Umwandlungsantrag R0110 — von der laufenden Rente in die Altersrente
Wer bereits eine Rente der Deutschen Rentenversicherung bezieht, zum Beispiel eine Rente wegen Erwerbsminderung, und in eine Altersrente wechseln will, stellt dafür den verkürzten Antrag R0110, den die Rentenversicherung Umwandlungsantrag nennt. Für die Regelaltersrente braucht es ihn oft nicht: Wer bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit oder eine Erziehungsrente bezogen hat, erhält anschließend die Regelaltersrente, wenn er nichts anderes bestimmt (§ 115 Abs. 3 Satz 1 SGB VI). Der Antrag zählt dort, wo Sie VOR der Regelaltersgrenze in eine Altersrente wechseln wollen. Bestehen für denselben Zeitraum Ansprüche auf mehrere eigene Renten, wird nur die höchste gezahlt (§ 89 Abs. 1 Satz 1 SGB VI). Und nach bindender Bewilligung einer Altersrente ist der Weg zurück in die Erwerbsminderungsrente versperrt (§ 34 Abs. 2 SGB VI).
Aktuell für 2026 — geprüft am 23. September 2026Amtliches FormularAnleitung: etwa 40 Min.
Fristen
- Antrag binnen drei Kalendermonaten, sonst späterer Rentenbeginn
- § 99 Abs. 1 SGB VI — eine Rente aus eigener Versicherung wird von dem Kalendermonat an geleistet, zu dessen Beginn die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind, wenn sie bis zum Ende des dritten Kalendermonats nach Ablauf des Monats beantragt wird, in dem die Voraussetzungen erfüllt sind (Satz 1). Bei späterer Antragstellung beginnt sie erst mit dem Antragsmonat (Satz 2). Abs. 2 betrifft Hinterbliebenenrenten und gilt hier nicht
- Empfehlung: etwa drei Monate vor dem gewünschten Rentenbeginn
- Laut Deutscher Rentenversicherung empfiehlt es sich, den Antrag auf Altersrente etwa drei Monate vor dem beabsichtigten Rentenbeginn zu stellen — das ist eine Empfehlung für den nahtlosen Übergang, keine gesetzliche Frist
- Regelaltersgrenze: Ende der Erwerbsminderungsrente
- § 43 Abs. 1 und 2 SGB VI — der Anspruch auf Rente wegen teilweiser oder voller Erwerbsminderung besteht bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze; anschließend ist nach § 115 Abs. 3 Satz 1 SGB VI die Regelaltersrente zu leisten, wenn Sie nichts anderes bestimmen
Bereitzulegende Unterlagen
- Rentenversicherungsnummer und, soweit bekannt, das Kennzeichen
- Der Bescheid über die Rente, die Sie jetzt beziehen
- Eine Auskunft oder Beratung der Rentenversicherung: welche Altersrente ab wann und in welcher Höhe
- Bei der Altersrente für schwerbehinderte Menschen: Schwerbehindertenausweis und Feststellungsbescheid
- Nachweise für Zeiten, die im Versicherungsverlauf noch fehlen (Ausbildung, Ausland, Beitragszeiten)
- Zahlende Stelle, Zeitraum und Aktenzeichen jeder anderen Leistung, die Sie beziehen oder beantragt haben
- Name Ihrer Krankenkasse oder Ihres privaten Krankenversicherers
- Bei Antragstellung durch eine andere Person: Vollmacht oder Beschluss des Gerichts
Das leere PDF bleibt auf der Seite der Behörde herunterladbar. Für das Vorausfüllen bewahren wir eine Kopie dieses veröffentlichten amtlichen Formulars auf (§ 5 Abs. 2 UrhG, Quelle auf dem erzeugten Dokument genannt).
Was Sie erhalten
- Das amtliche Formular selbst, mit Ihren Eingaben vorausgefüllt. Nur die Felder, die den Angaben unten entsprechen, sind ausgefüllt: Ergänzen Sie die übrigen auf dem Formular, bevor Sie es einreichen.
Kostenlos, ohne Konto und ohne E-Mail-Adresse.
Das erzeugte Dokument ist auf Französisch verfasst: das ist die Sprache, die die empfangende Verwaltung erwartet.
