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Insolvenzgeld für Gesellschafter-Geschäftsführer — das Zusatzblatt

Insolvenzgeld erhalten nur Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (§ 165 Abs. 1 SGB III). Wer als Gesellschafter oder Geschäftsführer einer GmbH oder UG tätig war, muss deshalb belegen, dass er BESCHÄFTIGT war — also nichtselbständig, nach Weisungen und eingegliedert (§ 7 Abs. 1 SGB IV). Hat die Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung darüber schon entschieden, legen Sie deren Bescheid vor; sonst verlangt die Bundesagentur für Arbeit das Zusatzblatt „Gesellschafter/Geschäftsführer“ zusammen mit dem Antrag auf Insolvenzgeld. Maßstab der Deutschen Rentenversicherung: eine Beschäftigung scheidet bei einem Gesellschafter-Geschäftsführer aus, der mindestens 50 % des Stammkapitals hält oder aufgrund des Gesellschaftsvertrags sämtliche Beschlüsse der anderen Gesellschafter verhindern kann (umfassende Sperrminorität). Und die Frist ist hart: zwei Monate nach dem Insolvenzereignis (§ 324 Abs. 3 SGB III).

Aktuell für 2024 — geprüft am 23. September 2026Amtliches FormularAnleitung: etwa 50 Min.

Dieser Inhalt gehört zum Leitfaden: Die Insolvenz des Arbeitgebers· Schritt 8 von 8· Letzter Schritt des Leitfadens

Fristen

Antrag auf Insolvenzgeld mit Zusatzblatt: innerhalb von zwei Monaten nach dem Insolvenzereignis
§ 324 Abs. 3 Satz 1 SGB III — eine Ausschlussfrist. Insolvenzereignis ist die Eröffnung des Insolvenzverfahrens, die Abweisung des Eröffnungsantrags mangels Masse oder die vollständige Beendigung der Betriebstätigkeit ohne Antrag (§ 165 Abs. 1 Satz 2)
Frist versäumt ohne eigenes Verschulden: zwei Monate nach Wegfall des Hinderungsgrundes
§ 324 Abs. 3 Satz 2 SGB III; selbst zu vertreten ist die Versäumnis, wenn Sie sich nicht mit der erforderlichen Sorgfalt um die Durchsetzung Ihrer Ansprüche bemüht haben (Satz 3)
Gedeckter Zeitraum: die dem Insolvenzereignis vorausgegangenen Monate des Arbeitsverhältnisses
§ 165 Abs. 1 Satz 1 SGB III; die Dauer rechnet der Rechner Insolvenzgeld. Wer in Unkenntnis des Insolvenzereignisses weitergearbeitet hat, dem zählt der Zeitraum vor dem Tag der Kenntnisnahme (§ 165 Abs. 3)

Bereitzulegende Unterlagen

  • Bescheid der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung über den Erwerbsstatus, falls vorhanden
  • Gesellschaftsvertrag und Gesellschafterliste mit den Stammeinlagen aller Gesellschafter
  • Geschäftsführer-, Arbeits- oder Dienstvertrag
  • Treuhand- oder Stimmbindungsvereinbarungen, falls vorhanden
  • Datum des Insolvenzereignisses und Aktenzeichen des Insolvenzverfahrens
  • Kundennummer bei der Agentur für Arbeit
  • Insolvenzgeldbescheinigung, Kündigungsschreiben und die letzten drei Verdienstabrechnungen
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Was Sie erhalten

  • Das amtliche Formular selbst, mit Ihren Eingaben vorausgefüllt. Nur die Felder, die den Angaben unten entsprechen, sind ausgefüllt: Ergänzen Sie die übrigen auf dem Formular, bevor Sie es einreichen.

Kostenlos, ohne Konto und ohne E-Mail-Adresse.

Das erzeugte Dokument ist auf Französisch verfasst: das ist die Sprache, die die empfangende Verwaltung erwartet.

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Alle Felder sind Pflichtfelder, außer den mit „optional“ gekennzeichneten.

