Ausschüttung oder Geschäftsführergehalt? — Steuervergleich für die GmbH
Ein ausgeschütteter Gewinn trägt zuerst die Steuern der GmbH (Gewerbesteuer, Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag, die Gewerbesteuer ist nicht abziehbar) und dann die Abgeltungsteuer. Ein Gehalt ist bei der GmbH Betriebsausgabe und wird nur beim Geschäftsführer mit seinem Grenzsteuersatz besteuert. Welcher Weg günstiger ist, hängt vom Grenzsteuersatz und vom Hebesatz ab.
Regeln 2027 — geprüft am 28. September 2026Kostenlos, ohne Konto
Dieser Inhalt gehört zum Leitfaden: Die GmbH besteuern und Gewinne ausschütten· Schritt 5 von 10· Nächster Schritt: Teileinkünfteverfahren — 40 Prozent steuerfrei, 60 Prozent abziehbar
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Quellen und Annahmen
- gesetze-im-internet.de — KStG § 23 Abs. 1 Nr. 1 — Jahrgang 2027, geprüft am 21. September 2026
Auszug aus der Quelle : « Die Körperschaftsteuer beträgt für 1. Veranlagungszeiträume bis 2027 15 Prozent »
- gesetze-im-internet.de — KStG § 23 Abs. 1 Nr. 2 — Jahrgang 2027, geprüft am 21. September 2026
Auszug aus der Quelle : « 2. den Veranlagungszeitraum 2028 14 Prozent »
- gesetze-im-internet.de — KStG § 23 Abs. 1 Nr. 3 — Jahrgang 2027, geprüft am 21. September 2026
Auszug aus der Quelle : « 3. den Veranlagungszeitraum 2029 13 Prozent »
- gesetze-im-internet.de — KStG § 23 Abs. 1 Nr. 4 — Jahrgang 2027, geprüft am 21. September 2026
Auszug aus der Quelle : « 4. den Veranlagungszeitraum 2030 12 Prozent »
- gesetze-im-internet.de — KStG § 23 Abs. 1 Nr. 5 — Jahrgang 2027, geprüft am 21. September 2026
Auszug aus der Quelle : « 5. den Veranlagungszeitraum 2031 11 Prozent und »
- gesetze-im-internet.de — KStG § 23 Abs. 1 Nr. 6 — Jahrgang 2027, geprüft am 21. September 2026
Auszug aus der Quelle : « 6. Veranlagungszeiträume ab 2032 10 Prozent »
- gesetze-im-internet.de — KStG § 31 Abs. 1 Satz 2 — Jahrgang 2027, geprüft am 28. September 2026
Auszug aus der Quelle : « Die sich im Zuge der Festsetzung ergebenden einzelnen Körperschaftsteuerbeträge sind jeweils zu Gunsten des Steuerpflichtigen auf volle Euro-Beträge zu runden. »
- gesetze-im-internet.de — SolzG 1995 § 4 Satz 1 — Jahrgang 2027, geprüft am 21. September 2026
Auszug aus der Quelle : « Der Solidaritätszuschlag beträgt 5,5 Prozent der Bemessungsgrundlage. »
- gesetze-im-internet.de — SolzG 1995 § 4 Satz 2 — Jahrgang 2027, geprüft am 21. September 2026
Auszug aus der Quelle : « Er beträgt nicht mehr als 11,9 Prozent des Unterschiedsbetrages zwischen der Bemessungsgrundlage »
- gesetze-im-internet.de — SolzG 1995 § 3 Abs. 3 Nr. 2 — Jahrgang 2027, geprüft am 21. September 2026
Auszug aus der Quelle : « in anderen Fällen 20 350 Euro »
- gesetze-im-internet.de — SolzG 1995 § 3 Abs. 3 Nr. 1 — Jahrgang 2027, geprüft am 21. September 2026
Auszug aus der Quelle : « in den Fällen des § 32a Absatz 5 und 6 des Einkommensteuergesetzes 40 700 Euro »
