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Gewerbesteuer berechnen — Messbetrag und Hebesatz

Die Gewerbesteuer entsteht in drei Schritten: Gewerbeertrag auf volle 100 Euro abrunden, Freibetrag abziehen (nur natürliche Personen und Personengesellschaften), davon 3,5 Prozent als Messbetrag — und darauf den Hebesatz der Gemeinde.

Regeln 2027 — geprüft am 28. September 2026Kostenlos, ohne Konto

Dieser Inhalt gehört zum Leitfaden: Die GmbH besteuern und Gewinne ausschütten· Schritt 4 von 10· Nächster Schritt: Ausschüttung oder Geschäftsführergehalt? — Steuervergleich für die GmbH

Dieser Inhalt gehört zum Leitfaden: Die Gewerbesteuer berechnen und erklären· Schritt 5 von 10· Nächster Schritt: Gewerbesteuer-Zerlegung — welche Gemeinde bekommt wie viel?

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Quellen und Annahmen

Annahmen der Berechnung

  • Der Gewerbeertrag wird als gegeben angenommen: Hinzurechnungen (§ 8) und Kürzungen (§ 9) sind hier nicht berücksichtigt.
  • Ein einziger Betriebsstätten-Standort: die Zerlegung auf mehrere Gemeinden (§§ 28 bis 34 GewStG) bleibt außer Betracht.
  • Ohne Anrechnung auf die Einkommensteuer nach § 35 EStG, die nur natürlichen Personen offensteht.

Weiterführend

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Dieses Ergebnis dient ausschließlich der Information und stellt keine Steuerberatung im Sinne des Steuerberatungsgesetzes dar. Prüfen Sie Ihren Fall beim zuständigen Finanzamt oder lassen Sie sich von einer steuerberatenden Person beraten.