Mitteilung über den Nicht-Einbehalt von Kapitalertragsteuer
Der Steuerabzug setzt voraus, dass es etwas gibt, wovon abgezogen werden kann. Bestehen Kapitalerträge ganz oder teilweise NICHT IN GELD (§ 8 Abs. 2 EStG) und reicht der in Geld geleistete Kapitalertrag zur Deckung der Kapitalertragsteuer nicht aus, hat der GLÄUBIGER dem zum Steuerabzug Verpflichteten den FEHLBETRAG ZUR VERFÜGUNG ZU STELLEN (§ 44 Abs. 1 Satz 7 EStG). Kommt er dieser Verpflichtung nicht nach, hat der zum Steuerabzug Verpflichtete dies seinem BETRIEBSSTÄTTENFINANZAMT nach Maßgabe des § 93c AO ANZUZEIGEN (Satz 10). Die Meldung ersetzt den Abzug nicht — sie dokumentiert, dass er fehlgeschlagen ist, und verlagert die Sache auf den Gläubiger, der ohnehin Schuldner der Steuer ist (Satz 1).
Aktuell für 2026 — geprüft am 23. September 2026Amtliches Verfahren, ohne VordruckAnleitung: etwa 25 Min.
Fristen
- Entstehung der Steuer: im Zeitpunkt des ZUFLUSSES beim Gläubiger
- § 44 Abs. 1 Satz 2 EStG — und in diesem Zeitpunkt ist der Abzug vorzunehmen (Satz 3)
- Widerspruch des Gläubigers gegen den Einzug aus dem Kontokorrentkredit: VOR dem Zufluss
- § 44 Abs. 1 Satz 9 EStG — danach ist es zu spät
- Mitteilung: nach Maßgabe des § 93c AO
- Also bis zum letzten Tag des Monats Februar des folgenden Jahres (§ 93c Abs. 1 Nr. 1 AO)
Bereitzulegende Unterlagen
- ELSTER-Zugang mit Zertifikat oder ELSTER-Unternehmenskonto
- Beschluss über die Sachausschüttung oder Nachweis des geldwerten Vorteils
- Datum der Gutschrift des Kapitalertrags
- Bezeichnung des betroffenen Kapitalertrags
- Bei Wertpapieren: Bezeichnung, Internationale Wertpapierkennnummer und Stückzahl
- Höhe des Kapitalertrags, für den der Einbehalt fehlgeschlagen ist, sofern ermittelbar
- Nachweis der Aufforderung an den Gläubiger, den Fehlbetrag bereitzustellen
- Name, Anschrift und Steueridentifikationsnummer des Gläubigers
Zu diesem Verfahren gehört kein Formular: Der Link führt zur amtlichen Seite, die es beschreibt.
Was Ihnen diese Seite bietet
Den Leitfaden oben und den Link zur amtlichen Seite. ActioFin erstellt für diese Seite kein Dokument: Was Sie ausfüllen oder einreichen, geschieht über das amtliche Medium.