Das amtliche Formular online ausfüllen
Kostenlos. Das amtliche PDF wird im Moment des Abrufs gefüllt: Ihre Eingaben werden in keiner unserer Datenbanken gespeichert und dienen allein der Erstellung dieses Dokuments. Sie werden im Rumpf der Anfrage gesendet, nie in der Adresse der Seite.
Alle Felder sind Pflichtfelder, außer den mit „optional“ gekennzeichneten.
Der Entwurf ist eine Datei, die Sie speichern, wo Sie wollen, wie das Dokument selbst: Wir behalten keine Kopie, und nichts wird in Ihrem Browser abgelegt. Angemeldet können Sie ihn auch in Ihrem Bereich speichern, um ihn später fortzusetzen — nur wenn Sie es verlangen.
Amtliches Formular, mit Ihren Daten vorausgefüllt: lesen Sie jedes Feld nach und prüfen Sie die Beträge vor Einreichung oder Zahlung.
Wen es betrifft
- Bezieherinnen und Bezieher einer Rente wegen voller oder teilweiser Erwerbsminderung, die vor Erreichen der Regelaltersgrenze eine Altersrente beantragen wollen — die Erwerbsminderungsrente wird ohnehin nur bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze geleistet (§ 43 Abs. 1 und 2 SGB VI)
- Wer eine Erziehungsrente bezieht und in eine Altersrente wechseln will
- Wer eine Regelaltersrente im Anschluss an eine Erwerbsminderungs- oder Erziehungsrente NICHT automatisch erhalten, sondern etwas anderes bestimmen will (§ 115 Abs. 3 Satz 1 SGB VI)
- NICHT, wer bisher keine Rente bezieht: Er stellt den vollständigen Rentenantrag, für den es eine eigene Anleitung gibt
- NICHT, wer bereits eine Altersrente bezieht und in eine andere Altersrente, eine Erwerbsminderungsrente oder eine Erziehungsrente wechseln will — nach bindender Bewilligung einer Rente wegen Alters ist der Wechsel ausgeschlossen (§ 34 Abs. 2 Satz 1 SGB VI)
- In der Regel NICHT nötig für die Regelaltersrente nach einer Erwerbsminderungsrente: Sie ist anschließend zu leisten, ohne dass es eines neuen Antrags bedarf (§ 115 Abs. 3 Satz 1 SGB VI)
Konkretes Beispiel
Monika Albers wechselt von der Erwerbsminderungsrente in die Altersrente für schwerbehinderte Menschen
Monika Albers bezieht seit dem 1. Juni 2021 eine Rente wegen voller Erwerbsminderung von 1.150 Euro im Monat. Sie hat einen Schwerbehindertenausweis. Nach einer Beratung weiß sie, dass sie ab dem 1. Juni 2027 die Voraussetzungen der Altersrente für schwerbehinderte Menschen erfüllt und diese Rente mit 1.210 Euro höher wäre. Im März 2027 stellt sie den R0110, kreuzt in Ziffer 1 die Altersrente für schwerbehinderte Menschen an, gibt als Beginn Juni 2027 an und legt Schwerbehindertenausweis und Feststellungsbescheid bei. Sie ist damit weit innerhalb der Frist des § 99 Abs. 1 SGB VI. Für Juni 2027 bestehen zwei Ansprüche; gezahlt wird nur die höhere Rente (§ 89 Abs. 1 Satz 1 SGB VI), und der Bescheid über die Erwerbsminderungsrente wird vom Beginn der laufenden Zahlung der Altersrente an aufgehoben (§ 89 Abs. 1 Satz 3). Kommt die Altersrente erst im August 2027 zur laufenden Zahlung, erhält sie für Juni und Juli nur den Unterschied von 60 Euro je Monat nach (§ 89 Abs. 1 Satz 6). Steuerlich folgt die Altersrente der Erwerbsminderungsrente aus derselben Versicherung nach: für den Prozentsatz zählt das Jahr 2027 abzüglich der sechs Jahre Laufzeit der Vorgängerrente, also 2021 (§ 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. aa Satz 8 EStG). Die Beträge sind illustrativ.
Wie auszufüllen, Schritt für Schritt
- Klären Sie zuerst, ob Sie überhaupt einen Antrag brauchen: Die Regelaltersrente im Anschluss an eine Erwerbsminderungs- oder Erziehungsrente wird ohne neuen Antrag geleistet (§ 115 Abs. 3 Satz 1 SGB VI).
