Zum Inhalt springen

Ausschüttung oder Geschäftsführergehalt? — Steuervergleich für die GmbH

Ein ausgeschütteter Gewinn trägt zuerst die Steuern der GmbH (Gewerbesteuer, Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag, die Gewerbesteuer ist nicht abziehbar) und dann die Abgeltungsteuer. Ein Gehalt ist bei der GmbH Betriebsausgabe und wird nur beim Geschäftsführer mit seinem Grenzsteuersatz besteuert. Welcher Weg günstiger ist, hängt vom Grenzsteuersatz und vom Hebesatz ab.

Regeln 2027 — geprüft am 28. September 2026Kostenlos, ohne Konto

Dieser Inhalt gehört zum Leitfaden: Die GmbH besteuern und Gewinne ausschütten· Schritt 5 von 10· Nächster Schritt: Teileinkünfteverfahren — 40 Prozent steuerfrei, 60 Prozent abziehbar

Ihr Ergebnis

Füllen Sie die Felder aus und starten Sie die Berechnung: der vollständige Rechenweg erscheint hier, kostenlos.

Quellen und Annahmen

Annahmen der Berechnung

  • Der Geschäftsführer ist nicht sozialversicherungspflichtig (z. B. beherrschender Gesellschafter-Geschäftsführer); Sozialabgaben auf das Gehalt sind nicht enthalten.
  • Die Einkommensteuer auf das Gehalt wird mit dem eingegebenen Grenzsteuersatz berechnet; Werbungskosten-Pauschbeträge gelten als bereits ausgeschöpft.
  • Ohne Kirchensteuer.
  • Der Betrag ist der einzige Gewerbeertrag der GmbH in einer einzigen Gemeinde; ein Vielfaches von 100 Euro vermeidet die Abrundung.

Weiterführend

Auf Englisch lesen

Dieses Ergebnis dient ausschließlich der Information und stellt keine Steuerberatung im Sinne des Steuerberatungsgesetzes dar. Prüfen Sie Ihren Fall beim zuständigen Finanzamt oder lassen Sie sich von einer steuerberatenden Person beraten.