Wen es betrifft
- Jede Gesellschaft, die eine SACHAUSSCHÜTTUNG vornimmt oder einen geldwerten Vorteil gewährt, der als Kapitalertrag zu behandeln ist — dort fehlt naturgemäß das Geld, aus dem einbehalten werden könnte (§ 44 Abs. 1 Satz 7 EStG)
- Jeder zum Steuerabzug Verpflichtete, dessen Gläubiger den Fehlbetrag nicht zur Verfügung stellt (§ 44 Abs. 1 Satz 10 EStG)
- Der GLÄUBIGER selbst trägt die Pflicht, den Fehlbetrag bereitzustellen (Satz 7) — er ist auch der Schuldner der Kapitalertragsteuer (Satz 1)
- Auszahlende Stellen, die ein Konto des Gläubigers führen: sie dürfen den Fehlbetrag von diesem Konto OHNE EINWILLIGUNG einziehen (§ 44 Abs. 1 Satz 8 EStG)
- Und sie dürfen, soweit der Gläubiger nicht VOR Zufluss widerspricht, auch einen nicht in Anspruch genommenen Kontokorrentkredit dafür nutzen (§ 44 Abs. 1 Satz 9 EStG)
- NICHT betroffen, wer den Abzug vornehmen konnte: dann gilt das gewöhnliche Anmeldeverfahren der Kapitalertragsteuer
Konkretes Beispiel
Eine GmbH überträgt 2026 einen Firmenwagen an ihren Gesellschafter statt einer Bardividende
Die Gesellschafterversammlung beschließt eine Sachausschüttung: der Gesellschafter erhält ein Fahrzeug, kein Geld. Die Kapitalertragsteuer entsteht dennoch, und zwar im Zeitpunkt des Zuflusses (§ 44 Abs. 1 Satz 2 EStG); in diesem Zeitpunkt hat die GmbH als Schuldnerin der Kapitalerträge den Steuerabzug für Rechnung des Gläubigers vorzunehmen (Satz 3). Nur: es gibt keinen Geldbetrag, aus dem sie abziehen könnte. Für genau diesen Fall bestimmt § 44 Abs. 1 Satz 7 EStG, dass der GLÄUBIGER — hier der Gesellschafter — der GmbH den Fehlbetrag zur Verfügung zu stellen hat, wenn die Kapitalerträge ganz oder teilweise nicht in Geld bestehen und der in Geld geleistete Teil zur Deckung nicht ausreicht. Wie hoch dieser Fehlbetrag ist, rechnet der Rechner zur Abgeltungsteuer aus; diese Seite nennt keinen Satz. Überweist der Gesellschafter das Geld, führt die GmbH die Steuer ab, und die Sache ist erledigt. Weigert er sich, greift Satz 10: die GmbH hat dies dem für sie zuständigen BETRIEBSSTÄTTENFINANZAMT nach Maßgabe des § 93c AO anzuzeigen und dabei das Datum der Gutschrift des Kapitalertrags, die Bezeichnung des betroffenen Kapitalertrags und — sofern ermittelbar — die Höhe des Kapitalertrags zu übermitteln, für den der Steuereinbehalt FEHLGESCHLAGEN ist. Die Frist folgt aus § 93c Abs. 1 Nr. 1 AO: bis zum letzten Tag des Monats Februar des folgenden Jahres. Die GmbH hat damit getan, was von ihr verlangt ist; Schuldner der Kapitalertragsteuer bleibt ohnehin der Gläubiger (§ 44 Abs. 1 Satz 1 EStG).
Wie auszufüllen, Schritt für Schritt
- Stellen Sie fest, ob der Kapitalertrag ganz oder teilweise NICHT IN GELD besteht (§ 8 Abs. 2 EStG) und ob der Geldanteil zur Deckung der Kapitalertragsteuer ausreicht (§ 44 Abs. 1 Satz 7 EStG).
- Bestimmen Sie den Zuflusszeitpunkt: dort entsteht die Steuer, und dort ist der Abzug vorzunehmen (§ 44 Abs. 1 Sätze 2 und 3 EStG).
- Berechnen Sie den Fehlbetrag — den Satz und die Bemessungsgrundlage führt der Rechner zur Abgeltungsteuer.
- Fordern Sie den Gläubiger auf, den Fehlbetrag zur Verfügung zu stellen; das ist seine gesetzliche Verpflichtung (§ 44 Abs. 1 Satz 7 EStG).
- Prüfen Sie, ob Sie ein Konto des Gläubigers führen: dann dürfen Sie den Fehlbetrag ohne seine Einwilligung einziehen (§ 44 Abs. 1 Satz 8 EStG).
- Prüfen Sie weiter, ob ein vereinbarter Kontokorrentkredit nicht in Anspruch genommen wurde und der Gläubiger vor Zufluss nicht widersprochen hat (§ 44 Abs. 1 Satz 9 EStG).
- Kommt der Gläubiger seiner Verpflichtung nicht nach, melden Sie sich in Mein ELSTER an und wählen Sie „Mitteilung über den Nicht-Einbehalt von Kapitalertragsteuer“.
