Riester-Zulage — wie viel müssen Sie selbst einzahlen?
Die Zulagen werden vom Mindesteigenbeitrag ABGEZOGEN: wer viele Zulagen erhält, muss weniger einzahlen — im Extremfall nur den Sockelbetrag von 60 Euro.
Regeln 2026 — geprüft am 22. September 2026Kostenlos, ohne Konto
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Quellen und Annahmen
- gesetze-im-internet.de — EStG § 84 Satz 1 — Jahrgang 2026, geprüft am 22. September 2026
Auszug aus der Quelle : « Jeder Zulageberechtigte erhält eine Grundzulage; diese beträgt ab dem Beitragsjahr 2018 jährlich 175 Euro. »
- gesetze-im-internet.de — EStG § 84 Satz 2 — Jahrgang 2026, geprüft am 22. September 2026
Auszug aus der Quelle : « Für Zulageberechtigte nach § 79 Satz 1, die zu Beginn des Beitragsjahres (§ 88) das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, erhöht sich die Grundzulage nach Satz 1 um einmalig 200 Euro. »
- gesetze-im-internet.de — EStG § 85 Abs. 1 Satz 1 — Jahrgang 2026, geprüft am 22. September 2026
Auszug aus der Quelle : « Die Kinderzulage beträgt für jedes Kind, für das gegenüber dem Zulageberechtigten Kindergeld festgesetzt wird, jährlich 185 Euro. »
- gesetze-im-internet.de — EStG § 85 Abs. 1 Satz 2 — Jahrgang 2026, geprüft am 22. September 2026
Auszug aus der Quelle : « Für ein nach dem 31. Dezember 2007 geborenes Kind erhöht sich die Kinderzulage nach Satz 1 auf 300 Euro. »
- gesetze-im-internet.de — EStG § 86 Abs. 1 Satz 2 — Jahrgang 2026, geprüft am 22. September 2026
Auszug aus der Quelle : « Dieser beträgt jährlich 4 Prozent der Summe der in dem dem Kalenderjahr vorangegangenen Kalenderjahr [...] erzielten beitragspflichtigen Einnahmen »
- gesetze-im-internet.de — EStG § 86 Abs. 1 Satz 4 — Jahrgang 2026, geprüft am 22. September 2026
Auszug aus der Quelle : « Als Sockelbetrag sind ab dem Jahr 2005 jährlich 60 Euro zu leisten. Ist der Sockelbetrag höher als der Mindesteigenbeitrag nach Satz 2, so ist der Sockelbetrag als Mindesteigenbeitrag zu leisten. »
- gesetze-im-internet.de — EStG § 10a Abs. 1 Satz 1 — Jahrgang 2026, geprüft am 22. September 2026
Auszug aus der Quelle : « können Altersvorsorgebeiträge (§ 82) zuzüglich der dafür nach Abschnitt XI zustehenden Zulage jährlich bis zu 2 100 Euro als Sonderausgaben abziehen »
Annahmen der Berechnung
- Sie gehören zum unmittelbar begünstigten Personenkreis nach § 79 Satz 1 EStG.
- Ohne mittelbar begünstigten Ehegatten nach § 79 Satz 2 EStG, dessen Zulage von Ihrem Eigenbeitrag abhängt.
- Ohne den Sonderausgabenabzug nach § 10a EStG und die dazugehörige Günstigerprüfung.
Weiterführend
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