Fragebogen steuerliche Erfassung: Personengesellschaft
Eine Personengesellschaft wird steuerlich auf DREI Ebenen erfasst, und der Fragebogen fragt nach allen dreien. Gewerbesteuerlich ist die GESELLSCHAFT Steuerschuldnerin: ist die Tätigkeit einer Personengesellschaft Gewerbebetrieb, so ist Steuerschuldner die Gesellschaft (§ 5 Abs. 1 Satz 3 GewStG). Einkommensteuerlich zahlt dagegen der GESELLSCHAFTER — der Gewinn wird für alle gemeinsam ermittelt, weil einkommensteuerpflichtige Einkünfte gesondert und einheitlich festzustellen sind, wenn an ihnen mehrere Personen beteiligt und sie diesen zuzurechnen sind (§ 180 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a AO). Und drittens gehören zu den gewerblichen Einkünften des Gesellschafters nicht nur sein Gewinnanteil, sondern auch die VERGÜTUNGEN, die er von der Gesellschaft für seine Tätigkeit, für Darlehen oder für die Überlassung von Wirtschaftsgütern bezogen hat (§ 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG).
Aktuell für 2024 — geprüft am 3. Oktober 2026Amtliches Verfahren, ohne VordruckAnleitung: etwa 45 Min.
Fristen
- Ein Monat nach dem meldepflichtigen Ereignis
- § 138 Abs. 4 AO für die Mitteilungen nach § 138 Abs. 1, 1a und 1b; für Steuerpflichtige, die keine natürlichen Personen sind, ebenso § 137 Abs. 2 AO
- Eröffnung eines gewerblichen Betriebs: Mitteilung an die GEMEINDE
- § 138 Abs. 1 Satz 1 AO — die Gemeinde unterrichtet unverzüglich das zuständige Finanzamt
- Wer eine freiberufliche Tätigkeit aufnimmt: Mitteilung direkt an das Finanzamt
- § 138 Abs. 1 Satz 3 AO — für eine Partnerschaftsgesellschaft von Freiberuflern ist das der Regelweg
- Eine Option zur Körperschaftsbesteuerung ist danach fristgebunden
- Bei Neugründung bis zum Ablauf eines Monats nach Abschluss des Gesellschaftsvertrags (§ 1a Abs. 1 Satz 7 Nr. 1 KStG) — sonst einen Monat VOR Beginn des Wirtschaftsjahrs (Satz 2)
Bereitzulegende Unterlagen
- ELSTER-Zugang mit Zertifikat oder ELSTER-Unternehmenskonto
- Gesellschaftsvertrag mit allen Vergütungsabreden
- Datum des Vertragsschlusses und der Aufnahme der Tätigkeit
- Jede beteiligte Person mit Steueridentifikationsnummer und zuständigem Finanzamt
- Beteiligungsquoten und Gewinnverteilungsschlüssel
- Art der Tätigkeit: gewerblich oder freiberuflich
- Schätzung von Umsatz und Gewinn für das Gründungsjahr und das Folgejahr
- Bankverbindung und gegebenenfalls Vollmacht für den steuerlichen Berater
Zu diesem Verfahren gehört kein Formular: Der Link führt zur amtlichen Seite, die es beschreibt.
Was Ihnen diese Seite bietet
Den Leitfaden oben und den Link zur amtlichen Seite. ActioFin erstellt für diese Seite kein Dokument: Was Sie ausfüllen oder einreichen, geschieht über das amtliche Medium.
