Kapitalertragsteuer-Anmeldung
Wer Kapitalerträge auszahlt — etwa eine GmbH, die an ihre Gesellschafter ausschüttet — behält die Kapitalertragsteuer ein und meldet sie an. Bei einer AUSSCHÜTTUNG (§ 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG) ist die einbehaltene Steuer in dem Zeitpunkt abzuführen, in dem die Kapitalerträge dem Gesellschafter ZUFLIESSEN — also am Tag der Auszahlung, nicht erst im Folgemonat (§ 44 Abs. 1 Satz 5, 2. Halbsatz EStG). Für die übrigen Kapitalerträge gilt der zehnte des folgenden Monats. Die Anmeldung ist jeweils innerhalb derselben Frist elektronisch zu übermitteln (§ 45a Abs. 1 Satz 1 EStG).
Aktuell für 2026 — geprüft am 22. September 2026Amtliches Verfahren, ohne VordruckAnleitung: etwa 25 Min.
Dieser Inhalt gehört zum Leitfaden: Die GmbH besteuern und Gewinne ausschütten· Schritt 9 von 10· Nächster Schritt: Antrag auf Feststellung der Einlagenrückgewähr (§ 27 Abs. 8 KStG)
Fristen
- Ausschüttung einer Kapitalgesellschaft: am Tag des Zuflusses
- Die einbehaltene Steuer ist in dem Zeitpunkt abzuführen, in dem die Kapitalerträge dem Gläubiger zufließen (§ 44 Abs. 1 Satz 5, 2. Halbsatz EStG)
- Übrige Kapitalerträge: zehnter Tag des Folgemonats
- Die innerhalb eines Kalendermonats einbehaltene Steuer ist bis zum zehnten des folgenden Monats abzuführen (§ 44 Abs. 1 Satz 5, 1. Halbsatz EStG)
- Dieselbe Frist für die Anmeldung
- Die Anmeldung ist dem Finanzamt innerhalb der in § 44 Abs. 1 oder Abs. 7 EStG bestimmten Frist zu übermitteln (§ 45a Abs. 1 Satz 1 EStG)
- Auf Verlangen des Gläubigers: die Steuerbescheinigung
- Nach amtlich vorgeschriebenem Muster, mit den nach § 32d EStG erforderlichen Angaben (§ 45a Abs. 2 Satz 1 EStG)
Bereitzulegende Unterlagen
- ELSTER-Zugang mit Zertifikat oder ELSTER-Unternehmenskonto
- Steuernummer des Schuldners der Kapitalerträge
- Ausschüttungsbeschluss und Zuflusszeitpunkt der Kapitalerträge
- Höhe der einbehaltenen Kapitalertragsteuer und des Solidaritätszuschlags
- Bei fehlendem oder teilweisem Steuerabzug: der Grund der Nichtabführung
- Angaben für die Steuerbescheinigung des Gläubigers
Zu diesem Verfahren gehört kein Formular: Der Link führt zur amtlichen Seite, die es beschreibt.
