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Gewerbesteuer-Zerlegung — welche Gemeinde bekommt wie viel?

Maßstab sind allein die ARBEITSLÖHNE je Betriebsstätte, nicht der Umsatz — und sie werden vor der Verhältnisrechnung auf volle 1 000 Euro abgerundet.

Regeln 2026 — geprüft am 3. Oktober 2026Kostenlos, ohne Konto

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Quellen und Annahmen

  • gesetze-im-internet.de — GewStG § 29 Abs. 3 — Jahrgang 2026, geprüft am 22. September 2026
    Auszug aus der Quelle : « Bei Ermittlung der Verhältniszahlen sind die Arbeitslöhne auf volle 1 000 Euro abzurunden. »
  • gesetze-im-internet.de — GewStG § 34 Abs. 1 — Jahrgang 2026, geprüft am 3. Oktober 2026
    Auszug aus der Quelle : « würde aber nach den Zerlegungsvorschriften einer Gemeinde ein Zerlegungsanteil von nicht mehr als 10 Euro zuzuweisen sein, so ist dieser Anteil der Gemeinde zuzuweisen, in der sich die Geschäftsleitung befindet. »
  • gesetze-im-internet.de — GewStG § 31 Abs. 5 — Jahrgang 2026, geprüft am 28. September 2026
    Auszug aus der Quelle : « Bei Unternehmen, die nicht von einer juristischen Person betrieben werden, sind für die im Betrieb tätigen Unternehmer (Mitunternehmer) insgesamt 25.000 Euro jährlich anzusetzen. »

Annahmen der Berechnung

  • Die eingegebenen Arbeitslöhne sind bereits nach § 31 GewStG bereinigt: ohne steuerfreie Vergütungen, ohne Auszubildende, ohne gewinnabhängige Vergütungen und ohne den 50 000 Euro übersteigenden Teil je Arbeitnehmer. Den Unternehmerlohn nach § 31 Abs. 5 GewStG (25 000 Euro) geben Sie NICHT ein: das Rechenwerk setzt ihn selbst an.
  • Ohne die Sondermaßstäbe für Wind-, Solar- und Speicheranlagen nach § 29 Abs. 1 Nr. 2 und 3 GewStG.
  • Ohne mehrgemeindliche Betriebsstätten nach § 30 GewStG.
  • Nicht modelliert: die Aufteilung der 25 000 Euro für die tätigen Unternehmer (§ 31 Abs. 5 GewStG) auf mehrere Betriebsstätten. Das Rechenwerk setzt den Betrag vollständig bei der gewählten Betriebsstätte an.
  • Teilweise modelliert: § 34 GewStG. Ein Messbetrag oder ein Zerlegungsanteil bis zu dem in der Warnung genannten Betrag ist der Gemeinde der Geschäftsleitung zuzuweisen; das Tool kennt diese Gemeinde nicht und weist den Anteil nicht um, es warnt.

Weiterführend

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Dieses Ergebnis dient ausschließlich der Information und stellt keine Steuerberatung im Sinne des Steuerberatungsgesetzes dar. Prüfen Sie Ihren Fall beim zuständigen Finanzamt oder lassen Sie sich von einer steuerberatenden Person beraten.