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Insolvenzgeld beantragen (Antrag für Arbeitnehmende)

Wenn Ihr Arbeitgeber zahlungsunfähig ist und Löhne offen sind, beantragen SIE das Insolvenzgeld bei Ihrer Agentur für Arbeit — online über die eServices oder mit dem Formular „Antrag auf Insolvenzgeld“. Entscheidend ist die Ausschlussfrist: zwei Monate nach dem Insolvenzereignis (§ 324 Abs. 3 Satz 1 SGB III). Insolvenzereignis ist nicht nur die Eröffnung des Insolvenzverfahrens, sondern auch die Abweisung des Eröffnungsantrags mangels Masse und die vollständige Beendigung der Betriebstätigkeit, wenn kein Antrag gestellt wurde und ein Verfahren offensichtlich mangels Masse nicht in Betracht kommt (§ 165 Abs. 1 Satz 2 SGB III). Gedeckt sind nur die dem Insolvenzereignis vorausgegangenen drei Monate des Arbeitsverhältnisses (§ 165 Abs. 1 Satz 1 SGB III): Lohnrückstände aus älteren Monaten ersetzt das Insolvenzgeld nicht. Welche Monate das bei Ihnen sind, zeigt der Rechner Insolvenzgeld.

Aktuell für 2026 — geprüft am 23. September 2026Amtliches FormularAnleitung: etwa 40 Min.

Dieser Inhalt gehört zum Leitfaden: Die Insolvenz des Arbeitgebers· Schritt 7 von 8· Nächster Schritt: Insolvenzgeld für Gesellschafter-Geschäftsführer — das Zusatzblatt

Fristen

Antrag: Ausschlussfrist von zwei Monaten nach dem Insolvenzereignis
§ 324 Abs. 3 Satz 1 SGB III — maßgeblich ist das Insolvenzereignis des § 165 Abs. 1 Satz 2, also auch die Abweisung mangels Masse oder die Betriebseinstellung, nicht nur die Eröffnung
Frist unverschuldet versäumt: zwei Monate nach Wegfall des Hinderungsgrundes
§ 324 Abs. 3 Satz 2 SGB III; selbst zu vertreten ist die Versäumnis, wenn Sie sich nicht mit der erforderlichen Sorgfalt um die Durchsetzung Ihrer Ansprüche bemüht haben (Satz 3)
Vorschuss: schon ab dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens
§ 168 Satz 1 SGB III — wenn die Eröffnung beantragt, das Arbeitsverhältnis beendet und der Anspruch mit hinreichender Wahrscheinlichkeit gegeben ist

Bereitzulegende Unterlagen

  • Datum und Art des Insolvenzereignisses: Eröffnungsbeschluss, Abweisung mangels Masse oder Tag der Betriebseinstellung, mit Aktenzeichen des Insolvenzverfahrens
  • Insolvenzgeldbescheinigung des Arbeitgebers oder der Insolvenzverwaltung
  • Arbeitsvertrag, Kündigungsschreiben (falls vorhanden) und die letzten Verdienstabrechnungen
  • Rentenversicherungsnummer, Steuer-Identifikationsnummer, Lohnsteuermerkmale und Bankverbindung (IBAN, BIC)
  • Angaben zu anderen Leistungen für den Zeitraum: Arbeitslosengeld, Krankengeld, Grundsicherungsgeld, mit Dienststelle und Datum
  • Nachweise über Teilzahlungen des Arbeitgebers, Pfändungen, Abtretungen und nicht abgeführte Entgeltumwandlung
  • Bei mitarbeitenden Familienangehörigen oder Gesellschaftern: Bescheid der Deutschen Rentenversicherung oder das passende Zusatzblatt
Amtliches Formular herunterladen

Das leere PDF bleibt auf der Seite der Behörde herunterladbar. Für das Vorausfüllen bewahren wir eine Kopie dieses veröffentlichten amtlichen Formulars auf (§ 5 Abs. 2 UrhG, Quelle auf dem erzeugten Dokument genannt).

Was Sie erhalten

  • Das amtliche Formular selbst, mit Ihren Eingaben vorausgefüllt. Nur die Felder, die den Angaben unten entsprechen, sind ausgefüllt: Ergänzen Sie die übrigen auf dem Formular, bevor Sie es einreichen.

Kostenlos, ohne Konto und ohne E-Mail-Adresse.

Das erzeugte Dokument ist auf Französisch verfasst: das ist die Sprache, die die empfangende Verwaltung erwartet.