Angaben zur Person
A. Erwerbsstatus
B. Tätigkeit in der GmbH (Rubriken 5 bis 15)

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TT.MM.JJJJ

TT.MM.JJJJ

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16 Gesellschafter, Stammeinlagen, Berufe und familiäre Bindungen

Ziffern, dann ein Komma und 2 Cent (zum Beispiel 1250,00); ohne Leerzeichen und ohne €-Zeichen

Höchstens 2 Nachkommastellen, durch Komma getrennt

Ziffern, dann ein Komma und 2 Cent (zum Beispiel 1250,00); ohne Leerzeichen und ohne €-Zeichen

Höchstens 2 Nachkommastellen, durch Komma getrennt

Ziffern, dann ein Komma und 2 Cent (zum Beispiel 1250,00); ohne Leerzeichen und ohne €-Zeichen

Höchstens 2 Nachkommastellen, durch Komma getrennt

Ziffern, dann ein Komma und 2 Cent (zum Beispiel 1250,00); ohne Leerzeichen und ohne €-Zeichen

Höchstens 2 Nachkommastellen, durch Komma getrennt

Ziffern, dann ein Komma und 2 Cent (zum Beispiel 1250,00); ohne Leerzeichen und ohne €-Zeichen

Höchstens 2 Nachkommastellen, durch Komma getrennt

Ziffern, dann ein Komma und 2 Cent (zum Beispiel 1250,00); ohne Leerzeichen und ohne €-Zeichen

17 bis 23 Geschäftsanteile, Stimmrecht und Sonderrechte

Höchstens 2 Nachkommastellen, durch Komma getrennt

24 bis 29 Darlehen und Bürgschaften

Ziffern, dann ein Komma und 2 Cent (zum Beispiel 1250,00); ohne Leerzeichen und ohne €-Zeichen

Ziffern, dann ein Komma und 2 Cent (zum Beispiel 1250,00); ohne Leerzeichen und ohne €-Zeichen

30 bis 34 Vertretung und Führung der GmbH
35 Bisheriges Berufsleben

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MM.JJJJ

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36 bis 48 Mitarbeit, Arbeitszeit und Weisungen

Höchstens 2 Nachkommastellen, durch Komma getrennt

Höchstens 2 Nachkommastellen, durch Komma getrennt

49 bis 56 Vergütung und Gewinnbeteiligung

Ziffern, dann ein Komma und 2 Cent (zum Beispiel 1250,00); ohne Leerzeichen und ohne €-Zeichen

C. Angaben zur Prüfung der Versicherungspflicht/Versicherungsfreiheit
D. Erklärung

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Amtliches Formular, mit Ihren Daten vorausgefüllt: lesen Sie jedes Feld nach und prüfen Sie die Beträge vor Einreichung oder Zahlung.

Wen es betrifft

  • Geschäftsführende Gesellschafterinnen und Gesellschafter einer GmbH oder UG, die Insolvenzgeld beantragen: die Bundesagentur verlangt das Zusatzblatt, wenn die Deutsche Rentenversicherung nicht bereits geprüft hat, ob ein Beschäftigungsverhältnis besteht
  • Fremdgeschäftsführer ohne Beteiligung am Stammkapital, die ihre Arbeitnehmerstellung belegen müssen, weil keine Entscheidung der Clearingstelle vorliegt
  • Nach der Deutschen Rentenversicherung gilt dasselbe für den Geschäftsführer einer Vorgründungs-GmbH und einer haftungsbeschränkten Unternehmergesellschaft
  • In der Regel beschäftigt und damit Arbeitnehmer im Sinne des § 165 SGB III: der Geschäftsführer, der funktionsgerecht dienend am Arbeitsprozess teilnimmt, ein entsprechendes Arbeitsentgelt erhält und keinen maßgeblichen Einfluss auf die Geschicke der GmbH hat — insbesondere der nicht beteiligte Fremdgeschäftsführer (Deutsche Rentenversicherung)
  • NICHT beschäftigt nach dem Maßstab der Deutschen Rentenversicherung: der Gesellschafter-Geschäftsführer mit mindestens 50 % des Stammkapitals oder mit umfassender Sperrminorität
  • NICHT nötig, wenn die Clearingstelle den Erwerbsstatus bereits festgestellt hat: dann genügt deren Bescheid
  • NICHT dieses Blatt, sondern das Zusatzblatt Familienangehörige, wer als mithelfender Familienangehöriger ohne Gesellschafterstellung tätig war

