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Jobticket: steuerfrei oder pauschal mit 25 Prozent versteuern

Zusätzlich zum Lohn gewährt, ist das Jobticket steuerfrei, mindert aber die Entfernungspauschale. Mit 25 Prozent pauschal versteuert, bleibt die Entfernungspauschale ungekürzt — und die Pauschalierung ist auch bei Gehaltsumwandlung möglich.

Regeln 2026 — geprüft am 23. September 2026Kostenlos, ohne Konto

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Quellen und Annahmen

  • gesetze-im-internet.de — EStG § 40 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 — Jahrgang 2026, geprüft am 23. September 2026
    Auszug aus der Quelle : « mit einem Pauschsteuersatz von 25 Prozent anstelle der Steuerfreiheit nach § 3 Nummer 15 einheitlich für alle dort genannten Bezüge eines Kalenderjahres, auch wenn die Bezüge dem Arbeitnehmer nicht zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden »

Annahmen der Berechnung

  • Es geht um öffentliche Verkehrsmittel im Linienverkehr ohne Luftverkehr, für Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte oder im öffentlichen Personennahverkehr.
  • Die Pauschalierung wird einheitlich für alle Bezüge nach § 3 Nr. 15 EStG des Kalenderjahres gewählt.
  • Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer auf die Pauschalsteuer sind nicht berechnet.
  • Die Minderung der Entfernungspauschale wird als Betrag ausgewiesen; sie kann die abziehbare Pauschale des Arbeitnehmers nicht unter null senken.

Weiterführend

Auf Englisch lesen

Dieses Ergebnis dient ausschließlich der Information und stellt keine Steuerberatung im Sinne des Steuerberatungsgesetzes dar. Prüfen Sie Ihren Fall beim zuständigen Finanzamt oder lassen Sie sich von einer steuerberatenden Person beraten.