Zum Inhalt springen

Antrag auf Kurzarbeitergeld — die monatliche Erstattung (Kug 107)

Mit dem Antrag auf Kurzarbeitergeld (Vordruck Kug 107) holt sich der Arbeitgeber jeden Monat das Kurzarbeitergeld zurück, das er seinen Beschäftigten mit der Entgeltabrechnung bereits vorgeleistet hat. Er setzt eine bewilligte Anzeige über den Arbeitsausfall voraus und wird für JEDEN Kalendermonat gesondert gestellt, innerhalb einer Ausschlussfrist von drei Kalendermonaten, die mit Ablauf des abgerechneten Monats beginnt (§ 325 Abs. 3 SGB III). Beizufügen sind die Abrechnungsliste (Kug 108) und die Stellungnahme der Betriebsvertretung (§ 323 Abs. 2 Satz 1 SGB III). Zuständig ist laut Bundesagentur die Agentur für Arbeit am Sitz der Lohnabrechnungsstelle.

Aktuell für 2024 — geprüft am 3. Oktober 2026Amtliches FormularAnleitung: etwa 20 Min.

Dieser Inhalt gehört zum Leitfaden: Kurzarbeit anzeigen und abrechnen· Schritt 4 von 4· Letzter Schritt des Leitfadens

Fristen

Je Kalendermonat ein Antrag, spätestens drei Kalendermonate nach Monatsende
§ 325 Abs. 3 SGB III — Ausschlussfrist; sie beginnt mit Ablauf des Monats, in dem die Tage liegen, für die das Kurzarbeitergeld beantragt wird
Auszahlung an die Beschäftigten: mit der Entgeltabrechnung, vor dem Antrag
§ 320 Abs. 1 Satz 2 SGB III — der Arbeitgeber errechnet das Kurzarbeitergeld kostenlos und zahlt es aus; die Agentur erstattet es danach
Nach dem Ende der Kurzarbeit: Abschlussprüfung
Laut Bundesagentur für Arbeit wird das Kurzarbeitergeld zunächst unter Vorbehalt gezahlt und nach dem Ende der Kurzarbeit in Voraussetzungen und Höhe geprüft

Bereitzulegende Unterlagen

  • Bescheid der Agentur für Arbeit zur Anzeige über den Arbeitsausfall mit Kug-Nummer und Arbeitsausfall-Nummer
  • Betriebsnummer des Betriebs
  • Ausgefüllte Abrechnungsliste Kug 108 für den Abrechnungsmonat (wird beigefügt, nicht in diesem Vordruck ausgefüllt)
  • Arbeitszeitnachweise des Monats mit Arbeits-, Ausfall- und Fehlzeiten
  • Summen Soll-Entgelt, Ist-Entgelt und Kurzarbeitergeld aus der Abrechnungsliste
  • Zahl der Kurzarbeitenden nach Geschlecht und Gesamtzahl der Beschäftigten im Betrieb oder in der Abteilung
  • IBAN und Kreditinstitut für die Erstattung
  • Anschrift der Lohnabrechnungsstelle, wenn sie nicht am Betriebssitz liegt
  • Stellungnahme oder Unterschrift der Betriebsvertretung, falls vorhanden
Amtliches Formular herunterladen

Das leere PDF bleibt auf der Seite der Behörde herunterladbar. Für das Vorausfüllen bewahren wir eine Kopie dieses veröffentlichten amtlichen Formulars auf (§ 5 Abs. 2 UrhG, Quelle auf dem erzeugten Dokument genannt).

Was Sie erhalten

  • Das amtliche Formular selbst, mit Ihren Eingaben vorausgefüllt. Nur die Felder, die den Angaben unten entsprechen, sind ausgefüllt: Ergänzen Sie die übrigen auf dem Formular, bevor Sie es einreichen.

Kostenlos, ohne Konto und ohne E-Mail-Adresse.

Das erzeugte Dokument ist auf Französisch verfasst: das ist die Sprache, die die empfangende Verwaltung erwartet.