Was Ihnen diese Seite bietet
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Wen es betrifft
- Kapitalgesellschaften, die Gewinne an ihre Gesellschafter ausschütten — der Steuerabzug trifft den Schuldner der Kapitalerträge
- Auszahlende Stellen im Sinne des § 44 EStG, die Kapitalerträge auszahlen oder gutschreiben
- Auch wer KEINEN oder keinen vollen Steuerabzug vorzunehmen hat: die Anmeldepflicht gilt entsprechend, und der Grund der Nichtabführung ist anzugeben (§ 45a Abs. 1 Sätze 2 und 3 EStG)
- Wer eine Bescheinigung ausstellen soll: bestimmte Stellen sind verpflichtet, dem Gläubiger der Kapitalerträge auf Verlangen eine Bescheinigung nach amtlich vorgeschriebenem Muster auszustellen (§ 45a Abs. 2 Satz 1 EStG)
Konkretes Beispiel
Die Seilbahn Technik GmbH schüttet im März 2026 an ihre beiden Gesellschafter aus
Die Ausschüttung wird am 16. März 2026 ausgezahlt und fließt den Gesellschaftern an diesem Tag zu. Weil es sich um Kapitalerträge im Sinne des § 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG handelt, ist die einbehaltene Kapitalertragsteuer AM 16. MÄRZ an das Finanzamt abzuführen — nicht erst im Folgemonat (§ 44 Abs. 1 Satz 5, 2. Halbsatz EStG) —, und innerhalb derselben Frist ist die Kapitalertragsteuer-Anmeldung elektronisch zu übermitteln (§ 45a Abs. 1 Satz 1 EStG). Hätte einer der beiden Gesellschafter eine Nichtveranlagungs-Bescheinigung vorgelegt, sodass insoweit kein Steuerabzug vorzunehmen gewesen wäre, entfiele die Anmeldung NICHT: § 45a Abs. 1 Satz 2 EStG erklärt die Pflicht für entsprechend anwendbar, und Satz 3 verlangt, den Grund der Nichtabführung anzugeben. Verlangt ein Gesellschafter für seine eigene Steuererklärung eine Steuerbescheinigung, ist sie ihm nach amtlich vorgeschriebenem Muster auszustellen (§ 45a Abs. 2 Satz 1 EStG).
Wie auszufüllen, Schritt für Schritt
- Stellen Sie den Zuflusszeitpunkt der Kapitalerträge fest — bei einer Ausschüttung IST er die Frist; bei den übrigen Kapitalerträgen bestimmt er den Kalendermonat.
- Ermitteln Sie die einzubehaltende Kapitalertragsteuer und den darauf entfallenden Solidaritätszuschlag.
- Prüfen Sie, ob für einzelne Gläubiger kein oder kein voller Steuerabzug vorzunehmen ist — auch dann ist anzumelden, mit Angabe des Grundes (§ 45a Abs. 1 Sätze 2 und 3 EStG).
- Melden Sie sich in Mein ELSTER an und wählen Sie „Kapitalertragsteuer-Anmeldung nach Einkommensteuergesetz“ sowie das Kalenderjahr aus.
- Übermitteln Sie die Anmeldung elektronisch an das Finanzamt — bei einer Ausschüttung am Tag des Zuflusses, sonst bis zum zehnten Tag des Folgemonats.
- Führen Sie die einbehaltene Steuer bis zu demselben Tag ab — die Anmeldung allein erfüllt die Pflicht nicht.
- Stellen Sie dem Gläubiger auf Verlangen die Steuerbescheinigung nach amtlich vorgeschriebenem Muster aus (§ 45a Abs. 2 EStG).
Gut zu wissen
- Die Anmeldung ist auch dann zu übermitteln, wenn NICHTS einzubehalten war: § 45a Abs. 1 Satz 2 EStG erklärt Satz 1 für entsprechend anwendbar, und der Grund der Nichtabführung ist anzugeben (Satz 3). Eine „Nullmeldung“ ist hier kein Formalismus, sondern der gesetzliche Normalfall.
- Eine Ausschüttung hat KEINEN Monat Aufschub: § 44 Abs. 1 Satz 5, 2. Halbsatz EStG verlangt die Abführung im Zeitpunkt des Zuflusses. Der zehnte des Folgemonats gilt nur für die übrigen Kapitalerträge — und knüpft dort an den Kalendermonat des Einbehalts an, nicht an den Beschluss.
- Zuständig ist das Finanzamt, das für die Besteuerung des Schuldners der Kapitalerträge zuständig ist — § 44 Abs. 1 Satz 5 EStG zählt die Anknüpfungspunkte auf.
- Im Härtefall kann das Finanzamt auf Antrag auf die elektronische Übermittlung verzichten; dann ist die Anmeldung vom Schuldner, der den Verkaufsauftrag ausführenden Stelle, der auszahlenden Stelle oder einer vertretungsberechtigten Person zu unterschreiben (§ 45a Abs. 1 Satz 4 EStG).
- Die Steuerbescheinigung ist kein freiwilliger Service: die in § 45a Abs. 2 EStG genannten Stellen sind VERPFLICHTET, sie dem Gläubiger auf Verlangen auszustellen, mit den nach § 32d EStG erforderlichen Angaben.