- Lassen Sie sich von der Rentenversicherung sagen, ab wann Sie welche Altersrente erhalten könnten und ob sie höher ist als Ihre jetzige Rente — gezahlt wird nur die höchste (§ 89 Abs. 1 Satz 1 SGB VI).
- Entscheiden Sie bewusst: Nach bindender Bewilligung einer Altersrente gibt es keinen Wechsel zurück in die Erwerbsminderungsrente und keinen Wechsel in eine andere Altersrente (§ 34 Abs. 2 SGB VI).
- Legen Sie Ihre Rentenversicherungsnummer bereit — für das Online-Formular R0110 ist sie laut Deutscher Rentenversicherung zum Start die einzige nötige Angabe.
- Füllen Sie den R0110 aus, online in eAntrag, was die Rentenversicherung empfiehlt, oder als PDF: gewünschte Altersrente, Voll- oder Teilrente, Rentenbeginn, fehlende Zeiten, Einkommen und andere Leistungen, Krankenversicherung.
- Fügen Sie bei der Altersrente für schwerbehinderte Menschen Schwerbehindertenausweis und Feststellungsbescheid bei, die die Rentenversicherung für diese Rente verlangt.
- Reichen Sie den Antrag rechtzeitig ein: empfohlen etwa drei Monate vor dem Rentenbeginn, spätestens bis zum Ende des dritten Kalendermonats nach dem Monat, in dem die Voraussetzungen erfüllt sind (§ 99 Abs. 1 SGB VI).
- Prüfen Sie den neuen Bescheid: Der Bescheid über die bisherige Rente wird aufgehoben, und eine Nachzahlung gibt es nur, soweit die neue Rente die alte übersteigt (§ 89 Abs. 1 Sätze 3 und 6 SGB VI).
Gut zu wissen
- Die Regelaltersrente nach einer Erwerbsminderungs- oder Erziehungsrente ist anschließend zu leisten, wenn Sie nichts anderes bestimmen (§ 115 Abs. 3 Satz 1 SGB VI) — ein neuer Antrag ist dafür nicht die Voraussetzung.
- Bei gleich hohen Renten entscheidet eine gesetzliche Rangfolge, in der die Regelaltersrente an erster Stelle steht und die Rente wegen voller Erwerbsminderung erst nach den Altersrenten kommt (§ 89 Abs. 1 Satz 2 SGB VI).
- Laut Deutscher Rentenversicherung wird der Zuschlag für Erwerbsminderungsrenten auch zu einer Altersrente gezahlt, wenn sie sich unmittelbar an eine Erwerbsminderungsrente anschließt, die in der Zeit von Januar 2001 bis Dezember 2018 begonnen hat.
- Folgen nach dem 31. Dezember 2004 Renten aus derselben Versicherung einander nach, richtet sich der steuerpflichtige Prozentsatz der späteren Rente nach dem Beginnjahr abzüglich der Laufzeit der vorhergehenden Renten, nie aber nach einem Jahr vor 2005 (§ 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. aa Satz 8 EStG). Den Besteuerungsanteil selbst liefert der Rechner zur Rentenbesteuerung, wenn Sie dieses fiktive Jahr als Jahr des Rentenbeginns eingeben.
- Laut Deutscher Rentenversicherung lässt sich das Online-Formular bis zu 30 Tage zwischenspeichern und direkt mit sofortiger Sendebestätigung übermitteln; Unterlagen können hochgeladen werden.
- Laut Deutscher Rentenversicherung gibt es alle Renten nur auf Antrag — die Ausnahme des § 115 Abs. 3 SGB VI für die Regelaltersrente nach einer Erwerbsminderungs- oder Erziehungsrente steht im Gesetz selbst.
Häufige Fehler
- Den Umwandlungsantrag stellen, nur um beim Erreichen der Regelaltersgrenze weiter Rente zu bekommen. Nach einer Erwerbsminderungs- oder Erziehungsrente ist die Regelaltersrente anschließend ohnehin zu leisten (§ 115 Abs. 3 Satz 1 SGB VI).
- In eine vorgezogene Altersrente wechseln, ohne die Höhe zu vergleichen. Gezahlt wird nur die höchste Rente (§ 89 Abs. 1 Satz 1 SGB VI), und nach bindender Bewilligung der Altersrente ist der Wechsel zurück ausgeschlossen (§ 34 Abs. 2 SGB VI).