Konkretes Beispiel

Tobias Brandt und Selin Kaya, Brandt & Kaya Metallbau GmbH

Die Brandt & Kaya Metallbau GmbH hat 25 000 Euro Stammkapital. Selin Kaya hält 17 500 Euro (70 %), Tobias Brandt 7 500 Euro (30 %); beide sind Geschäftsführer. Der Gesellschaftsvertrag lässt Beschlüsse mit einfacher Mehrheit zu und gibt Tobias kein Vetorecht. Tobias arbeitet in der Werkstatt nach den Vorgaben der Gesellschafterversammlung, hat einen Dienstvertrag mit festem Monatsgehalt von 4 800 Euro, von dem Lohnsteuer abgeführt wird. Am 3. März wird das Insolvenzverfahren eröffnet; die letzten Gehälter stehen aus. Eine Entscheidung der Clearingstelle gibt es nicht. Tobias stellt deshalb bis zum 3. Mai (zwei Monate, § 324 Abs. 3 SGB III) den Antrag auf Insolvenzgeld und legt das ausgefüllte Zusatzblatt bei, mit seiner Beteiligung, dem vertraglichen Stimmrecht, seinem Dienstvertrag und dem festen Gehalt. Nach dem Maßstab der Deutschen Rentenversicherung hat er weder 50 % noch eine umfassende Sperrminorität — die Angaben sprechen für eine Beschäftigung. Selin dagegen hält 70 %: nach demselben Maßstab scheidet eine Beschäftigung aus, und damit die Arbeitnehmereigenschaft, die § 165 SGB III voraussetzt. Die Beträge sind illustrativ; die Entscheidung trifft die Agentur für Arbeit.

Wie auszufüllen, Schritt für Schritt

  1. Prüfen Sie, ob die Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Ihren Erwerbsstatus bereits festgestellt hat — bei geschäftsführenden GmbH-Gesellschaftern muss die Einzugsstelle die Statusfeststellung beantragen, sobald sich das aus der Meldung des Arbeitgebers ergibt (§ 7a Abs. 1 Satz 2 SGB IV). Liegt ein Bescheid vor, legen Sie ihn bei.
  2. Stellen Sie das Datum des Insolvenzereignisses fest (Eröffnungsbeschluss, Abweisung mangels Masse oder Betriebseinstellung) und notieren Sie das Fristende: zwei Monate danach (§ 324 Abs. 3 SGB III).
  3. Legen Sie Gesellschaftsvertrag, Gesellschafterliste, Geschäftsführer- oder Dienstvertrag und etwaige Treuhand- oder Stimmbindungsvereinbarungen bereit.
  4. Füllen Sie das Zusatzblatt vollständig aus und halten Sie dabei Gesellschaftsvertrag und Dienstvertrag daneben: die Angaben zu Beteiligung, Stimmrecht und Weisungen müssen mit den Verträgen übereinstimmen.
  5. Unterschreiben Sie das Zusatzblatt von Hand und reichen Sie es mit dem Antrag auf Insolvenzgeld bei der Agentur für Arbeit ein, zusammen mit Insolvenzgeldbescheinigung, Arbeitsvertrag, Kündigungsschreiben, den letzten drei Verdienstabrechnungen und dem Aktenzeichen des Insolvenzverfahrens.
  6. Beantworten Sie Rückfragen der Agentur für Arbeit und reichen Sie fehlende Unterlagen nach.

Gut zu wissen

  • Beschäftigung ist die nichtselbständige Arbeit, insbesondere in einem Arbeitsverhältnis; Anhaltspunkte sind eine Tätigkeit nach Weisungen und eine Eingliederung in die Arbeitsorganisation des Weisungsgebers (§ 7 Abs. 1 SGB IV).
  • Nach der Deutschen Rentenversicherung kommt es nach der neueren Rechtsprechung des BSG maßgeblich auf die RECHTSMACHT des Gesellschafters an. Wer sie hat, verliert sie nicht durch Stimmbindungsvereinbarungen, Stimmrechtsübertragungen oder Stimmrechtsvollmachten: diese sind sozialversicherungsrechtlich irrelevant.
  • Eine umfassende Sperrminorität muss SÄMTLICHE Beschlüsse der anderen Gesellschafter verhindern können und im Gesellschaftsvertrag stehen (Deutsche Rentenversicherung). Ein Vetorecht nur für einzelne Angelegenheiten ist keine umfassende Sperrminorität.
  • Die Einzugsstelle muss die Statusfeststellung beantragen, wenn sich aus der Meldung des Arbeitgebers ergibt, dass der Beschäftigte geschäftsführender Gesellschafter einer GmbH ist (§ 7a Abs. 1 Satz 2 SGB IV). An die Entscheidung der Deutschen Rentenversicherung Bund sind andere Versicherungsträger bei der Beurteilung der Versicherungspflicht gebunden (§ 7a Abs. 2 Satz 4 SGB IV).
  • § 336 SGB III ist weggefallen; die Fußnote verweist für die bis zum 31. März 2022 geltende Fassung auf § 453 SGB III.
  • Die Bescheinigung über die offenen Entgelte stellt nicht der Antragsteller aus, sondern die Insolvenzverwaltung oder der Arbeitgeber: die Insolvenzgeldbescheinigung.
  • Die Höhe des Insolvenzgeldes und den gedeckten Zeitraum berechnet der Rechner Insolvenzgeld.

