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Spekulationsfrist und privates Veräußerungsgeschäft berechnen

Entscheidend ist nicht der Gewinn, sondern der Tag: innerhalb der Frist wird alles besteuert, einen Monat später nichts. Bei vermieteten Immobilien kommt die abgezogene AfA hinzu — sie erhöht den Gewinn, ohne dass sich am Preis etwas ändert.

Regeln 2026 — geprüft am 22. September 2026Kostenlos, ohne Konto

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Quellen und Annahmen

  • gesetze-im-internet.de — EStG § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 — Jahrgang 2026, geprüft am 22. September 2026
    Auszug aus der Quelle : « Veräußerungsgeschäfte bei Grundstücken und Rechten, die den Vorschriften des bürgerlichen Rechts über Grundstücke unterliegen (z. B. Erbbaurecht, Mineralgewinnungsrecht), bei denen der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als zehn Jahre beträgt. »
  • gesetze-im-internet.de — EStG § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 1 — Jahrgang 2026, geprüft am 22. September 2026
    Auszug aus der Quelle : « Veräußerungsgeschäfte bei anderen Wirtschaftsgütern, bei denen der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als ein Jahr beträgt. »
  • gesetze-im-internet.de — EStG § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 4 — Jahrgang 2026, geprüft am 22. September 2026
    Auszug aus der Quelle : « Bei Wirtschaftsgütern im Sinne von Satz 1, aus deren Nutzung als Einkunftsquelle zumindest in einem Kalenderjahr Einkünfte erzielt werden, erhöht sich der Zeitraum auf zehn Jahre; »
  • gesetze-im-internet.de — EStG § 23 Abs. 3 Satz 5 — Jahrgang 2026, geprüft am 22. September 2026
    Auszug aus der Quelle : « Gewinne bleiben steuerfrei, wenn der aus den privaten Veräußerungsgeschäften erzielte Gesamtgewinn im Kalenderjahr weniger als 1 000 Euro betragen hat. »

Annahmen der Berechnung

  • Gerechnet wird EIN Veräußerungsgeschäft. Die Freigrenze von 1 000 Euro stellt aber auf den GESAMTGEWINN des Kalenderjahres ab: weitere Verkäufe desselben Jahres können sie kippen.
  • Die bereits abgezogene AfA mindert die Anschaffungskosten (§ 23 Abs. 3 Satz 4) und erhöht damit den Gewinn. Tragen Sie die über die Haltedauer insgesamt geltend gemachte AfA ein.
  • Das Ergebnis ist der steuerpflichtige GEWINN, keine Steuer: er wird dem Einkommen zugerechnet und nach dem Tarif des § 32a besteuert.

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Dieses Ergebnis dient ausschließlich der Information und stellt keine Steuerberatung im Sinne des Steuerberatungsgesetzes dar. Prüfen Sie Ihren Fall beim zuständigen Finanzamt oder lassen Sie sich von einer steuerberatenden Person beraten.