Renten und Pensionen versteuern
Eine gesetzliche Rente mit Beginn 2026 ist zu 84 Prozent steuerpflichtig, eine private Leibrente ab 67 nur zu 17 Prozent, und jede spätere Rentenerhöhung zählt voll, weil der steuerfreie Teil in Euro eingefroren wird. Im zweiten Modul Pensionen mit einem Versorgungsfreibetrag von 12,8 Prozent, höchstens 960 € plus 288 € Zuschlag, und der Altersentlastungsbetrag von höchstens 608 €. Im dritten Riester: 175 € Grundzulage, 300 € je Kind, 4 Prozent Mindesteigenbeitrag, 2.100 € Sonderausgabenabzug. Drei Module, jedes mit einer durchgerechneten Fallstudie.
Mittelstufe3 Module55 Min.Modul 1 frei zugänglich
Regeln 2026 — geprüft am 23. September 2026
Zahlen, die auf belegten und datierten Steuerwerten beruhen. Ein Modul, dessen Regeln sich geändert haben, wird auf „zu prüfen“ gesetzt und nach mehr als 90 Tagen automatisch zurückgezogen.
Dieser Inhalt gehört zum Leitfaden: In Rente gehen· Schritt 1 von 11· Nächster Schritt: Regelaltersgrenze berechnen — ab wann gibt es die Regelaltersrente?
Am Ende dieses Kurses können Sie …
Diese Ergebnisse stammen aus den Modulen selbst: das Versprechen kann nichts anderes sagen, als der Kurs lehrt.
- unterscheiden, ob eine Rente nach dem Besteuerungsanteil oder nach dem Ertragsanteil besteuert wird
- den Besteuerungsanteil aus der Tabelle des § 22 EStG nach dem Jahr des Rentenbeginns ablesen
- den steuerfreien Teil der Rente in Euro ermitteln und erklären, warum spätere Anpassungen voll steuerpflichtig sind
- den Ertragsanteil einer privaten Leibrente nach dem Lebensalter bei Rentenbeginn bestimmen
- den Werbungskosten-Pauschbetrag für Renten richtig einmal ansetzen
- erkennen, welche Ruhestandsbezüge als Versorgungsbezüge zum Arbeitslohn gehören
- Versorgungsfreibetrag, Höchstbetrag und Zuschlag aus der Tabelle des § 19 Absatz 2 EStG für den Versorgungsbeginn 2026 ablesen
- die Bemessungsgrundlage bilden und die Zwölftelung im ersten Jahr anwenden
- den Altersentlastungsbetrag des § 24a berechnen und seine Ausschlüsse kennen
- Renten, Pensionen und übrige Alterseinkünfte jeweils der richtigen Entlastung zuordnen
- den unmittelbar und den mittelbar zulageberechtigten Personenkreis unterscheiden
- Grundzulage, Berufseinsteiger-Bonus und Kinderzulage nach §§ 84 und 85 EStG beziffern und zuordnen
- den Mindesteigenbeitrag nach § 86 berechnen und die Kürzung bei zu geringen Beiträgen nachvollziehen
- den Sonderausgabenabzug nach § 10a und seine Günstigerprüfung einordnen
- erklären, warum die Auszahlung aus einem geförderten Vertrag voll steuerpflichtig ist
Das Programm, Modul für Modul
Jedes Modul wird auf seiner eigenen Seite gelesen. Die Dauern sind aus dem echten Text abgeleitet, nie von Hand angegeben.
- Modul 119 Min.Kostenlos — ohne KontoGesetzliche und private Renten: Besteuerungsanteil, eingefrorener Freibetrag, ErtragsanteilWas Sie danach können
- unterscheiden, ob eine Rente nach dem Besteuerungsanteil oder nach dem Ertragsanteil besteuert wird
- den Besteuerungsanteil aus der Tabelle des § 22 EStG nach dem Jahr des Rentenbeginns ablesen
- den steuerfreien Teil der Rente in Euro ermitteln und erklären, warum spätere Anpassungen voll steuerpflichtig sind
- den Ertragsanteil einer privaten Leibrente nach dem Lebensalter bei Rentenbeginn bestimmen
- den Werbungskosten-Pauschbetrag für Renten richtig einmal ansetzen
- Modul 219 Min.Im vollständigen Kurs enthaltenPensionen und Betriebsrenten vom Arbeitgeber, AltersentlastungsbetragWas Sie danach können
- erkennen, welche Ruhestandsbezüge als Versorgungsbezüge zum Arbeitslohn gehören
- Versorgungsfreibetrag, Höchstbetrag und Zuschlag aus der Tabelle des § 19 Absatz 2 EStG für den Versorgungsbeginn 2026 ablesen
- die Bemessungsgrundlage bilden und die Zwölftelung im ersten Jahr anwenden
- den Altersentlastungsbetrag des § 24a berechnen und seine Ausschlüsse kennen
- Renten, Pensionen und übrige Alterseinkünfte jeweils der richtigen Entlastung zuordnen
- Modul 318 Min.Im vollständigen Kurs enthaltenRiester: Zulagen, Mindesteigenbeitrag, Sonderausgabenabzug und Besteuerung der AuszahlungWas Sie danach können
- den unmittelbar und den mittelbar zulageberechtigten Personenkreis unterscheiden
- Grundzulage, Berufseinsteiger-Bonus und Kinderzulage nach §§ 84 und 85 EStG beziffern und zuordnen
- den Mindesteigenbeitrag nach § 86 berechnen und die Kürzung bei zu geringen Beiträgen nachvollziehen
- den Sonderausgabenabzug nach § 10a und seine Günstigerprüfung einordnen
- erklären, warum die Auszahlung aus einem geförderten Vertrag voll steuerpflichtig ist
Was Sie mitnehmen
Eine ausgehändigte Unterlage, nicht nur eine gelesene Seite. Die Abschnitte sind aus dem Kurs selbst abgeleitet: was hier angekündigt wird, ist genau das, was erzeugt wird.
Teilnehmerunterlage (PDF)
PDF
- Lernziele (3)
- Kennzahlen (8)
- Fehler, die zu vermeiden sind (3)
- Amtliche Quellen (3)
Übungsheft (Word)
Word
- Lernziele (3)
- Kennzahlen (8)
- Fehler, die zu vermeiden sind (3)
- Amtliche Quellen (3)
Die Lösungen leben in einem eigenen Anhang: die Teilnehmerunterlage und das Übungsheft bleiben vor der Übung austeilbar.
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Wohin dieser Kurs führt
Ein Kurs, der weder zu einem Rechner noch zu einem Formular führt, ist nicht veröffentlichbar: dieser Block ist die sichtbare Kehrseite dieser Regel.
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