- Übermitteln Sie die Mitteilung an das für SIE zuständige Betriebsstättenfinanzamt, nach Maßgabe des § 93c AO (§ 44 Abs. 1 Satz 10 EStG).
- Nehmen Sie die drei gesetzlich genannten Angaben auf: Datum der Gutschrift, Bezeichnung des Kapitalertrags beziehungsweise Wertpapiergattung mit Kennnummer und Stückzahl, und — sofern ermittelbar — die Höhe des Ertrags, für den der Einbehalt fehlgeschlagen ist.
Gut zu wissen
- Schuldner der Kapitalertragsteuer ist der GLÄUBIGER der Kapitalerträge (§ 44 Abs. 1 Satz 1 EStG); der Abzug erfolgt für seine Rechnung. Die Mitteilung verschiebt die Sache also dorthin zurück, wo die Steuerschuld ohnehin liegt.
- Das Recht, den Fehlbetrag OHNE EINWILLIGUNG von einem Konto des Gläubigers einzuziehen (§ 44 Abs. 1 Satz 8 EStG), ist eine der wenigen Stellen, an denen das Steuerrecht einen Zugriff ohne Zustimmung erlaubt.
- Der Kontokorrentkredit-Zugriff steht unter einem Vorbehalt, den der Gläubiger selbst auslösen kann: er wirkt nur, SOWEIT dieser nicht VOR Zufluss der Kapitalerträge widerspricht (§ 44 Abs. 1 Satz 9 EStG).
- Die Mitteilung geht an das Betriebsstättenfinanzamt des zum Steuerabzug VERPFLICHTETEN, nicht an das Finanzamt des Gläubigers (§ 44 Abs. 1 Satz 10 EStG).
- Sie folgt dem Verfahren des § 93c AO — dieselbe Schiene wie die Lohnsteuerbescheinigung, mit derselben Frist bis zum letzten Tag des Monats Februar des folgenden Jahres (§ 93c Abs. 1 Nr. 1 AO).
- Die dritte Angabe steht unter einem Vorbehalt: die Höhe des Kapitalertrags ist zu übermitteln, SOFERN ERMITTELBAR (§ 44 Abs. 1 Satz 10 Nr. 3 EStG). Der Gesetzgeber rechnet also damit, dass sie es nicht immer ist.
- Die Kapitalertragsteuer, die zu demselben Zeitpunkt abzuführen ist, wird jeweils auf den nächsten vollen Eurobetrag ABGERUNDET (§ 44 Abs. 1 Satz 6 EStG).
- Der Datensatz nach § 93c AO trägt die Angabe, ob es sich um eine erstmalige, korrigierte oder stornierende Mitteilung handelt (§ 93c Abs. 1 Nr. 2 AO) — eine Korrektur ist also vorgesehen.
Häufige Fehler
- Annehmen, ohne Geldfluss entstehe keine Kapitalertragsteuer. Sie entsteht im Zeitpunkt des Zuflusses des Kapitalertrags (§ 44 Abs. 1 Satz 2 EStG), unabhängig von seiner Form.
- Den Fehlbetrag aus eigenen Mitteln vorstrecken, ohne ihn einzufordern. Ihn zur Verfügung zu stellen ist die Verpflichtung des GLÄUBIGERS (§ 44 Abs. 1 Satz 7 EStG).
- Die Mitteilung an das Finanzamt des Gläubigers richten. Empfänger ist das für den zum Steuerabzug Verpflichteten zuständige Betriebsstättenfinanzamt (§ 44 Abs. 1 Satz 10 EStG).
- Gar nichts melden, weil nichts einbehalten wurde. Genau dieser Fall löst die Anzeigepflicht aus.
- Die Mitteilung für einen Ersatz des Abzugs halten. Sie dokumentiert das Fehlschlagen; Schuldner der Steuer bleibt der Gläubiger (§ 44 Abs. 1 Satz 1 EStG).