- Den Antrag zu spät stellen. Nach Ablauf des dritten Kalendermonats beginnt die Rente erst mit dem Antragsmonat (§ 99 Abs. 1 Satz 2 SGB VI).
- Eine volle Nachzahlung der neuen Rente für die Überschneidungsmonate erwarten. Ausgezahlt wird nur, was die bisher gezahlte Rente übersteigt (§ 89 Abs. 1 Satz 6 SGB VI).
- Bei der Steuer für die Altersrente das tatsächliche Beginnjahr ansetzen. Für eine Folgerente aus derselben Versicherung zählt das um die Laufzeit der Vorgängerrente zurückgerechnete Jahr (§ 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. aa Satz 8 EStG).
- Die Altersrente für schwerbehinderte Menschen ohne Schwerbehindertenausweis und Feststellungsbescheid beantragen, die die Rentenversicherung für diese Rente verlangt.
Häufige Fragen
Muss ich die Regelaltersrente beantragen, wenn ich eine Erwerbsminderungsrente beziehe?
In der Regel nicht. Wer bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit bezogen hat, erhält anschließend die Regelaltersrente, wenn er nichts anderes bestimmt (§ 115 Abs. 3 Satz 1 SGB VI).
Welche Rente bekomme ich, wenn ich Anspruch auf zwei Renten habe?
Nur die höchste. Bei gleich hohen Renten entscheidet die Rangfolge des § 89 Abs. 1 Satz 2 SGB VI, die mit der Regelaltersrente beginnt.
Kann ich nach der Altersrente wieder in die Erwerbsminderungsrente zurück?
Nein. Nach bindender Bewilligung einer Rente wegen Alters ist der Wechsel in eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit, eine Erziehungsrente oder eine andere Altersrente ausgeschlossen (§ 34 Abs. 2 Satz 1 SGB VI).
Ab wann wird die Altersrente gezahlt?
Ab dem Kalendermonat, zu dessen Beginn die Voraussetzungen erfüllt sind, wenn Sie bis zum Ende des dritten Kalendermonats danach beantragen; sonst ab dem Antragsmonat (§ 99 Abs. 1 SGB VI).
Bekomme ich für die Übergangsmonate die neue Rente voll nachgezahlt?
Nein. Für die Zeit, in der die alte Rente schon gezahlt wurde, wird aus der höheren Rente nur ausgezahlt, was die niedrigere übersteigt (§ 89 Abs. 1 Sätze 5 und 6 SGB VI).
Wie wird die Altersrente nach einer Erwerbsminderungsrente besteuert?
Als Folgerente aus derselben Versicherung: Der Prozentsatz richtet sich nach dem Beginnjahr der Altersrente abzüglich der Laufzeit der Vorgängerrente, nie nach einem Jahr vor 2005 (§ 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. aa Satz 8 EStG). Der Rechner zur Rentenbesteuerung liefert den Anteil für dieses Jahr.
Weiterführend
Die zugehörigen Beträge berechnen
Amtliche Quellen
- § 115 SGB VI — Beginn (Abs. 3: Regelaltersrente im Anschluss an eine Erwerbsminderungs- oder Erziehungsrente) — 23. September 2026
- § 99 SGB VI — Beginn der Rente aus eigener Versicherung — 23. September 2026
- § 89 SGB VI — Mehrere Rentenansprüche — 23. September 2026
- § 34 SGB VI — Voraussetzungen für einen Rentenanspruch (Abs. 2: Ausschluss des Wechsels) — 23. September 2026
- § 43 SGB VI — Rente wegen Erwerbsminderung — 23. September 2026
- § 22 EStG — Arten der sonstigen Einkünfte (Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. aa Satz 8: Folgerenten) — 23. September 2026
- Deutsche Rentenversicherung — Vordruck R0110, Verkürzter Antrag auf Versichertenrente (Umwandlungsantrag) — 23. September 2026
- Deutsche Rentenversicherung — Wie, wo und wann stelle ich meinen Rentenantrag? — 23. September 2026
- Deutsche Rentenversicherung — FAQ zum Zuschlag für Erwerbsminderungsrenten ab Dezember 2025 — 23. September 2026
Anleitung und Dokument dienen ausschließlich der Information und stellen keine Rechts- oder Steuerberatung im Sinne des Steuerberatungsgesetzes dar. Maßgeblich ist allein die Entscheidung der empfangenden Behörde; prüfen Sie deren Anforderungen und lassen Sie sich im Zweifel beraten.