- gesetze-im-internet.de — GewStG § 11 Abs. 2 — Jahrgang 2027, geprüft am 21. September 2026
Auszug aus der Quelle : « Die Steuermesszahl für den Gewerbeertrag beträgt 3,5 Prozent. »
- gesetze-im-internet.de — GewStG § 11 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 — Jahrgang 2027, geprüft am 21. September 2026
Auszug aus der Quelle : « bei natürlichen Personen sowie bei Personengesellschaften um einen Freibetrag in Höhe von 24 500 Euro, »
- gesetze-im-internet.de — GewStG § 11 Abs. 1 Satz 3 — Jahrgang 2027, geprüft am 21. September 2026
Auszug aus der Quelle : « Der Gewerbeertrag ist auf volle 100 Euro nach unten abzurunden »
- gesetze-im-internet.de — GewStG § 16 Abs. 4 Satz 2 (l. 9) — Jahrgang 2027, geprüft am 28. September 2026
Auszug aus der Quelle : « Er beträgt 280 Prozent, wenn die Gemeinde nicht einen höheren Hebesatz bestimmt hat. »
- gesetze-im-internet.de — EStG § 32d Abs. 1 Satz 1 — Jahrgang 2027, geprüft am 21. September 2026
Auszug aus der Quelle : « Die Einkommensteuer für Einkünfte aus Kapitalvermögen, die nicht unter § 20 Absatz 8 fallen, beträgt 25 Prozent. »
- gesetze-im-internet.de — EStG § 20 Abs. 9 Satz 1 — Jahrgang 2027, geprüft am 21. September 2026
Auszug aus der Quelle : « Bei der Ermittlung der Einkünfte aus Kapitalvermögen ist als Werbungskosten ein Betrag von 1 000 Euro abzuziehen (Sparer-Pauschbetrag); der Abzug der tatsächlichen Werbungskosten ist ausgeschlossen. »
- gesetze-im-internet.de — EStG § 20 Abs. 9 Satz 2 — Jahrgang 2027, geprüft am 21. September 2026
Auszug aus der Quelle : « Ehegatten, die zusammen veranlagt werden, wird ein gemeinsamer Sparer-Pauschbetrag von 2 000 Euro gewährt. »
Annahmen der Berechnung
- Der Geschäftsführer ist nicht sozialversicherungspflichtig (z. B. beherrschender Gesellschafter-Geschäftsführer); Sozialabgaben auf das Gehalt sind nicht enthalten.
- Die Einkommensteuer auf das Gehalt wird mit dem eingegebenen Grenzsteuersatz berechnet; Werbungskosten-Pauschbeträge gelten als bereits ausgeschöpft.
- Ohne Kirchensteuer.
- Der Betrag ist der einzige Gewerbeertrag der GmbH in einer einzigen Gemeinde; ein Vielfaches von 100 Euro vermeidet die Abrundung.
Weiterführend
Verwandte Rechner
Die benachbarten Berechnungen: die andere Seite derselben Entscheidung, oder der nächste Schritt.
- Körperschaftsteuer berechnen — Satz nach Veranlagungszeitraum
- Gewerbesteuer berechnen — Messbetrag und Hebesatz
- Abgeltungsteuer berechnen — mit Sparer-Pauschbetrag
- Solidaritätszuschlag berechnen — Freigrenze und Milderungszone
- Teileinkünfteverfahren — 40 Prozent steuerfrei, 60 Prozent abziehbar
- Rechtsformvergleich — Einzelunternehmen oder GmbH? Steuerbelastung desselben Gewinns
Dieses Ergebnis dient ausschließlich der Information und stellt keine Steuerberatung im Sinne des Steuerberatungsgesetzes dar. Prüfen Sie Ihren Fall beim zuständigen Finanzamt oder lassen Sie sich von einer steuerberatenden Person beraten.