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Gewerbesteuer-Vorauszahlungen — vier Termine, ein Viertel, mindestens 50 Euro

Jede Vorauszahlung beträgt ein Viertel der Gewerbesteuer der letzten Veranlagung und ist am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November fällig. Sie wird auf volle Euro abgerundet und nur festgesetzt, wenn sie mindestens 50 Euro beträgt; die Gemeinde kann sie an die voraussichtliche Steuer anpassen.

Regeln 2027 — geprüft am 28. September 2026Kostenlos, ohne Konto

Dieser Inhalt gehört zum Leitfaden: Die Gewerbesteuer berechnen und erklären· Schritt 7 von 10· Nächster Schritt: Gewerbesteueranrechnung nach § 35 EStG berechnen

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Quellen und Annahmen

Annahmen der Berechnung

  • Das Wirtschaftsjahr entspricht dem Kalenderjahr; bei abweichendem Wirtschaftsjahr gelten die Termine innerhalb des Wirtschaftsjahres (§ 19 Abs. 1 Satz 2 GewStG).
  • Der Betrieb hat nur eine Betriebsstätte in einer Gemeinde; eine Zerlegung ist nicht abgebildet.
  • Anders als § 37 EStG kennt § 19 GewStG keinen Mindestbetrag für eine Erhöhung: jede Anpassung durch die Gemeinde wird durchgerechnet, nur die 50 Euro je Vorauszahlung gelten.

Weiterführend

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Dieses Ergebnis dient ausschließlich der Information und stellt keine Steuerberatung im Sinne des Steuerberatungsgesetzes dar. Prüfen Sie Ihren Fall beim zuständigen Finanzamt oder lassen Sie sich von einer steuerberatenden Person beraten.