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Kurzarbeitergeld — 60 oder 67 Prozent wovon genau?

Der Satz gilt nicht für den ausgefallenen Lohn, sondern für die Differenz der PAUSCHALIERTEN NETTOENTGELTE — deshalb liegt das Kurzarbeitergeld deutlich unter 60 Prozent des Bruttoausfalls.

Regeln 2026 — geprüft am 22. September 2026Kostenlos, ohne Konto

Dieser Inhalt gehört zum Leitfaden: Kurzarbeit anzeigen und abrechnen· Schritt 2 von 4· Nächster Schritt: Kurzarbeit anzeigen und Kurzarbeitergeld beantragen

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Quellen und Annahmen

Annahmen der Berechnung

  • Die pauschalierten Nettoentgelte werden eingegeben: § 106 Abs. 1 Satz 6 SGB III überlässt ihre Berechnung einem im Bundesanzeiger bekannt gemachten Programmablauf.
  • Einmalzahlungen bleiben nach § 106 Abs. 1 Satz 4 SGB III bei Soll- und Ist-Entgelt außer Betracht.
  • Die Angaben beziehen sich auf einen Anspruchszeitraum, in der Regel einen Kalendermonat.
  • Nicht modelliert: die Erhöhungen des Ist-Entgelts nach § 106 Abs. 2 SGB III (Entgelt, das aus anderen als wirtschaftlichen Gründen gemindert ist) und Abs. 3 (Entgelt aus einer während des Kurzarbeitergeldbezugs aufgenommenen Beschäftigung, selbständigen Tätigkeit oder Tätigkeit als mithelfender Familienangehöriger) werden nicht berechnet. Sie müssen im eingegebenen Ist-Entgelt und im daraus abgelesenen pauschalierten Netto bereits enthalten sein; sonst wird das Kurzarbeitergeld zu hoch ausgewiesen.

Weiterführend

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Dieses Ergebnis dient ausschließlich der Information und stellt keine Steuerberatung im Sinne des Steuerberatungsgesetzes dar. Prüfen Sie Ihren Fall beim zuständigen Finanzamt oder lassen Sie sich von einer steuerberatenden Person beraten.