Das amtliche Formular online ausfüllen

Kostenlos. Das amtliche PDF wird im Moment des Abrufs gefüllt: Ihre Eingaben werden in keiner unserer Datenbanken gespeichert und dienen allein der Erstellung dieses Dokuments. Sie werden im Rumpf der Anfrage gesendet, nie in der Adresse der Seite.

Alle Felder sind Pflichtfelder, außer den mit „optional“ gekennzeichneten.

1 Insolvenzgeld-Nummer
A. Angaben zur Person

TT.MM.JJJJ

5 Ziffern

6 bis 20 Zeichen: Ziffern, Leerzeichen, + und .

B. Angaben zum Konto

15 bis 34 Zeichen: Großbuchstaben und Ziffern

8 bis 11 Zeichen: Großbuchstaben und Ziffern

C. Angaben zur zahlungsunfähigen Arbeitgeberin/zum zahlungsunfähigen Arbeitgeber

5 Ziffern

D. Angaben zum Arbeitsverhältnis

TT.MM.JJJJ

TT.MM.JJJJ

E. Angaben zum Arbeitsentgelt
F. Angaben zum Bezug von anderen Sozialleistungen/zum neuen Arbeitsverhältnis

TT.MM.JJJJ

TT.MM.JJJJ

TT.MM.JJJJ

G. Angaben zur Sozialversicherung

1 oder 2 Ziffern

H. Angaben zur Lohnsteuer

Höchstens 2 Nachkommastellen, durch Komma getrennt

Ziffern, dann ein Komma und 2 Cent (zum Beispiel 1250,00); ohne Leerzeichen und ohne €-Zeichen

TT.MM.JJJJ

I. Offene Entgeltansprüche — 64 bis 66 Zeiträume und Brutto-Arbeitsentgelt

TT.MM.JJJJ

TT.MM.JJJJ

TT.MM.JJJJ

TT.MM.JJJJ

TT.MM.JJJJ

TT.MM.JJJJ

TT.MM.JJJJ

TT.MM.JJJJ

Ziffern, dann ein Komma und 2 Cent (zum Beispiel 1250,00); ohne Leerzeichen und ohne €-Zeichen

I. 67 und 68 Sonderzahlungen und Sachbezüge

Ziffern, dann ein Komma und 2 Cent (zum Beispiel 1250,00); ohne Leerzeichen und ohne €-Zeichen

TT.MM.JJJJ

TT.MM.JJJJ

Ziffern, dann ein Komma und 2 Cent (zum Beispiel 1250,00); ohne Leerzeichen und ohne €-Zeichen

TT.MM.JJJJ

TT.MM.JJJJ

Ziffern, dann ein Komma und 2 Cent (zum Beispiel 1250,00); ohne Leerzeichen und ohne €-Zeichen

TT.MM.JJJJ

TT.MM.JJJJ

I. 69 und 70 Entgeltumwandlung

Ziffern, dann ein Komma und 2 Cent (zum Beispiel 1250,00); ohne Leerzeichen und ohne €-Zeichen

TT.MM.JJJJ

TT.MM.JJJJ

Ziffern, dann ein Komma und 2 Cent (zum Beispiel 1250,00); ohne Leerzeichen und ohne €-Zeichen

TT.MM.JJJJ

TT.MM.JJJJ

Ziffern, dann ein Komma und 2 Cent (zum Beispiel 1250,00); ohne Leerzeichen und ohne €-Zeichen

TT.MM.JJJJ

TT.MM.JJJJ

I. 71 und 72 Arbeitgeber-Beitragszuschuss

Ziffern, dann ein Komma und 2 Cent (zum Beispiel 1250,00); ohne Leerzeichen und ohne €-Zeichen

TT.MM.JJJJ

TT.MM.JJJJ

Ziffern, dann ein Komma und 2 Cent (zum Beispiel 1250,00); ohne Leerzeichen und ohne €-Zeichen

TT.MM.JJJJ

TT.MM.JJJJ

Ziffern, dann ein Komma und 2 Cent (zum Beispiel 1250,00); ohne Leerzeichen und ohne €-Zeichen

TT.MM.JJJJ

TT.MM.JJJJ

I. 73 und 74 Zahlungen des Arbeitgebers

Ziffern, dann ein Komma und 2 Cent (zum Beispiel 1250,00); ohne Leerzeichen und ohne €-Zeichen