Wen es betrifft
- Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), die Offene Handelsgesellschaft (OHG) und die Kommanditgesellschaft (KG), sowie die Partnerschaftsgesellschaft — das ELSTER-Formular fasst sie als Personengesellschaft / -gemeinschaft zusammen
- Jede Gesellschaft, bei der der Gesellschafter als Unternehmer (Mitunternehmer) des Betriebs anzusehen ist: § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG stellt sie der OHG und der KG ausdrücklich gleich
- Auch der MITTELBAR über eine oder mehrere Personengesellschaften beteiligte Gesellschafter, der dem unmittelbar beteiligten gleichsteht, wenn die vermittelnden Gesellschaften jeweils Mitunternehmer sind (§ 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 2 EStG)
- Gemeinschaften ohne gewerbliche Tätigkeit, soweit mehrere Personen an Einkünften beteiligt sind, die ihnen steuerlich zuzurechnen sind (§ 180 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a AO)
- Nicht über dieses Formular: das Einzelunternehmen und die Kapitalgesellschaft, für die ELSTER eigene Fragebögen führt
- Nicht Steuerschuldner der Gewerbesteuer sind die Gesellschafter: das ist die Gesellschaft (§ 5 Abs. 1 Satz 3 GewStG) — anders nur bei der EWIV, wo die Mitglieder Gesamtschuldner sind (Satz 4)
Konkretes Beispiel
Die Hafenblick GbR wird von Lena Pfeiffer und Arne Krüger zu gleichen Teilen gegründet
Die beiden gründen eine Event-Agentur als GbR und vereinbaren, dass Lena die Geschäfte führt und dafür 3 500 Euro im Monat erhält, während Arne der Gesellschaft einen Transporter überlässt und dafür 400 Euro im Monat bekommt. Im Fragebogen tragen sie Beteiligungsquoten und Vergütungsabreden ein — und genau daran hängt die häufigste Fehlvorstellung. Lenas 3 500 Euro sind KEIN Arbeitslohn: zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb gehören die Gewinnanteile der Gesellschafter UND die Vergütungen, die der Gesellschafter von der Gesellschaft für seine Tätigkeit im Dienst der Gesellschaft oder für die Überlassung von Wirtschaftsgütern bezogen hat (§ 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG). Dasselbe gilt für Arnes 400 Euro: beide Beträge gehören nach dem Wortlaut dieser Vorschrift zu den gewerblichen Einkünften der jeweiligen Gesellschafterin beziehungsweise des Gesellschafters, und nicht zu einer anderen Einkunftsart. Die Gewerbesteuer schuldet dabei nicht Lena und nicht Arne, sondern die GbR selbst: ist die Tätigkeit einer Personengesellschaft Gewerbebetrieb, so ist Steuerschuldner die Gesellschaft (§ 5 Abs. 1 Satz 3 GewStG). Der Gewinn wird für beide gemeinsam ermittelt, weil einkommensteuerpflichtige Einkünfte gesondert und einheitlich festzustellen sind, wenn an ihnen mehrere Personen beteiligt und sie ihnen zuzurechnen sind (§ 180 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a AO); erst der festgestellte Anteil läuft in die jeweilige Einkommensteuererklärung.
Wie auszufüllen, Schritt für Schritt
- Halten Sie das auslösende Ereignis und sein Datum fest — von ihm läuft die Monatsfrist (§ 138 Abs. 4 AO, für nicht natürliche Personen auch § 137 Abs. 2 AO).
- Klären Sie zuerst die Art der Tätigkeit: gewerblich oder freiberuflich. Davon hängt ab, ob die Mitteilung über die Gemeinde läuft (§ 138 Abs. 1 Satz 1 AO) oder direkt an das Finanzamt (§ 138 Abs. 1 Satz 3 AO).
- Legen Sie den Gesellschaftsvertrag bereit, einschließlich aller Vergütungsabreden — Tätigkeitsvergütung, Darlehenszinsen, Miete für überlassene Wirtschaftsgüter.
- Melden Sie sich in Mein ELSTER an und wählen Sie „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung: Gründung einer Personengesellschaft / -gemeinschaft“.
- Tragen Sie jede beteiligte Person mit ihrer Steueridentifikationsnummer, ihrem zuständigen Finanzamt und ihrer Beteiligungsquote ein — diese Angaben tragen später die gesonderte und einheitliche Feststellung.
- Geben Sie die Vergütungsabreden vollständig an, auch wenn sie im Gesellschaftsvertrag als „Gehalt“ oder „Miete“ bezeichnet sind: § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG rechnet sie den gewerblichen Einkünften des Gesellschafters zu.
- Schätzen Sie Umsatz und Gewinn des Gründungsjahres und des Folgejahres und prüfen Sie die umsatzsteuerlichen Angaben.
