Sachgrundlose Befristung — wie lange und wie oft?
Zwei Jahre und drei Verlängerungen im Regelfall — vier Jahre für junge Unternehmen, fünf Jahre ab 52 Jahren nach Arbeitslosigkeit; eine frühere Beschäftigung beim selben Arbeitgeber schließt die ersten beiden Wege aus.
Regeln 2026 — geprüft am 22. September 2026Kostenlos, ohne Konto
Dieser Inhalt gehört zum Leitfaden: Den ersten Mitarbeiter einstellen· Schritt 5 von 10· Nächster Schritt: Urlaubsanspruch berechnen — gesetzlicher Mindesturlaub
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Quellen und Annahmen
- gesetze-im-internet.de — TzBfG § 14 Abs. 2 Satz 1 — Jahrgang 2026, geprüft am 22. September 2026
Auszug aus der Quelle : « Die kalendermäßige Befristung eines Arbeitsvertrages ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes ist bis zur Dauer von zwei Jahren zulässig »
- gesetze-im-internet.de — TzBfG § 14 Abs. 2 Satz 1 — Jahrgang 2026, geprüft am 22. September 2026
Auszug aus der Quelle : « bis zu dieser Gesamtdauer von zwei Jahren ist auch die höchstens dreimalige Verlängerung eines kalendermäßig befristeten Arbeitsvertrages zulässig »
- gesetze-im-internet.de — TzBfG § 14 Abs. 2a Satz 1 — Jahrgang 2026, geprüft am 22. September 2026
Auszug aus der Quelle : « In den ersten vier Jahren nach der Gründung eines Unternehmens ist die kalendermäßige Befristung eines Arbeitsvertrages ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes bis zur Dauer von vier Jahren zulässig »
- gesetze-im-internet.de — TzBfG § 14 Abs. 2a Satz 1 — Jahrgang 2026, geprüft am 22. September 2026
Auszug aus der Quelle : « In den ersten vier Jahren nach der Gründung eines Unternehmens »
- gesetze-im-internet.de — TzBfG § 14 Abs. 3 Satz 1 — Jahrgang 2026, geprüft am 22. September 2026
Auszug aus der Quelle : « Die kalendermäßige Befristung eines Arbeitsvertrages ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes ist bis zu einer Dauer von fünf Jahren zulässig »
- gesetze-im-internet.de — TzBfG § 14 Abs. 3 Satz 1 — Jahrgang 2026, geprüft am 22. September 2026
Auszug aus der Quelle : « wenn der Arbeitnehmer bei Beginn des befristeten Arbeitsverhältnisses das 52. Lebensjahr vollendet hat »
- gesetze-im-internet.de — TzBfG § 14 Abs. 3 Satz 1 — Jahrgang 2026, geprüft am 22. September 2026
Auszug aus der Quelle : « unmittelbar vor Beginn des befristeten Arbeitsverhältnisses mindestens vier Monate beschäftigungslos im Sinne des § 138 Absatz 1 Nummer 1 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch gewesen ist »
Annahmen der Berechnung
- Der Vertrag stützt sich auf KEINEN sachlichen Grund nach § 14 Abs. 1 TzBfG; ein solcher Grund hebt die Höchstdauer auf.
- Ohne abweichende tarifvertragliche Regelungen nach § 14 Abs. 2 Satz 3 TzBfG.
- Die Schriftform des § 14 Abs. 4 TzBfG wird vorausgesetzt; sie ist Wirksamkeitsvoraussetzung und wird hier nicht geprüft.
Weiterführend
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Dieses Ergebnis dient ausschließlich der Information und stellt keine Steuerberatung im Sinne des Steuerberatungsgesetzes dar. Prüfen Sie Ihren Fall beim zuständigen Finanzamt oder lassen Sie sich von einer steuerberatenden Person beraten.