TT.MM.JJJJ

TT.MM.JJJJ

Ziffern, dann ein Komma und 2 Cent (zum Beispiel 1250,00); ohne Leerzeichen und ohne €-Zeichen

TT.MM.JJJJ

TT.MM.JJJJ

Ziffern, dann ein Komma und 2 Cent (zum Beispiel 1250,00); ohne Leerzeichen und ohne €-Zeichen

TT.MM.JJJJ

TT.MM.JJJJ

I. 75 und 76 Abzweigungen an Dritte

Ziffern, dann ein Komma und 2 Cent (zum Beispiel 1250,00); ohne Leerzeichen und ohne €-Zeichen

TT.MM.JJJJ

TT.MM.JJJJ

Ziffern, dann ein Komma und 2 Cent (zum Beispiel 1250,00); ohne Leerzeichen und ohne €-Zeichen

TT.MM.JJJJ

TT.MM.JJJJ

Ziffern, dann ein Komma und 2 Cent (zum Beispiel 1250,00); ohne Leerzeichen und ohne €-Zeichen

TT.MM.JJJJ

TT.MM.JJJJ

J. Vorschuss
K. Erklärung — Ort und Datum

TT.MM.JJJJ

Der Entwurf ist eine Datei, die Sie speichern, wo Sie wollen, wie das Dokument selbst: Wir behalten keine Kopie, und nichts wird in Ihrem Browser abgelegt. Angemeldet können Sie ihn auch in Ihrem Bereich speichern, um ihn später fortzusetzen — nur wenn Sie es verlangen.

Amtliches Formular, mit Ihren Daten vorausgefüllt: lesen Sie jedes Feld nach und prüfen Sie die Beträge vor Einreichung oder Zahlung.

Wen es betrifft

  • Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die im Inland beschäftigt waren und bei einem Insolvenzereignis noch Ansprüche auf Arbeitsentgelt für den gesetzlich gedeckten Zeitraum haben (§ 165 Abs. 1 Satz 1 SGB III) — auch bei einem ausländischen Insolvenzereignis (§ 165 Abs. 1 Satz 3)
  • Auch geringfügig Beschäftigte, Praktikantinnen und Praktikanten sowie Studierende zählen zu den Arbeitnehmern (Seite der Bundesagentur für Arbeitnehmende)
  • Die Erbin oder der Erbe einer Arbeitnehmerin oder eines Arbeitnehmers (§ 165 Abs. 4 SGB III)
  • Mitarbeitende Familienangehörige und geschäftsführende Gesellschafter: bei ihnen prüft die Deutsche Rentenversicherung im Statusfeststellungsverfahren, ob eine abhängige Beschäftigung vorliegt; ohne deren Bescheid gehört das passende Zusatzblatt zum Antrag (Seite der Bundesagentur für Arbeitnehmende)
  • Dritte, auf die der Lohnanspruch übergegangen ist — etwa bei einer Pfändung oder einem Unterhaltsanspruch: sie haben einen eigenen Antrag „Insolvenzgeld für Dritte“ (Seite der Bundesagentur; § 170 Abs. 1 SGB III)
  • NICHT für Ansprüche, die Sie wegen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses oder für die Zeit danach haben (§ 166 Abs. 1 Nr. 1 SGB III)
  • NICHT die Insolvenzgeldbescheinigung: die stellt die Insolvenzverwaltung oder der Arbeitgeber aus (§ 314 SGB III) — Ihr Antrag und diese Bescheinigung sind zwei verschiedene Formulare

Konkretes Beispiel

Die Verkäuferin Jana Brandt und die Schließung der Modehaus Seidel KG

Jana Brandt arbeitet als Verkäuferin bei der Modehaus Seidel KG für 2.600 Euro brutto im Monat. Seit dem Frühjahr kommen die Gehälter nur noch teilweise. Am 14. August weist das Insolvenzgericht den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse ab — das ist bereits das Insolvenzereignis (§ 165 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB III), auch wenn nie ein Verfahren eröffnet wird. Die Ausschlussfrist von zwei Monaten läuft ab diesem Tag (§ 324 Abs. 3 Satz 1). Jana stellt den Antrag am 2. September über die eServices und lädt Arbeitsvertrag, Kündigungsschreiben, die letzten Verdienstabrechnungen und das Aktenzeichen hoch. Das Insolvenzgeld deckt nur die dem 14. August vorausgegangenen drei Monate ihres Arbeitsverhältnisses (§ 165 Abs. 1 Satz 1 SGB III); was aus den früheren Monaten des Frühjahrs noch offen ist, ersetzt es nicht. Welche Monate das genau sind, zeigt der Rechner Insolvenzgeld. Im Antrag gibt sie an, dass der Arbeitgeber im Juli noch 800 Euro gezahlt hat und dass sie seit September Arbeitslosengeld bezieht. Da ihr Arbeitsverhältnis schon vor der Abweisung beendet war, hätte sie nach § 168 SGB III auch einen Vorschuss beantragen können. Mit dem Antrag gehen ihre Lohnansprüche auf die Bundesagentur über (§ 169 Satz 1).

