgang 2026, geprüft am 23. September 2026
Auszug aus der Quelle : « 599 Euro für Pflegebedürftige des Pflegegrades 3, »
- gesetze-im-internet.de — SGB XI § 37 Abs. 1 Satz 3 Nr. 3 — Jahrgang 2026, geprüft am 23. September 2026
Auszug aus der Quelle : « 800 Euro für Pflegebedürftige des Pflegegrades 4, »
- gesetze-im-internet.de — SGB XI § 37 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 — Jahrgang 2026, geprüft am 23. September 2026
Auszug aus der Quelle : « 990 Euro für Pflegebedürftige des Pflegegrades 5. »
- gesetze-im-internet.de — SGB XI § 36 Abs. 3 Nr. 1 — Jahrgang 2026, geprüft am 23. September 2026
Auszug aus der Quelle : « für Pflegebedürftige des Pflegegrades 2 Leistungen bis zu einem Gesamtwert von 796 Euro, »
- gesetze-im-internet.de — SGB XI § 36 Abs. 3 Nr. 2 — Jahrgang 2026, geprüft am 23. September 2026
Auszug aus der Quelle : « für Pflegebedürftige des Pflegegrades 3 Leistungen bis zu einem Gesamtwert von 1 497 Euro, »
- gesetze-im-internet.de — SGB XI § 36 Abs. 3 Nr. 3 — Jahrgang 2026, geprüft am 23. September 2026
Auszug aus der Quelle : « für Pflegebedürftige des Pflegegrades 4 Leistungen bis zu einem Gesamtwert von 1 859 Euro, »
- gesetze-im-internet.de — SGB XI § 36 Abs. 3 Nr. 4 — Jahrgang 2026, geprüft am 23. September 2026
Auszug aus der Quelle : « für Pflegebedürftige des Pflegegrades 5 Leistungen bis zu einem Gesamtwert von 2 299 Euro. »
Annahmen der Berechnung
- Der Anspruch besteht für den vollen Kalendermonat; bei Teilmonaten wird nach § 37 Abs. 2 SGB XI tageweise mit 30 Tagen gekürzt.
- Kurzzeit- und Verhinderungspflege, der Entlastungsbetrag (§ 45b) und die Umwandlung nach § 45a werden nicht berücksichtigt.
- Der Anteil der genutzten Sachleistung wird exakt angesetzt; gerundet wird nur der Auszahlungsbetrag auf volle Cent. Die Pflegekasse kann den Prozentsatz vorher runden.
Weiterführend
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Dieses Ergebnis dient ausschließlich der Information und stellt keine Steuerberatung im Sinne des Steuerberatungsgesetzes dar. Prüfen Sie Ihren Fall beim zuständigen Finanzamt oder lassen Sie sich von einer steuerberatenden Person beraten.