- Übermitteln Sie den Fragebogen elektronisch (§ 138 Abs. 1b Satz 2 AO); der Papiervordruck setzt einen Härtefallantrag voraus (Satz 3).
- Entscheiden Sie zeitnah über eine etwaige Option zur Körperschaftsbesteuerung: bei einer Neugründung läuft dafür nur ein Monat nach Abschluss des Gesellschaftsvertrags (§ 1a Abs. 1 Satz 7 Nr. 1 KStG).
Gut zu wissen
- Die drei Ebenen stehen in drei verschiedenen Gesetzen, und keine ersetzt die andere: Gewerbesteuer bei der Gesellschaft (§ 5 Abs. 1 Satz 3 GewStG), gemeinsame Gewinnermittlung im Verfahrensrecht (§ 180 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a AO), Besteuerung beim Gesellschafter (§ 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG).
- Der Begriff „Mitunternehmer“ ist weiter als OHG und KG: erfasst ist jede Gesellschaft, bei der der Gesellschafter als Unternehmer des Betriebs anzusehen ist (§ 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 1 EStG).
- Auch eine MITTELBARE Beteiligung über weitere Personengesellschaften begründet die Mitunternehmerstellung, wenn die vermittelnden Gesellschaften ihrerseits Mitunternehmer sind (§ 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 2 EStG).
- Vergütungen, die als NACHTRÄGLICHE Einkünfte im Sinne des § 24 Nr. 2 EStG bezogen werden, bleiben ebenfalls gewerbliche Einkünfte (§ 15 Abs. 1 Satz 2 EStG).
- Bei der Europäischen wirtschaftlichen Interessenvereinigung sind abweichend die MITGLIEDER Gesamtschuldner der Gewerbesteuer (§ 5 Abs. 1 Satz 4 GewStG).
- Geht ein Gewerbebetrieb im Ganzen auf einen anderen Unternehmer über, ist der bisherige Unternehmer bis zum Übergang Steuerschuldner, der andere von diesem Zeitpunkt an (§ 5 Abs. 2 GewStG).
- Die Option zur Körperschaftsbesteuerung steht nur der Personenhandelsgesellschaft, der Partnerschaftsgesellschaft und der EINGETRAGENEN Gesellschaft bürgerlichen Rechts offen (§ 1a Abs. 1 Satz 1 KStG) — eine nicht eingetragene GbR kann sie nicht ausüben.
Häufige Fehler
- Die Tätigkeitsvergütung des geschäftsführenden Gesellschafters als Arbeitslohn behandeln. Sie gehört nach § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG zu seinen Einkünften aus Gewerbebetrieb, nicht zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit.
- Miete oder Zinsen, die ein Gesellschafter von der Gesellschaft erhält, als neutrale Drittgeschäfte ansehen. Dieselbe Vorschrift erfasst ausdrücklich die Vergütungen für die Hingabe von Darlehen und für die Überlassung von Wirtschaftsgütern.
- Die Gewerbesteuer den Gesellschaftern zuordnen. Ist die Tätigkeit der Personengesellschaft Gewerbebetrieb, so ist Steuerschuldner die Gesellschaft (§ 5 Abs. 1 Satz 3 GewStG).
- Erwarten, die Gesellschaft gebe eine eigene Einkommensteuererklärung ab. Sie gibt eine Feststellungserklärung ab; die Einkünfte werden gesondert und einheitlich festgestellt (§ 180 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a AO) und laufen dann in die Erklärungen der Beteiligten.
- Beteiligungsquoten oder Steueridentifikationsnummern der Gesellschafter unvollständig eintragen. Sie sind die Grundlage der späteren einheitlichen Feststellung.
- Bei einer freiberuflichen Partnerschaft den Weg über die Gemeinde suchen. Wer eine freiberufliche Tätigkeit aufnimmt, teilt dies dem nach § 19 AO zuständigen Finanzamt mit (§ 138 Abs. 1 Satz 3 AO).
- Die Option zur Körperschaftsbesteuerung für eine nicht eingetragene GbR planen. § 1a Abs. 1 Satz 1 KStG nennt die eingetragene Gesellschaft bürgerlichen Rechts.
Häufige Fragen
Wer schuldet die Gewerbesteuer — die Gesellschaft oder die Gesellschafter?
