Gewerbesteuer berechnen — Messbetrag und Hebesatz
Die Gewerbesteuer entsteht in drei Schritten: Gewerbeertrag auf volle 100 Euro abrunden, Freibetrag abziehen (nur natürliche Personen und Personengesellschaften), davon 3,5 Prozent als Messbetrag — und darauf den Hebesatz der Gemeinde.
Regeln 2027 — geprüft am 28. September 2026Kostenlos, ohne Konto
Dieser Inhalt gehört zum Leitfaden: Die GmbH besteuern und Gewinne ausschütten· Schritt 4 von 10· Nächster Schritt: Ausschüttung oder Geschäftsführergehalt? — Steuervergleich für die GmbH
Dieser Inhalt gehört zum Leitfaden: Die Gewerbesteuer berechnen und erklären· Schritt 5 von 10· Nächster Schritt: Gewerbesteuer-Zerlegung — welche Gemeinde bekommt wie viel?
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Quellen und Annahmen
- gesetze-im-internet.de — GewStG § 11 Abs. 2 — Jahrgang 2027, geprüft am 21. September 2026
Auszug aus der Quelle : « Die Steuermesszahl für den Gewerbeertrag beträgt 3,5 Prozent. »
- gesetze-im-internet.de — GewStG § 11 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 — Jahrgang 2027, geprüft am 21. September 2026
Auszug aus der Quelle : « bei natürlichen Personen sowie bei Personengesellschaften um einen Freibetrag in Höhe von 24 500 Euro, »
- gesetze-im-internet.de — GewStG § 11 Abs. 1 Satz 3 — Jahrgang 2027, geprüft am 21. September 2026
Auszug aus der Quelle : « Der Gewerbeertrag ist auf volle 100 Euro nach unten abzurunden »
- gesetze-im-internet.de — GewStG § 16 Abs. 4 Satz 2 (l. 9) — Jahrgang 2027, geprüft am 28. September 2026
Auszug aus der Quelle : « Er beträgt 280 Prozent, wenn die Gemeinde nicht einen höheren Hebesatz bestimmt hat. »
Annahmen der Berechnung
- Der Gewerbeertrag wird als gegeben angenommen: Hinzurechnungen (§ 8) und Kürzungen (§ 9) sind hier nicht berücksichtigt.
- Ein einziger Betriebsstätten-Standort: die Zerlegung auf mehrere Gemeinden (§§ 28 bis 34 GewStG) bleibt außer Betracht.
- Ohne Anrechnung auf die Einkommensteuer nach § 35 EStG, die nur natürlichen Personen offensteht.
Weiterführend
Diese Berechnung verstehen: der zugehörige Kurs
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- Ausschüttung oder Geschäftsführergehalt? — Steuervergleich für die GmbH
- Hinzurechnungen zur Gewerbesteuer berechnen — § 8 Nr. 1 GewStG
- Kürzungen bei der Gewerbesteuer berechnen — § 9 GewStG
- Gewerbesteuer-Vorauszahlungen — vier Termine, ein Viertel, mindestens 50 Euro
- Gewerbesteuer-Zerlegung — welche Gemeinde bekommt wie viel?
Dieses Ergebnis dient ausschließlich der Information und stellt keine Steuerberatung im Sinne des Steuerberatungsgesetzes dar. Prüfen Sie Ihren Fall beim zuständigen Finanzamt oder lassen Sie sich von einer steuerberatenden Person beraten.