Grundsteuer berechnen — Steuermesszahl, Messbetrag und Hebesatz
Zwei Multiplikationen, und die ZWEITE steht in keinem Bundesgesetz: die Gemeinde bestimmt den Hebesatz. Bei gleichem Grundsteuerwert kann eine Gemeinde das Doppelte einer anderen verlangen — der Hebesatz wiegt weit schwerer als die Wahl der Steuermesszahl.
Regeln 2026 — geprüft am 22. September 2026Kostenlos, ohne Konto
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Quellen und Annahmen
- gesetze-im-internet.de — GrStG § 15 Abs. 1 Nr. 1 — Jahrgang 2026, geprüft am 22. September 2026
Auszug aus der Quelle : « Die Steuermesszahl beträgt 1. für unbebaute Grundstücke im Sinne des § 246 des Bewertungsgesetzes 0,34 Promille »
- gesetze-im-internet.de — GrStG § 15 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a — Jahrgang 2026, geprüft am 22. September 2026
Auszug aus der Quelle : « für bebaute Grundstücke a) im Sinne des § 249 Absatz 1 Nummer 1 bis 4 des Bewertungsgesetzes 0,31 Promille »
- gesetze-im-internet.de — GrStG § 15 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b — Jahrgang 2026, geprüft am 22. September 2026
Auszug aus der Quelle : « für bebaute Grundstücke [...] b) im Sinne des § 249 Absatz 1 Nummer 5 bis 8 des Bewertungsgesetzes 0,34 Promille »
- gesetze-im-internet.de — GrStG § 15 Abs. 2 — Jahrgang 2026, geprüft am 22. September 2026
Auszug aus der Quelle : « Die Steuermesszahl nach Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe a wird um 25 Prozent ermäßigt, wenn »
Annahmen der Berechnung
- Gerechnet wird nach dem BUNDESMODELL. Mehrere Länder weichen mit eigenen Gesetzen ab — die Fußnote zu § 13 GrStG nennt Niedersachsen und Hamburg ausdrücklich; dort gelten andere Regeln. Die Fußnote zu § 15 nennt außerdem das Saarland und Sachsen: dort gilt zwar das Bundesmodell, aber mit EIGENEN Steuermesszahlen (Saarländisches Grundsteuergesetz, SächsGrStMG). Die Fußnote zu § 230 BewG nennt Baden-Württemberg, das mit dem Landesgrundsteuergesetz (LGrStG) abweicht, und Bayern berechnet die Grundsteuer nach dem Bayerischen Grundsteuergesetz (BayGrStG) aus Äquivalenzbeträgen von Flächen, nicht aus einem Grundsteuerwert. Für Grundstücke in diesen sechs Ländern ist das Ergebnis dieses Rechners nicht maßgeblich; weitere Abweichungen einzelner Länder sind hier nicht geprüft. Nach der gemeinsamen Übersicht von Bund und Ländern (grundsteuerreform.de, gelesen am 2026-09-28) gilt in Berlin und Bremen das Bundesmodell mit abweichender Steuermesszahl, in Hessen ein Flächen-Faktor-Verfahren, und Thüringen wendet ab 2027 eine abweichende Steuermesszahl an: auch dort ist der angezeigte Betrag nicht maßgeblich.
- Der Grundsteuerwert ist gegeben: er folgt dem Bewertungsgesetz und steht im Feststellungsbescheid des Finanzamts. Dieser Rechner bewertet kein Grundstück.
- Der Hebesatz ist der Satzung der Gemeinde zu entnehmen. § 25 Abs. 5 erlaubt zudem einen GESONDERTEN, höheren Hebesatz für baureife Grundstücke, der hier nicht abgebildet ist.
- Nicht abgebildet: § 15 Abs. 5 GrStG ermäßigt die Steuermesszahl bebauter Grundstücke (Wohn- wie Nichtwohngrundstücke) um 10 Prozent, wenn sich auf dem Grundstück Gebäude befinden, die Baudenkmäler im Sinne des jeweiligen Landesdenkmalschutzgesetzes sind — bei nur teilweisem Denkmalschutz anteilig, und nach § 15 Abs. 6 auf Antrag. Für ein Grundstück mit Baudenkmal überschätzt dieser Rechner die Grundsteuer.
Weiterführend
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Dieses Thema in anderen Ländern
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Dieses Ergebnis dient ausschließlich der Information und stellt keine Steuerberatung im Sinne des Steuerberatungsgesetzes dar. Prüfen Sie Ihren Fall beim zuständigen Finanzamt oder lassen Sie sich von einer steuerberatenden Person beraten.