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Pflegegeld berechnen — auch als Kombinationsleistung mit Pflegesachleistungen

Das Pflegegeld beträgt monatlich 347 Euro bei Pflegegrad 2, 599 Euro bei Pflegegrad 3, 800 Euro bei Pflegegrad 4 und 990 Euro bei Pflegegrad 5. Wer zusätzlich Pflegesachleistungen nutzt, erhält das Pflegegeld gekürzt um den Prozentsatz, zu dem der Sachleistungshöchstbetrag ausgeschöpft ist.

Regeln 2026 — geprüft am 23. September 2026Kostenlos, ohne Konto

Ihr Ergebnis

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Quellen und Annahmen

Annahmen der Berechnung

  • Der Anspruch besteht für den vollen Kalendermonat; bei Teilmonaten wird nach § 37 Abs. 2 SGB XI tageweise mit 30 Tagen gekürzt.
  • Kurzzeit- und Verhinderungspflege, der Entlastungsbetrag (§ 45b) und die Umwandlung nach § 45a werden nicht berücksichtigt.
  • Der Anteil der genutzten Sachleistung wird exakt angesetzt; gerundet wird nur der Auszahlungsbetrag auf volle Cent. Die Pflegekasse kann den Prozentsatz vorher runden.

Weiterführend

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Dieses Ergebnis dient ausschließlich der Information und stellt keine Steuerberatung im Sinne des Steuerberatungsgesetzes dar. Prüfen Sie Ihren Fall beim zuständigen Finanzamt oder lassen Sie sich von einer steuerberatenden Person beraten.