Das amtliche Formular online ausfüllen

Kostenlos. Das amtliche PDF wird im Moment des Abrufs gefüllt: Ihre Eingaben werden in keiner unserer Datenbanken gespeichert und dienen allein der Erstellung dieses Dokuments. Sie werden im Rumpf der Anfrage gesendet, nie in der Adresse der Seite.

Alle Felder sind Pflichtfelder, außer den mit „optional“ gekennzeichneten.

Agentur für Arbeit (am Sitz der Lohnabrechnungsstelle)

5 Ziffern

A. Angaben zum Antrag

8 Ziffern

B. Angaben zum Antragsteller

5 Ziffern

6 bis 20 Zeichen: Ziffern, Leerzeichen, + und .

15 bis 34 Zeichen: Großbuchstaben und Ziffern

Lohnabrechnungsstelle (nur anzugeben, wenn nicht am Betriebssitz)

5 Ziffern

C. Angaben zum Kug

Ganze Zahl, höchstens 5 Ziffern

Ganze Zahl, höchstens 5 Ziffern

Ganze Zahl, höchstens 5 Ziffern

Ganze Zahl, höchstens 5 Ziffern

Ganze Zahl, höchstens 5 Ziffern

MM.JJJJ

Ziffern, dann ein Komma und 2 Cent (zum Beispiel 1250,00); ohne Leerzeichen und ohne €-Zeichen

Ziffern, dann ein Komma und 2 Cent (zum Beispiel 1250,00); ohne Leerzeichen und ohne €-Zeichen

Ziffern, dann ein Komma und 2 Cent (zum Beispiel 1250,00); ohne Leerzeichen und ohne €-Zeichen

D. Erklärung

TT.MM.JJJJ

Der Entwurf ist eine Datei, die Sie speichern, wo Sie wollen, wie das Dokument selbst: Wir behalten keine Kopie, und nichts wird in Ihrem Browser abgelegt. Angemeldet können Sie ihn auch in Ihrem Bereich speichern, um ihn später fortzusetzen — nur wenn Sie es verlangen.

Amtliches Formular, mit Ihren Daten vorausgefüllt: lesen Sie jedes Feld nach und prüfen Sie die Beträge vor Einreichung oder Zahlung.

Wen es betrifft

  • Arbeitgeber, deren Anzeige über den Arbeitsausfall von der Agentur für Arbeit bewilligt wurde und die für den abgerechneten Monat Kurzarbeitergeld ausgezahlt haben
  • Die Betriebsvertretung: sie kann den Antrag auch selbst stellen (§ 323 Abs. 2 Satz 2 SGB III)
  • Lohnbüros und Steuerberater, die die Entgeltabrechnung führen: der Vordruck fragt die Lohnabrechnungsstelle gesondert ab, wenn sie nicht am Betriebssitz liegt
  • NICHT Betriebe ohne Anzeige: der monatliche Antrag ersetzt die Anzeige über den Arbeitsausfall nicht, er baut auf ihr auf
  • NICHT die Beschäftigten selbst: beantragt wird vom Arbeitgeber oder der Betriebsvertretung (§ 323 Abs. 2 Satz 1 und 2 SGB III)
  • NICHT Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer: sie können laut Bundesagentur kein Kurzarbeitergeld erhalten
  • NICHT Saison-Kurzarbeitergeld: dafür gilt zusätzlich die Sollfrist bis zum 15. des Folgemonats (§ 323 Abs. 2 Satz 5 SGB III)