Wie auszufüllen, Schritt für Schritt

  1. Bestimmen Sie das Insolvenzereignis und sein Datum: Eröffnung, Abweisung mangels Masse oder vollständige Betriebseinstellung (§ 165 Abs. 1 Satz 2 SGB III). Ab diesem Tag laufen zwei Monate (§ 324 Abs. 3 SGB III).
  2. Prüfen Sie mit dem Rechner Insolvenzgeld, welche Monate gedeckt sind; haben Sie in Unkenntnis des Ereignisses weitergearbeitet, zählt der Tag der Kenntnisnahme (§ 165 Abs. 3 SGB III).
  3. Stellen Sie die Unterlagen zusammen: Insolvenzgeldbescheinigung des Arbeitgebers oder der Insolvenzverwaltung, Aktenzeichen des Insolvenzverfahrens, Arbeitsvertrag, Kündigungsschreiben (falls vorhanden) und die letzten Verdienstabrechnungen.
  4. Waren Sie Familienangehöriger im Betrieb oder geschäftsführender Gesellschafter: legen Sie den Bescheid der Deutschen Rentenversicherung bei oder, wenn es keinen gibt, das passende Zusatzblatt.
  5. Stellen Sie den Antrag — online nach dem Login unter eServices oder mit dem Formular — bei Ihrer Agentur für Arbeit, auch wenn die Bescheinigung noch fehlt: die Frist wartet nicht auf sie.
  6. Geben Sie im Antrag alle anderen Leistungen an, die Sie für den Zeitraum beantragt oder bezogen haben, sowie Zahlungen des Arbeitgebers und Pfändungen oder Abtretungen.
  7. Brauchen Sie das Geld sofort und ist die Eröffnung beantragt: kreuzen Sie den Vorschuss an (§ 168 SGB III).
  8. Teilen Sie der Agentur spätere Änderungen mit, etwa eine neue Arbeit oder den Bezug von Arbeitslosengeld.

Gut zu wissen

  • Mit dem Antrag gehen Ihre Ansprüche auf Arbeitsentgelt, die den Anspruch auf Insolvenzgeld begründen, auf die Bundesagentur über (§ 169 Satz 1 SGB III).
  • Insolvenzgeld wird in Höhe des Nettoarbeitsentgelts gezahlt, das sich aus dem auf die monatliche Beitragsbemessungsgrenze begrenzten Brutto abzüglich der gesetzlichen Abzüge ergibt (§ 167 Abs. 1 SGB III) — die Rechnung macht der Rechner Insolvenzgeld.
  • Zu den Ansprüchen auf Arbeitsentgelt gehören alle Bezüge aus dem Arbeitsverhältnis (§ 165 Abs. 2 Satz 1 SGB III).
  • Hat der Arbeitgeber umgewandeltes Entgelt nicht an Pensionsfonds, Pensionskasse oder Direktversicherung abgeführt, gilt die Entgeltumwandlung für die Berechnung als nicht vereinbart (§ 165 Abs. 2 Satz 3 SGB III).
  • Eine vor dem Antrag vorgenommene Pfändung oder Verpfändung des Lohnanspruchs erfasst auch das Insolvenzgeld (§ 170 Abs. 2 SGB III); haben Sie den Anspruch vorher abgetreten, steht das Insolvenzgeld dem Dritten zu (§ 170 Abs. 1).
  • Der Vorschuss wird auf das Insolvenzgeld angerechnet und ist zu erstatten, wenn kein oder nur ein geringerer Anspruch zuerkannt wird (§ 168 Satz 3 und 4 SGB III).
  • Sie können zugleich Arbeitslosengeld beziehen; das Insolvenzgeld wird darauf angerechnet, die Dauer des Arbeitslosengeldes verringert sich dadurch nicht (Seite der Bundesagentur für Arbeitnehmende).
  • Die offenen Sozialversicherungsbeiträge für den gedeckten Zeitraum zahlt die Agentur für Arbeit auf Antrag Ihrer Krankenkasse (§ 175 Abs. 1 SGB III) — dafür müssen Sie nichts beantragen.
  • Insolvenzgeld ist nach der Seite der Bundesagentur steuerfrei; geben Sie es dennoch in der Steuererklärung an und fügen Sie die Bescheinigung der Agentur bei.
  • Weist das Gericht den Antrag mangels Masse ab, muss der Arbeitgeber den Beschluss dem Betriebsrat oder den Arbeitnehmern unverzüglich bekannt geben (§ 165 Abs. 5 SGB III).

