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Indexmiete berechnen — Anpassung an den Verbraucherpreisindex

Bei einer Indexmiete folgt die Miete dem Verbraucherpreisindex des Statistischen Bundesamts. Sie muss mindestens ein Jahr unverändert bleiben, und die geänderte Miete ist ab Beginn des übernächsten Monats nach Zugang der Erklärung zu zahlen.

Regeln 2026 — geprüft am 23. September 2026Kostenlos, ohne Konto

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Quellen und Annahmen

  • gesetze-im-internet.de — BGB § 557b Abs. 2 Satz 1 — Jahrgang 2026, geprüft am 23. September 2026
    Auszug aus der Quelle : « Während der Geltung einer Indexmiete muss die Miete, von Erhöhungen nach den §§ 559 bis 560 abgesehen, jeweils mindestens ein Jahr unverändert bleiben. »
  • gesetze-im-internet.de — BGB § 557b Abs. 3 Satz 3 — Jahrgang 2026, geprüft am 23. September 2026
    Auszug aus der Quelle : « Die geänderte Miete ist mit Beginn des übernächsten Monats nach dem Zugang der Erklärung zu entrichten. »

Annahmen der Berechnung

  • Die Miete wird im Verhältnis der Indexveränderung angepasst (Miete × neuer Index ÷ alter Index). § 557b BGB schreibt keine Formel vor; maßgeblich bleibt die Klausel im Mietvertrag.
  • Die Indexwerte werden eingegeben: das Statistische Bundesamt veröffentlicht sie monatlich, sie stehen nicht im Gesetz.
  • Erhöhungen nach §§ 559 bis 560 BGB (Modernisierung, Betriebskosten) sind nicht berücksichtigt; eine Erhöhung nach § 558 BGB ist bei der Indexmiete ausgeschlossen.
  • Die Staffelmiete (§ 557a BGB) ist nicht erfasst: auch dort muss jede Staffel mindestens ein Jahr gelten, die Beträge stehen aber bereits im Vertrag.

Weiterführend

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Dieses Ergebnis dient ausschließlich der Information und stellt keine Steuerberatung im Sinne des Steuerberatungsgesetzes dar. Prüfen Sie Ihren Fall beim zuständigen Finanzamt oder lassen Sie sich von einer steuerberatenden Person beraten.