Konkretes Beispiel

Die Druckerei Albers KG rechnet den Mai ab

Die Druckerei Albers KG hat ihre Anzeige über den Arbeitsausfall im April eingereicht; die Agentur für Arbeit hat den erheblichen Arbeitsausfall per Bescheid anerkannt und darin die Kug-Nummer und die Arbeitsausfall-Nummer mitgeteilt. Im Mai arbeiten neun von 22 Beschäftigten verkürzt. Das Lohnbüro der KG erstellt mit der Mai-Abrechnung die Abrechnungsliste Kug 108: je Person das Soll-Entgelt (was ohne Arbeitsausfall verdient worden wäre, ohne Mehrarbeit) und das Ist-Entgelt (was tatsächlich verdient wurde), einmalige Zahlungen bleiben außer Betracht (§ 106 Abs. 1 SGB III). Die Summen der Liste, etwa 31.460 Euro Soll-Entgelt und 18.240 Euro Ist-Entgelt, sowie das daraus berechnete Kurzarbeitergeld überträgt es in die Felder 25 bis 27 des Antrags; die Leistungssätze wendet der Kurzarbeitergeld-Rechner an. Das Kurzarbeitergeld für Mai wird mit dem Maigehalt an die neun Beschäftigten ausgezahlt. Der Antrag geht mit der Liste und der Stellungnahme des Betriebsrats an die Agentur am Sitz des Lohnbüros. Frist: Ablauf des 31. Mai plus drei Kalendermonate, also bis zum 31. August (§ 325 Abs. 3 SGB III). Für Juni stellt die KG einen neuen Antrag.

Wie auszufüllen, Schritt für Schritt

  1. Legen Sie den Bescheid der Agentur zur Anzeige über den Arbeitsausfall bereit: er enthält die Kug-Nummer und die Arbeitsausfall-Nummer, die der Vordruck in den Feldern 1 und 2 abfragt.
  2. Führen Sie für den Monat die Arbeitszeitnachweise mit geleisteten Arbeits-, Ausfall- und Fehlzeiten jeder betroffenen Person, wie es die Bundesagentur verlangt.
  3. Errechnen Sie das Kurzarbeitergeld je Person aus Soll-Entgelt und Ist-Entgelt (§ 106 Abs. 1 SGB III), auf Grundlage der Lohnsteuerabzugsmerkmale des Antragszeitraums (§ 320 Abs. 1 Satz 3 SGB III), und zahlen Sie es mit der Entgeltabrechnung aus.
  4. Füllen Sie die Abrechnungsliste Kug 108 aus und übertragen Sie deren Summen Soll-Entgelt, Ist-Entgelt und Kurzarbeitergeld in den Antrag.
  5. Tragen Sie den Abrechnungsmonat, die Zahl der Kurzarbeitenden und die Gesamtzahl der Beschäftigten des Betriebs oder der Betriebsabteilung ein, sowie die Bankverbindung für die Erstattung.
  6. Holen Sie die Stellungnahme der Betriebsvertretung ein, falls eine besteht (§ 323 Abs. 2 Satz 1 SGB III); der Vordruck sieht ihre Unterschrift in Feld 31 vor.
  7. Übermitteln Sie Antrag und Abrechnungsliste an die Agentur für Arbeit am Sitz der Lohnabrechnungsstelle, per KEA aus der Entgeltabrechnungssoftware, per eService, Upload-Service oder schriftlich — spätestens drei Kalendermonate nach Ablauf des abgerechneten Monats (§ 325 Abs. 3 SGB III).
  8. Stellen Sie für jeden weiteren Monat der Kurzarbeit einen neuen Antrag und bewahren Sie die Unterlagen für die Abschlussprüfung auf.

Gut zu wissen

  • Die Frist des § 325 Abs. 3 SGB III ist eine Ausschlussfrist: ein Monat, für den sie abgelaufen ist, wird nicht mehr erstattet.
  • Die Anzeige geht an die Agentur am Betriebssitz, der Antrag laut Bundesagentur an die Agentur am Sitz der Lohnabrechnungsstelle. Bei ausgelagerter Lohnabrechnung können das zwei Agenturen sein.
  • Wird der Antrag elektronisch gestellt, kann das Verfahren nach § 108 Abs. 1 SGB IV genutzt werden (§ 323 Abs. 2 Satz 6 SGB III); die Bundesagentur bietet dafür KEA an, das Antrag und Abrechnungsliste direkt aus der Entgeltabrechnungssoftware übermittelt.
  • Arbeitsentgelt, das unter Anrechnung des Kurzarbeitergeldes gezahlt wird, bleibt bei der Berechnung des Ist-Entgelts außer Betracht (§ 106 Abs. 2 Satz 2 SGB III).
  • Der Vordruck hat eine eigene Ankreuzmöglichkeit für einen Korrektur-Leistungsantrag, wenn ein bereits gestellter Monatsantrag berichtigt werden muss.
  • Der Arbeitgeber muss der Agentur die Voraussetzungen auf Verlangen nachweisen (§ 320 Abs. 1 Satz 1 SGB III). Hat er eine zu Unrecht erbrachte Leistung durch eine der in § 45 Abs. 2 Satz 3 SGB X genannten Handlungen bewirkt, hat er den Betrag zu ersetzen (§ 108 Abs. 3 SGB III).
  • Die Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung für die Ausfallstunden trägt der Arbeitgeber laut Bundesagentur allein; Beiträge zur Arbeitslosenversicherung fallen dafür nicht an.
  • Die Leistungssätze und die Rundung von Soll- und Ist-Entgelt stehen im Kurzarbeitergeld-Rechner, nicht in diesem Leitfaden.

