Dauerfristverlängerung — wie hoch ist die Sondervorauszahlung?
Die Sondervorauszahlung beträgt ein ELFTEL, nicht ein Zwölftel, der Vorauszahlungen des Vorjahres — und nur monatliche Voranmelder schulden sie überhaupt.
Regeln 2026 — geprüft am 22. September 2026Kostenlos, ohne Konto
Dieser Inhalt gehört zum Leitfaden: Die Umsatzsteuer anmelden und abführen· Schritt 7 von 10· Nächster Schritt: Dauerfristverlängerung für die Umsatzsteuer-Voranmeldung
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Quellen und Annahmen
- gesetze-im-internet.de — UStDV § 47 Abs. 1 Satz 2 — Jahrgang 2026, geprüft am 22. September 2026
Auszug aus der Quelle : « Die Sondervorauszahlung beträgt ein Elftel der Summe der Vorauszahlungen für das vorangegangene Kalenderjahr. »
Annahmen der Berechnung
- Der Betrieb bestand im Vorjahr; für eine Neugründung im laufenden Jahr bemisst § 47 Abs. 3 UStDV die Sondervorauszahlung nach den ERWARTETEN Vorauszahlungen.
- Ohne Festsetzung durch das Finanzamt nach § 48 Abs. 3 UStDV bei unrichtiger Berechnung.
- Besteuerungszeitraum ist das Kalenderjahr; der letzte Voranmeldungszeitraum ist damit der Dezember.
Weiterführend
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Dieses Ergebnis dient ausschließlich der Information und stellt keine Steuerberatung im Sinne des Steuerberatungsgesetzes dar. Prüfen Sie Ihren Fall beim zuständigen Finanzamt oder lassen Sie sich von einer steuerberatenden Person beraten.