Häufige Fehler

  • Sich als Geschäftsführer automatisch für einen Arbeitnehmer halten. Entscheidend ist die Beschäftigung im Sinne des § 7 SGB IV, und bei Gesellschaftern die Rechtsmacht in der GmbH.
  • Einen Treuhand- oder Stimmbindungsvertrag als Beleg einer fehlenden Rechtsmacht anführen. Nach der Deutschen Rentenversicherung ist eine solche Abbedingung sozialversicherungsrechtlich irrelevant.
  • Das Zusatzblatt ausfüllen, obwohl ein Bescheid der Clearingstelle vorliegt, und den Bescheid vergessen. Er ist das stärkere Dokument.
  • Die Zwei-Monats-Frist ab der Eröffnung rechnen, wenn das Insolvenzereignis früher lag. § 324 Abs. 3 SGB III knüpft an das Insolvenzereignis an — auch die Abweisung mangels Masse oder die Betriebseinstellung.
  • Den Antrag bis zur Klärung des Status zurückhalten. Die Ausschlussfrist knüpft allein an das Insolvenzereignis an (§ 324 Abs. 3 Satz 1 SGB III) — wer auf den Statusbescheid wartet, riskiert sie.

Häufige Fragen

Bekomme ich als Gesellschafter-Geschäftsführer Insolvenzgeld?

Nur, wenn Sie Arbeitnehmer waren, also beschäftigt im Sinne des § 7 SGB IV (§ 165 Abs. 1 SGB III). Nach dem Maßstab der Deutschen Rentenversicherung scheidet eine Beschäftigung aus, wenn Sie mindestens 50 % des Stammkapitals halten oder über eine umfassende Sperrminorität verfügen. Mit geringerer Beteiligung und ohne solche Rechte kommt eine Beschäftigung in Betracht; die Agentur für Arbeit entscheidet anhand des Zusatzblatts.

Brauche ich das Zusatzblatt, wenn schon ein Statusbescheid vorliegt?

Die Bundesagentur verlangt die Zusatzblätter, wenn die Deutsche Rentenversicherung nicht geprüft hat, ob ein Beschäftigungsverhältnis besteht. Liegt ein Bescheid der Clearingstelle vor, legen Sie ihn dem Antrag bei.

Bis wann muss ich den Antrag stellen?

Innerhalb einer Ausschlussfrist von zwei Monaten nach dem Insolvenzereignis (§ 324 Abs. 3 Satz 1 SGB III). Die Seite der Bundesagentur spricht von zwei Monaten nach der Eröffnung; das Gesetz knüpft an das Insolvenzereignis an, zu dem auch die Abweisung mangels Masse gehört. Wer die Frist ohne eigenes Verschulden versäumt, hat zwei Monate ab Wegfall des Hinderungsgrundes.

Gilt das auch für die UG (haftungsbeschränkt)?

Ja. Nach der Deutschen Rentenversicherung gilt für den Geschäftsführer einer haftungsbeschränkten Unternehmergesellschaft derselbe Maßstab wie für den GmbH-Geschäftsführer.

Weiterführend

Amtliche Quellen

Auf Englisch lesen

Anleitung und Dokument dienen ausschließlich der Information und stellen keine Rechts- oder Steuerberatung im Sinne des Steuerberatungsgesetzes dar. Maßgeblich ist allein die Entscheidung der empfangenden Behörde; prüfen Sie deren Anforderungen und lassen Sie sich im Zweifel beraten.