Häufige Fehler

  • Mehrere Monate in einem Antrag sammeln und dabei den ältesten verpassen. Die Frist läuft für jeden Kalendermonat gesondert (§ 325 Abs. 3 SGB III).
  • Den Antrag bei der Agentur am Betriebssitz einreichen, obwohl die Lohnabrechnung woanders sitzt. Zuständig ist laut Bundesagentur die Agentur am Sitz der Lohnabrechnungsstelle.
  • Die Abrechnungsliste Kug 108 nicht beifügen. Der Antrag beantragt die Auszahlung für die in der Liste aufgeführten Beschäftigten; ohne sie fehlt die Grundlage.
  • Einmalig gezahltes Arbeitsentgelt in das Soll- oder Ist-Entgelt einrechnen. Es bleibt außer Betracht (§ 106 Abs. 1 SGB III).
  • Mehrarbeit im Soll-Entgelt lassen. Das Soll-Entgelt ist um das Entgelt für Mehrarbeit zu vermindern (§ 106 Abs. 1 SGB III).
  • Gekündigte Beschäftigte in die Liste aufnehmen. Laut Bundesagentur müssen die Betroffenen ungekündigt und arbeitslosenversicherungspflichtig beschäftigt sein.
  • Die Stellungnahme der Betriebsvertretung vergessen. Sie ist dem Antrag des Arbeitgebers beizufügen (§ 323 Abs. 2 Satz 1 SGB III).

Häufige Fragen

Brauche ich für jeden Monat einen neuen Antrag?

Ja. Kurzarbeitergeld ist für den jeweiligen Kalendermonat zu beantragen (§ 325 Abs. 3 SGB III). Die Anzeige über den Arbeitsausfall stellen Sie dagegen nur einmal zu Beginn.

Bis wann muss der Antrag für den Mai bei der Agentur sein?

Die Ausschlussfrist von drei Kalendermonaten beginnt mit Ablauf des Mai (§ 325 Abs. 3 SGB III); sie endet also am 31. August.

Welche Agentur für Arbeit ist zuständig?

Für den monatlichen Antrag laut Bundesagentur die Agentur am Sitz der Lohnabrechnungsstelle. Die Anzeige über den Arbeitsausfall ging dagegen an die Agentur am Betriebssitz.

Wer rechnet das Kurzarbeitergeld aus?

Der Arbeitgeber, kostenlos (§ 320 Abs. 1 Satz 2 SGB III). Er zahlt es mit der Entgeltabrechnung aus und lässt es sich mit diesem Antrag erstatten. Die Leistungssätze wendet der Kurzarbeitergeld-Rechner an.

Ist die Erstattung endgültig?

Nein. Laut Bundesagentur wird das Kurzarbeitergeld zunächst unter Vorbehalt gezahlt; nach dem Ende der Kurzarbeit prüft die Agentur in einer Abschlussprüfung Voraussetzungen und Höhe.

Weiterführend

Amtliche Quellen

Auf Englisch lesen

Anleitung und Dokument dienen ausschließlich der Information und stellen keine Rechts- oder Steuerberatung im Sinne des Steuerberatungsgesetzes dar. Maßgeblich ist allein die Entscheidung der empfangenden Behörde; prüfen Sie deren Anforderungen und lassen Sie sich im Zweifel beraten.