Zum Inhalt springen

Insolvenzgeld — wie viel deckt die Bundesagentur wirklich?

Gedeckt sind nur die letzten DREI MONATE DES ARBEITSVERHÄLTNISSES vor dem Insolvenzereignis (§ 165 Abs. 1 SGB III) — endete das Arbeitsverhältnis früher, sind es seine letzten drei Monate; ältere Entgeltrückstände bleiben Forderungen im Insolvenzverfahren.

Regeln 2026 — geprüft am 22. September 2026Kostenlos, ohne Konto

Dieser Inhalt gehört zum Leitfaden: Die Insolvenz des Arbeitgebers· Schritt 4 von 8· Nächster Schritt: Insolvenzgeldumlage (U3) berechnen — Satz und Bemessungsgrundlage

Ihr Ergebnis

Füllen Sie die Felder aus und starten Sie die Berechnung: der vollständige Rechenweg erscheint hier, kostenlos.

Quellen und Annahmen

  • gesetze-im-internet.de — SGB III § 165 Abs. 1 Satz 1 — Jahrgang 2026, geprüft am 22. September 2026
    Auszug aus der Quelle : « Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben Anspruch auf Insolvenzgeld, wenn sie im Inland beschäftigt waren und bei einem Insolvenzereignis für die vorausgegangenen drei Monate des Arbeitsverhältnisses noch Ansprüche auf Arbeitsentgelt haben. »

Annahmen der Berechnung

  • Das Nettoentgelt wird eingegeben: § 167 Abs. 1 SGB III verweist auf die gesetzlichen Abzüge, deren Sätze der Text nicht nennt.
  • Alle offenen Monate sind gleich hoch; unterschiedliche Monatsentgelte sind einzeln zu rechnen.
  • Ohne Vorfinanzierung durch Dritte. Nicht abgebildet ist § 167 Abs. 2 SGB III: Wer im Inland einkommensteuerpflichtig ist, ohne dass Steuern durch Abzug vom Arbeitsentgelt erhoben werden, oder wer im Inland nicht einkommensteuerpflichtig ist und dessen Insolvenzgeld nicht der Steuer unterliegt, dem werden die Steuern abgezogen, die bei einer Einkommensteuerpflicht im Inland durch Abzug vom Arbeitsentgelt erhoben würden — für diese Arbeitnehmer fällt das Insolvenzgeld niedriger aus, als der Rechner zeigt.

Weiterführend

Auf Englisch lesen

Dieses Ergebnis dient ausschließlich der Information und stellt keine Steuerberatung im Sinne des Steuerberatungsgesetzes dar. Prüfen Sie Ihren Fall beim zuständigen Finanzamt oder lassen Sie sich von einer steuerberatenden Person beraten.