Zum Inhalt springen

Teileinkünfteverfahren — 40 Prozent steuerfrei, 60 Prozent abziehbar

Einnahmen aus Anteilen im Betriebsvermögen sind zu 40 Prozent steuerfrei; im Gegenzug sind die damit zusammenhängenden Ausgaben — Finanzierungskosten, Buchwert, Veräußerungskosten — nur zu 60 Prozent abziehbar, auch in Jahren ohne Einnahmen.

Regeln 2026 — geprüft am 23. September 2026Kostenlos, ohne Konto

Dieser Inhalt gehört zum Leitfaden: Die GmbH besteuern und Gewinne ausschütten· Schritt 6 von 10· Nächster Schritt: Körperschaftsteuererklärung (KSt 1)

Ihr Ergebnis

Füllen Sie die Felder aus und starten Sie die Berechnung: der vollständige Rechenweg erscheint hier, kostenlos.

Quellen und Annahmen

Annahmen der Berechnung

  • Die Anteile gehören zu einem Betriebsvermögen (Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb oder selbständige Arbeit). Im Privatvermögen gilt für Dividenden die Abgeltungsteuer, nicht dieses Verfahren.
  • Welche Ausgaben mit den Einnahmen in wirtschaftlichem Zusammenhang stehen, geben Sie selbst an; der Rechner prüft die Zuordnung nicht.
  • Ohne frühere voll steuerwirksame Teilwertabschreibungen oder § 6b-Abzüge auf die Anteile (§ 3 Nr. 40 Buchst. a Satz 2 und 3) und ohne Gesellschafterdarlehen (§ 3c Abs. 2 Satz 2 ff.).

Weiterführend

Auf Englisch lesen

Dieses Ergebnis dient ausschließlich der Information und stellt keine Steuerberatung im Sinne des Steuerberatungsgesetzes dar. Prüfen Sie Ihren Fall beim zuständigen Finanzamt oder lassen Sie sich von einer steuerberatenden Person beraten.