Bauabzugsteuer und Freistellungsbescheinigung
Wer als Unternehmer oder juristische Person des öffentlichen Rechts eine Bauleistung bezahlt, muss 15 Prozent der Gegenleistung einschließlich Umsatzsteuer einbehalten, sofern keine Bagatellgrenze greift und keine Freistellungsbescheinigung vorliegt. Das erste Modul klärt, wer abziehen muss und wie die Grenzen zusammengerechnet werden. Das zweite zeigt, wie der Leistende die Bescheinigung erhält und wie der Auftraggeber sie prüft. Das dritte führt durch Anmeldung, Abführung, Haftung, Anrechnung und Erstattung.
Mittelstufe3 Module57 Min.Modul 1 frei zugänglich
Regeln 2026 — geprüft am 23. September 2026
Zahlen, die auf belegten und datierten Steuerwerten beruhen. Ein Modul, dessen Regeln sich geändert haben, wird auf „zu prüfen“ gesetzt und nach mehr als 90 Tagen automatisch zurückgezogen.
Dieser Inhalt gehört zum Leitfaden: Bauleistungen und Bauabzugsteuer· Schritt 1 von 6· Nächster Schritt: Leistungsort, Reverse Charge, innergemeinschaftlicher Erwerb
Am Ende dieses Kurses können Sie …
Diese Ergebnisse stammen aus den Modulen selbst: das Versprechen kann nichts anderes sagen, als der Kurs lehrt.
- prüfen, ob ein Auftraggeber als Leistungsempfänger zum Steuerabzug verpflichtet ist, auch wenn er selbst keine Umsatzsteuer abführt
- eine Bauleistung nach dem Gesetzeswortlaut abgrenzen und erkennen, wann schon das bloße Abrechnen zum Leistenden macht
- den Abzug von 15 Prozent auf die Gegenleistung einschließlich Umsatzsteuer berechnen, nicht auf das Nettoentgelt
- die Bagatellgrenzen von 5.000 € und 15.000 € vorausschauend und zusammengerechnet anwenden
- die Ausnahme für Vermieter mit höchstens zwei Wohnungen auf die Bauleistungen beschränken, für die sie gilt
- als Leistender die Freistellungsbescheinigung beim zuständigen Finanzamt beantragen und wissen, wann sie versagt werden kann
- die Pflichtangaben einer Bescheinigung lesen und eine allgemeine von einer auftragsbezogenen Bescheinigung unterscheiden
- als Auftraggeber die Gültigkeit am Zahlungstag feststellen und über das EIBE-Portal bestätigen lassen
- die Grenzen des Vertrauensschutzes kennen, der den Auftraggeber von der Haftung befreit
- die Bescheinigung und das Prüfergebnis so aufbewahren, dass sie bei einer späteren Prüfung vorliegen
- als Auftraggeber den Abzug fristgerecht elektronisch anmelden und an das richtige Finanzamt abführen
- dem Leistenden eine Abrechnung mit allen vier gesetzlichen Angaben erteilen
- die Haftung für einen unterlassenen oder zu niedrigen Abzug und die Vorteile einer ordnungsgemäßen Anmeldung einschätzen
- als Leistender die Anrechnung in der gesetzlichen Reihenfolge nachvollziehen
- die Erstattung beantragen und dabei Voraussetzungen und Antragsfrist beachten
Das Programm, Modul für Modul
Jedes Modul wird auf seiner eigenen Seite gelesen. Die Dauern sind aus dem echten Text abgeleitet, nie von Hand angegeben.
- Modul 120 Min.Kostenlos — ohne KontoWer abziehen muss: Leistungsempfänger, Bauleistung, Steuersatz und BagatellgrenzenWas Sie danach können
- prüfen, ob ein Auftraggeber als Leistungsempfänger zum Steuerabzug verpflichtet ist, auch wenn er selbst keine Umsatzsteuer abführt
- eine Bauleistung nach dem Gesetzeswortlaut abgrenzen und erkennen, wann schon das bloße Abrechnen zum Leistenden macht
- den Abzug von 15 Prozent auf die Gegenleistung einschließlich Umsatzsteuer berechnen, nicht auf das Nettoentgelt
- die Bagatellgrenzen von 5.000 € und 15.000 € vorausschauend und zusammengerechnet anwenden
- die Ausnahme für Vermieter mit höchstens zwei Wohnungen auf die Bauleistungen beschränken, für die sie gilt
- Modul 218 Min.Im vollständigen Kurs enthaltenDie Freistellungsbescheinigung: beantragen, vorlegen und prüfenWas Sie danach können
- als Leistender die Freistellungsbescheinigung beim zuständigen Finanzamt beantragen und wissen, wann sie versagt werden kann
- die Pflichtangaben einer Bescheinigung lesen und eine allgemeine von einer auftragsbezogenen Bescheinigung unterscheiden
- als Auftraggeber die Gültigkeit am Zahlungstag feststellen und über das EIBE-Portal bestätigen lassen
- die Grenzen des Vertrauensschutzes kennen, der den Auftraggeber von der Haftung befreit
- die Bescheinigung und das Prüfergebnis so aufbewahren, dass sie bei einer späteren Prüfung vorliegen
- Modul 319 Min.Im vollständigen Kurs enthaltenNach dem Abzug: Anmeldung, Haftung, Anrechnung und ErstattungWas Sie danach können
- als Auftraggeber den Abzug fristgerecht elektronisch anmelden und an das richtige Finanzamt abführen
- dem Leistenden eine Abrechnung mit allen vier gesetzlichen Angaben erteilen
- die Haftung für einen unterlassenen oder zu niedrigen Abzug und die Vorteile einer ordnungsgemäßen Anmeldung einschätzen
- als Leistender die Anrechnung in der gesetzlichen Reihenfolge nachvollziehen
- die Erstattung beantragen und dabei Voraussetzungen und Antragsfrist beachten
Was Sie mitnehmen
Eine ausgehändigte Unterlage, nicht nur eine gelesene Seite. Die Abschnitte sind aus dem Kurs selbst abgeleitet: was hier angekündigt wird, ist genau das, was erzeugt wird.
Teilnehmerunterlage (PDF)
PDF
- Lernziele (3)
- Kennzahlen (4)
- Fehler, die zu vermeiden sind (3)
- Amtliche Quellen (3)
Übungsheft (Word)
Word
- Lernziele (3)
- Kennzahlen (4)
- Fehler, die zu vermeiden sind (3)
- Amtliche Quellen (3)
Die Lösungen leben in einem eigenen Anhang: die Teilnehmerunterlage und das Übungsheft bleiben vor der Übung austeilbar.
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Wohin dieser Kurs führt
Ein Kurs, der weder zu einem Rechner noch zu einem Formular führt, ist nicht veröffentlichbar: dieser Block ist die sichtbare Kehrseite dieser Regel.
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