Häufige Fehler

  • Auf die Eröffnung des Verfahrens warten, obwohl der Antrag schon mangels Masse abgewiesen wurde. Die Abweisung ist selbst das Insolvenzereignis, und die zwei Monate laufen ab ihr (§ 165 Abs. 1 Satz 2, § 324 Abs. 3 SGB III).
  • Mit dem Antrag warten, bis die Insolvenzgeldbescheinigung vorliegt. Die Ausschlussfrist läuft unabhängig davon.
  • Das Zusatzblatt vergessen, obwohl man als Ehegatte oder Kind im Betrieb gearbeitet hat oder geschäftsführender Gesellschafter war und kein Bescheid der Deutschen Rentenversicherung vorliegt.
  • Ansprüche wegen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses oder für die Zeit danach geltend machen: dafür gibt es kein Insolvenzgeld (§ 166 Abs. 1 Nr. 1 SGB III).
  • Den Bezug von Arbeitslosengeld, Krankengeld oder einer anderen Entgeltersatzleistung im Antrag verschweigen.
  • Pfändungen und Abtretungen weglassen. Sie erfassen das Insolvenzgeld (§ 170 SGB III).

Häufige Fragen

Bis wann muss ich Insolvenzgeld beantragen?

Innerhalb einer Ausschlussfrist von zwei Monaten nach dem Insolvenzereignis (§ 324 Abs. 3 Satz 1 SGB III). Die Seite der Bundesagentur spricht von zwei Monaten nach Eröffnung — maßgeblich ist das Insolvenzereignis, das auch die Abweisung mangels Masse oder die Betriebseinstellung sein kann.

Was, wenn ich die Frist verpasst habe?

Haben Sie die Versäumnis nicht selbst zu vertreten, wird Insolvenzgeld geleistet, wenn Sie innerhalb von zwei Monaten nach Wegfall des Hinderungsgrundes beantragen (§ 324 Abs. 3 Satz 2 SGB III). Selbst zu vertreten ist sie, wenn Sie sich nicht mit der erforderlichen Sorgfalt um Ihre Ansprüche bemüht haben (Satz 3).

Für welche Monate gibt es Insolvenzgeld?

Nur für die dem Insolvenzereignis vorausgegangenen drei Monate des Arbeitsverhältnisses (§ 165 Abs. 1 Satz 1 SGB III). Ältere Lohnrückstände deckt es nicht. Haben Sie in Unkenntnis des Ereignisses weitergearbeitet, sind es die drei Monate vor dem Tag der Kenntnisnahme (§ 165 Abs. 3). Der Rechner Insolvenzgeld zeigt den Zeitraum.

Kann ich schon vorher Geld bekommen?

Ja, einen Vorschuss, wenn die Eröffnung des Insolvenzverfahrens beantragt ist, Ihr Arbeitsverhältnis beendet ist und der Anspruch mit hinreichender Wahrscheinlichkeit besteht (§ 168 SGB III). Die Höhe bestimmt die Agentur nach pflichtgemäßem Ermessen.

Ich war mit dem Chef verheiratet und habe im Betrieb gearbeitet. Was muss ich zusätzlich tun?

Liegt ein Bescheid der Deutschen Rentenversicherung vor, dass Sie beschäftigt waren, reichen Sie ihn ein. Sonst fügen Sie das Zusatzblatt für Familienangehörige bei (Seite der Bundesagentur für Arbeitnehmende).

Weiterführend

Amtliche Quellen

Auf Englisch lesen

Anleitung und Dokument dienen ausschließlich der Information und stellen keine Rechts- oder Steuerberatung im Sinne des Steuerberatungsgesetzes dar. Maßgeblich ist allein die Entscheidung der empfangenden Behörde; prüfen Sie deren Anforderungen und lassen Sie sich im Zweifel beraten.