Freibetrag bei Betriebsveräußerung und Betriebsaufgabe berechnen
Der Freibetrag entfällt NICHT bei 136 000 Euro, er SCHMILZT ab dort euroweise und ist erst bei 181 000 Euro aufgezehrt. Dazwischen erhöht jeder Euro Gewinn die Bemessungsgrundlage um ZWEI Euro.
Regeln 2026 — geprüft am 22. September 2026Kostenlos, ohne Konto
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Quellen und Annahmen
- gesetze-im-internet.de — EStG § 16 Abs. 4 Satz 1 — Jahrgang 2026, geprüft am 22. September 2026
Auszug aus der Quelle : « so wird der Veräußerungsgewinn auf Antrag zur Einkommensteuer nur herangezogen, soweit er 45 000 Euro übersteigt »
- gesetze-im-internet.de — EStG § 16 Abs. 4 Satz 3 — Jahrgang 2026, geprüft am 22. September 2026
Auszug aus der Quelle : « Er ermäßigt sich um den Betrag, um den der Veräußerungsgewinn 136 000 Euro übersteigt. »
- gesetze-im-internet.de — EStG § 16 Abs. 4 Satz 1 — Jahrgang 2026, geprüft am 22. September 2026
Auszug aus der Quelle : « Hat der Steuerpflichtige das 55. Lebensjahr vollendet oder ist er im sozialversicherungsrechtlichen Sinne dauernd berufsunfähig »
Annahmen der Berechnung
- Der Freibetrag wird nur AUF ANTRAG gewährt (§ 16 Abs. 4 Satz 1): er entsteht nicht von selbst mit dem Alter.
- Der Veräußerungs- oder Aufgabegewinn ist bereits ermittelt: dieser Rechner verteilt ihn nicht und bewertet kein Betriebsvermögen.
- Die Tarifermäßigung des § 34 EStG bleibt außer Betracht: sie ist neben diesem Freibetrag anwendbar, folgt aber einer eigenen Regel.
Weiterführend
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Dieses Ergebnis dient ausschließlich der Information und stellt keine Steuerberatung im Sinne des Steuerberatungsgesetzes dar. Prüfen Sie Ihren Fall beim zuständigen Finanzamt oder lassen Sie sich von einer steuerberatenden Person beraten.