Die Gesellschaft. Ist die Tätigkeit einer Personengesellschaft Gewerbebetrieb, so ist Steuerschuldner die Gesellschaft (§ 5 Abs. 1 Satz 3 GewStG). Nur bei einer Europäischen wirtschaftlichen Interessenvereinigung sind abweichend die Mitglieder Gesamtschuldner (Satz 4).
Zahlt die Gesellschaft Einkommensteuer?
Nein. Einkommensteuerpflichtige Einkünfte werden gesondert und einheitlich festgestellt, wenn an ihnen mehrere Personen beteiligt sind und sie diesen Personen steuerlich zuzurechnen sind (§ 180 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a AO); besteuert wird dann beim einzelnen Beteiligten.
Ist das Geschäftsführergehalt eines Gesellschafters Arbeitslohn?
Nicht bei der Personengesellschaft. Zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb gehören die Gewinnanteile der Gesellschafter und die Vergütungen, die der Gesellschafter von der Gesellschaft für seine Tätigkeit im Dienst der Gesellschaft, für die Hingabe von Darlehen oder für die Überlassung von Wirtschaftsgütern bezogen hat (§ 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG).
Welche Gesellschaften zählen überhaupt dazu?
Neben der Offenen Handelsgesellschaft und der Kommanditgesellschaft jede andere Gesellschaft, bei der der Gesellschafter als Unternehmer (Mitunternehmer) des Betriebs anzusehen ist (§ 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 1 EStG). Auch mittelbar Beteiligte stehen unmittelbar Beteiligten gleich, wenn die vermittelnden Gesellschaften jeweils Mitunternehmer sind (Satz 2).
Geht die Anmeldung über die Gemeinde oder direkt zum Finanzamt?
Das hängt von der Tätigkeit ab. Wer einen gewerblichen Betrieb oder eine Betriebstätte eröffnet, teilt dies der Gemeinde mit, die unverzüglich das zuständige Finanzamt unterrichtet (§ 138 Abs. 1 Satz 1 AO); wer eine freiberufliche Tätigkeit aufnimmt, teilt dies dem nach § 19 AO zuständigen Finanzamt mit (§ 138 Abs. 1 Satz 3 AO).
Können wir stattdessen wie eine Kapitalgesellschaft besteuert werden?
Auf unwiderruflichen Antrag ja, aber nur als Personenhandelsgesellschaft, Partnerschaftsgesellschaft oder EINGETRAGENE Gesellschaft bürgerlichen Rechts (§ 1a Abs. 1 Satz 1 KStG). Bei einer Neugründung kann der Antrag bis zum Ablauf eines Monats nach Abschluss des Gesellschaftsvertrags mit Wirkung für das bereits laufende Wirtschaftsjahr gestellt werden (§ 1a Abs. 1 Satz 7 Nr. 1 KStG).
Weiterführend
Die zugehörigen Beträge berechnen
Dieses Formular verstehen: der zugehörige Kurs
Verwandte Formulare
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- Gewerbesteuererklärung (GewSt 1 A)
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- Handelsregisterauszug abrufen — aktueller, chronologischer, historischer Abdruck
Amtliche Quellen
- § 5 GewStG — Steuerschuldner (Gesetze im Internet, Bundesministerium der Justiz) — 22. September 2026
- § 15 EStG — Einkünfte aus Gewerbebetrieb (Mitunternehmer und Vergütungen) — 22. September 2026
- § 180 AO — Gesonderte und einheitliche Feststellung von Besteuerungsgrundlagen — 22. September 2026
- § 138 AO — Anzeigen über die Erwerbstätigkeit — 22. September 2026
- § 1a KStG — Option zur Körperschaftsbesteuerung — 22. September 2026
- ELSTER — Formularseite „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung: Gründung einer Personengesellschaft / -gemeinschaft“ — 22. September 2026
Anleitung und Dokument dienen ausschließlich der Information und stellen keine Rechts- oder Steuerberatung im Sinne des Steuerberatungsgesetzes dar. Maßgeblich ist allein die Entscheidung der empfangenden Behörde; prüfen Sie deren Anforderungen und lassen Sie sich im Zweifel beraten.