- Den Kontokorrentkredit in Anspruch nehmen, obwohl der Gläubiger rechtzeitig widersprochen hat. Der Zugriff gilt nur, soweit er nicht VOR Zufluss widerspricht (§ 44 Abs. 1 Satz 9 EStG).
- Die Höhe des Ertrags weglassen, obwohl sie ermittelbar ist. Sie ist dann zu übermitteln (§ 44 Abs. 1 Satz 10 Nr. 3 EStG).
- Die Februar-Frist übersehen: die Mitteilung folgt § 93c AO, und dort endet die Übermittlungsfrist am letzten Tag des Monats Februar des folgenden Jahres (§ 93c Abs. 1 Nr. 1 AO).
Häufige Fragen
Wann entsteht überhaupt eine Pflicht zur Mitteilung?
Wenn der Gläubiger seiner Verpflichtung nicht nachkommt, dem zum Steuerabzug Verpflichteten den Fehlbetrag zur Verfügung zu stellen; dieser hat es dann dem für ihn zuständigen Betriebsstättenfinanzamt nach Maßgabe des § 93c AO anzuzeigen (§ 44 Abs. 1 Satz 10 EStG).
Warum muss der Gläubiger Geld nachschießen?
Weil er Schuldner der Kapitalertragsteuer ist (§ 44 Abs. 1 Satz 1 EStG) und weil § 44 Abs. 1 Satz 7 EStG ihn ausdrücklich verpflichtet, den Fehlbetrag zur Verfügung zu stellen, wenn die Kapitalerträge ganz oder teilweise nicht in Geld bestehen und der Geldanteil zur Deckung nicht ausreicht.
Darf ich das Geld einfach vom Konto einziehen?
Wenn Sie ein auf den Namen des Gläubigers lautendes Konto bei sich führen, ja: der zum Steuerabzug Verpflichtete kann den Fehlbetrag ohne Einwilligung des Gläubigers einziehen (§ 44 Abs. 1 Satz 8 EStG). Ein nicht in Anspruch genommener Kontokorrentkredit darf genutzt werden, soweit der Gläubiger nicht vor Zufluss widerspricht (Satz 9).
Welche Angaben muss die Mitteilung enthalten?
Neben den in § 93c Abs. 1 AO genannten Angaben: das Datum der Gutschrift des Kapitalertrags, die Bezeichnung und die Internationale Wertpapierkennnummer der Wertpapiergattung mit Stückzahl soweit vorhanden — ansonsten die Bezeichnung des betroffenen Kapitalertrags — und, sofern ermittelbar, die Höhe des Kapitalertrags, für den der Steuereinbehalt fehlgeschlagen ist (§ 44 Abs. 1 Satz 10 EStG).
An welches Finanzamt geht die Mitteilung?
An das für den zum Steuerabzug Verpflichteten zuständige Betriebsstättenfinanzamt (§ 44 Abs. 1 Satz 10 EStG).
Bis wann?
Die Mitteilung erfolgt nach Maßgabe des § 93c AO; danach sind die Daten nach Ablauf des Besteuerungszeitraums bis zum letzten Tag des Monats Februar des folgenden Jahres zu übermitteln (§ 93c Abs. 1 Nr. 1 AO).
Weiterführend
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Dieses Formular verstehen: der zugehörige Kurs
Amtliche Quellen
- § 44 EStG — Entrichtung der Kapitalertragsteuer, insbesondere Absatz 1 (Gesetze im Internet, Bundesministerium der Justiz) — 23. September 2026
- § 93c AO — Datenübermittlung durch Dritte (Frist und Inhalt des Datensatzes) — 22. September 2026
- ELSTER — Formularseite „Mitteilung über den Nicht-Einbehalt von Kapitalertragsteuer (§ 44 Abs. 1 EStG)“ — 23. September 2026
Anleitung und Dokument dienen ausschließlich der Information und stellen keine Rechts- oder Steuerberatung im Sinne des Steuerberatungsgesetzes dar. Maßgeblich ist allein die Entscheidung der empfangenden Behörde; prüfen Sie deren Anforderungen und lassen Sie sich im Zweifel beraten.