Modernisierungsumlage berechnen — 8 Prozent und Kappungsgrenze je m²
Der Vermieter darf die Jahresmiete um 8 Prozent der für die Wohnung aufgewendeten Kosten erhöhen — ohne Instandhaltungsanteil und ohne Fördermittel. Die Monatsmiete darf dadurch in sechs Jahren höchstens um 3 Euro je Quadratmeter steigen, bei einer Ausgangsmiete unter 7 Euro je Quadratmeter um höchstens 2 Euro.
Regeln 2026 — geprüft am 23. September 2026Kostenlos, ohne Konto
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Quellen und Annahmen
- gesetze-im-internet.de — BGB § 559 Abs. 1 Satz 1 — Jahrgang 2026, geprüft am 23. September 2026
Auszug aus der Quelle : « so kann er die jährliche Miete um 8 Prozent der für die Wohnung aufgewendeten Kosten erhöhen. »
- gesetze-im-internet.de — BGB § 559 Abs. 3a Satz 1 — Jahrgang 2026, geprüft am 23. September 2026
Auszug aus der Quelle : « darf sich die monatliche Miete innerhalb von sechs Jahren, von Erhöhungen nach § 558 oder § 560 abgesehen, nicht um mehr als 3 Euro je Quadratmeter Wohnfläche erhöhen. »
- gesetze-im-internet.de — BGB § 559 Abs. 3a Satz 2 — Jahrgang 2026, geprüft am 23. September 2026
Auszug aus der Quelle : « so darf sie sich abweichend von Satz 1 nicht um mehr als 2 Euro je Quadratmeter Wohnfläche erhöhen. »
- gesetze-im-internet.de — BGB § 559 Abs. 3a Satz 2 — Jahrgang 2026, geprüft am 23. September 2026
Auszug aus der Quelle : « Beträgt die monatliche Miete vor der Mieterhöhung weniger als 7 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche »
- gesetze-im-internet.de — BGB § 559c Abs. 1 Satz 1 — Jahrgang 2026, geprüft am 23. September 2026
Auszug aus der Quelle : « Übersteigen die für die Modernisierungsmaßnahme geltend gemachten Kosten für die Wohnung vor Abzug der Pauschale nach Satz 2 10 000 Euro nicht, so kann der Vermieter die Mieterhöhung nach einem vereinfachten Verfahren berechnen. »
- gesetze-im-internet.de — BGB § 559c Abs. 1 Satz 2 — Jahrgang 2026, geprüft am 23. September 2026
Auszug aus der Quelle : « Als Kosten, die für Erhaltungsmaßnahmen erforderlich gewesen wären (§ 559 Absatz 2), werden pauschal 30 Prozent der nach Satz 1 geltend gemachten Kosten abgezogen. »
Annahmen der Berechnung
- Die Kosten werden bereits für die einzelne Wohnung eingegeben; die Aufteilung auf mehrere Wohnungen (§ 559 Abs. 3 BGB) ist vorausgesetzt.
- Im vereinfachten Verfahren wird die 10 000-Euro-Grenze nach Abzug der Drittmittel geprüft, weil diese nach § 559a Abs. 1 BGB nicht zu den aufgewendeten Kosten gehören. Das Gesetz sagt das nicht ausdrücklich.
- Ohne die Sonderregeln für den Einbau einer Heizungsanlage (§ 559 Abs. 3a Satz 3, § 559e BGB) mit ihrer eigenen Grenze je Quadratmeter.
- Ein Härteeinwand des Mieters (§ 559 Abs. 4 BGB) wird nicht geprüft.
- Im vereinfachten Verfahren wird unterstellt, dass in den letzten fünf Jahren keine Modernisierungskosten geltend gemacht wurden, die die 10 000-Euro-Grenze nach § 559c Abs. 2 BGB mindern.
Weiterführend
Diese Berechnung verstehen: der zugehörige Kurs
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Dieses Ergebnis dient ausschließlich der Information und stellt keine Steuerberatung im Sinne des Steuerberatungsgesetzes dar. Prüfen Sie Ihren Fall beim zuständigen Finanzamt oder lassen Sie sich von einer steuerberatenden Person beraten.