Häufige Fehler
- Nicht anmelden, weil nichts einzubehalten war. § 45a Abs. 1 Satz 2 EStG verlangt die Anmeldung entsprechend, und Satz 3 den Grund der Nichtabführung.
- Bei einer Ausschüttung bis zum zehnten des Folgemonats warten. Für Kapitalerträge im Sinne des § 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG ist die Steuer im Zeitpunkt des Zuflusses abzuführen (§ 44 Abs. 1 Satz 5, 2. Halbsatz EStG) — der zehnte gilt nur für die übrigen Kapitalerträge.
- Die Frist am Datum des Ausschüttungsbeschlusses ausrichten. Maßgebend ist der ZUFLUSS beim Gesellschafter, nicht der Beschluss.
- Anmelden und später abführen. § 44 Abs. 1 Satz 5 EStG bindet die Abführung an denselben Termin wie § 45a Abs. 1 Satz 1 EStG die Anmeldung.
- Die Steuerbescheinigung erst auf Nachfrage des Finanzamts ausstellen. Sie ist dem GLÄUBIGER auf dessen Verlangen auszustellen, und er braucht sie für seine eigene Erklärung.
Häufige Fragen
Bis wann muss ich anmelden und abführen?
Bei einer Ausschüttung einer Kapitalgesellschaft am Tag, an dem die Kapitalerträge dem Gesellschafter zufließen (§ 44 Abs. 1 Satz 5, 2. Halbsatz EStG). Bei den übrigen Kapitalerträgen bis zum zehnten des Monats, der auf den Kalendermonat des Einbehalts folgt (1. Halbsatz). Die Anmeldung ist jeweils innerhalb derselben Frist zu übermitteln (§ 45a Abs. 1 Satz 1 EStG).
Muss ich auch melden, wenn kein Steuerabzug vorzunehmen war?
Ja. § 45a Abs. 1 Satz 2 EStG erklärt die Anmeldepflicht für entsprechend anwendbar, wenn ein Steuerabzug nicht oder nicht in voller Höhe vorzunehmen ist; nach Satz 3 ist der Grund der Nichtabführung anzugeben.
In welcher Form ist anzumelden?
Nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck auf elektronischem Weg (§ 45a Abs. 1 Satz 1 EStG). Auf Antrag kann das Finanzamt zur Vermeidung unbilliger Härten darauf verzichten; dann ist die Anmeldung zu unterschreiben (Satz 4).
Muss ich dem Gesellschafter eine Bescheinigung geben?
Auf sein Verlangen ja: die in § 45a Abs. 2 Satz 1 EStG genannten Stellen sind verpflichtet, dem Gläubiger der Kapitalerträge eine Bescheinigung nach amtlich vorgeschriebenem Muster auszustellen, die die nach § 32d EStG erforderlichen Angaben enthält.
An welches Finanzamt geht die Anmeldung?
An das Finanzamt, das für die Besteuerung des Schuldners der Kapitalerträge zuständig ist; § 44 Abs. 1 Satz 5 EStG zählt die maßgebenden Anknüpfungspunkte auf.
Weiterführend
Die zugehörigen Beträge berechnen
Dieses Formular verstehen: der zugehörige Kurs
Verwandte Formulare
- Körperschaftsteuererklärung (KSt 1)
- Einkommensteuererklärung (ESt 1 A)
- Einspruch gegen einen Bescheid des Finanzamts
- Angeordneter Steuerabzug zur Sicherung des Steueranspruchs (§ 50a Abs. 7 EStG)
- Mitteilung über den Nicht-Einbehalt von Kapitalertragsteuer
- Antrag auf Feststellung der Einlagenrückgewähr (§ 27 Abs. 8 KStG)
Amtliche Quellen
- § 44 EStG — Entrichtung der Kapitalertragsteuer (Gesetze im Internet, Bundesministerium der Justiz) — 24. September 2026
- § 45a EStG — Anmeldung und Bescheinigung der Kapitalertragsteuer — 24. September 2026
- ELSTER — Formularseite der Kapitalertragsteuer-Anmeldung nach Einkommensteuergesetz — 22. September 2026
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