Weiterbeschäftigungserklärung zum Eingliederungszuschuss (BA EGZ 08)
Mit der Weiterbeschäftigungserklärung (Vordruck BA EGZ 08) bestätigen Sie der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter, dass die geförderte Person auch nach dem Ende des Eingliederungszuschusses bei Ihnen beschäftigt geblieben ist — über die gesamte Nachbeschäftigungszeit. Diese entspricht der Förderdauer und beträgt längstens zwölf Monate (§ 92 Abs. 2 Satz 5 SGB III). Endet das Beschäftigungsverhältnis vorher, ist der Zuschuss teilweise zurückzuzahlen (§ 92 Abs. 2 Satz 1), es sei denn, einer der fünf Gründe des Satzes 2 liegt vor; die Erklärung ist dann sofort fällig, mit den Gründen und einer Kopie der Kündigung oder des Aufhebungsvertrags. Wer online beantragt hat, gibt die Erklärung direkt in der Vorgangsübersicht ab und braucht den Vordruck nicht.
Aktuell für 2026 — geprüft am 23. September 2026Amtliches FormularAnleitung: etwa 15 Min.
Fristen
- Nachbeschäftigungszeit: so lang wie die Förderdauer, längstens zwölf Monate
- § 92 Abs. 2 Satz 5 SGB III — auch nach einer Förderung von 24 oder 36 Monaten bleibt sie auf zwölf Monate begrenzt
- Erklärung: NACH dem Ende der Nachbeschäftigungszeit, bis zum Datum im Bewilligungsbescheid
- So der Vordruck: die Dauer der Nachbeschäftigungspflicht steht im Bescheid unter Auflagen, die Einreichungsfrist unter Vorlage von Unterlagen
- Sofort, wenn das Beschäftigungsverhältnis vorher endet
- So der Vordruck; die Rückzahlungspflicht folgt aus § 92 Abs. 2 Satz 1 SGB III, und Tatsachen, die für die Erstattung erheblich sind, sind anzugeben (§ 60 Abs. 1 Satz 2 SGB I)
Bereitzulegende Unterlagen
- Bewilligungsbescheid mit Ablagenummer, Auflagen zur Nachbeschäftigungspflicht und Frist unter Vorlage von Unterlagen
- Kundennummer des Betriebs bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter
- Name, Vorname und Geburtsdatum der geförderten Person
- Bei Beendigung: Datum, Wirkungsdatum, wer das Arbeitsverhältnis gelöst hat und die genauen Gründe
- Bei Beendigung: Kopie der Kündigung oder des Aufhebungsvertrags
- Name, Telefon und E-Mail einer Ansprechperson im Betrieb
Das leere PDF bleibt auf der Seite der Behörde herunterladbar. Für das Vorausfüllen bewahren wir eine Kopie dieses veröffentlichten amtlichen Formulars auf (§ 5 Abs. 2 UrhG, Quelle auf dem erzeugten Dokument genannt).
Was Sie erhalten
- Das amtliche Formular selbst, mit Ihren Eingaben vorausgefüllt. Nur die Felder, die den Angaben unten entsprechen, sind ausgefüllt: Ergänzen Sie die übrigen auf dem Formular, bevor Sie es einreichen.
Kostenlos, ohne Konto und ohne E-Mail-Adresse.
Das erzeugte Dokument ist auf Französisch verfasst: das ist die Sprache, die die empfangende Verwaltung erwartet.
Das amtliche Formular online ausfüllen
Kostenlos. Das amtliche PDF wird im Moment des Abrufs gefüllt: Ihre Eingaben werden in keiner unserer Datenbanken gespeichert und dienen allein der Erstellung dieses Dokuments. Sie werden im Rumpf der Anfrage gesendet, nie in der Adresse der Seite.
Alle Felder sind Pflichtfelder, außer den mit „optional“ gekennzeichneten.
Der Entwurf ist eine Datei, die Sie speichern, wo Sie wollen, wie das Dokument selbst: Wir behalten keine Kopie, und nichts wird in Ihrem Browser abgelegt. Angemeldet können Sie ihn auch in Ihrem Bereich speichern, um ihn später fortzusetzen — nur wenn Sie es verlangen.
Amtliches Formular, mit Ihren Daten vorausgefüllt: lesen Sie jedes Feld nach und prüfen Sie die Beträge vor Einreichung oder Zahlung.
Wen es betrifft
- Arbeitgeber, die einen Eingliederungszuschuss erhalten haben, sobald die Nachbeschäftigungszeit abgelaufen ist, die auf den Förderzeitraum folgt
- Arbeitgeber, bei denen das Beschäftigungsverhältnis INNERHALB der Nachbeschäftigungszeit endet — durch Kündigung, durch die beschäftigte Person oder durch Aufhebungsvertrag: die Erklärung ist dann sofort nach dem Ende einzureichen
- Arbeitgeber, die einen besonders betroffenen schwerbehinderten Menschen gefördert haben: auch bei vorzeitigem Ende entfällt hier die Rückzahlung (§ 92 Abs. 2 Satz 2 Nr. 5 SGB III)
- NICHT für den Förderzeitraum selbst: dessen Abrechnung (Entgelt, Unterbrechungen, Lohnbelege) erfolgt mit der Schlusserklärung (BA EGZ 07a)
- NICHT mit dem Vordruck, wer den Zuschuss über das Online-Konto beantragt hat: die Weiterbeschäftigungserklärung kann dann direkt aus der Vorgangsübersicht eingereicht werden
Konkretes Beispiel
Die Heizungsbau Roth GmbH nach 24 Monaten Förderung eines 58-jährigen Monteurs
Klaus Brenner war bei Förderungsbeginn 58 Jahre alt; die Agentur für Arbeit hat den Eingliederungszuschuss für 24 Monate bewilligt, was ab dem vollendeten 55. Lebensjahr möglich ist, wenn die Förderung bis zum 31. Dezember 2028 begonnen hat (§ 89 Satz 3 SGB III) — im Beispiel 800 Euro monatlich, zusammen 19 200 Euro. Die Nachbeschäftigungszeit beträgt nicht 24, sondern zwölf Monate (§ 92 Abs. 2 Satz 5). Fall 1: Herr Brenner ist nach diesen zwölf Monaten noch da. Die Roth GmbH gibt die Erklärung ab: Beschäftigungsverhältnis besteht fort, Ansprechperson, Ort, Datum, Unterschrift — fertig. Fall 2: Im sechsten Monat der Nachbeschäftigungszeit kündigt die Roth GmbH, weil sie die Stelle mit einer eigenen Nachwuchskraft besetzen will; keiner der Gründe des Satzes 2 liegt vor. Die Rückzahlung ist auf die Hälfte des geleisteten Betrags begrenzt, 9 600 Euro, und darf den in den letzten zwölf Monaten vor der Beendigung geleisteten Betrag nicht überschreiten (Satz 3). In diesen zwölf Monaten lagen sechs geförderte Monate, 4 800 Euro: diese zweite Grenze greift, die Obergrenze liegt bei 4 800 Euro. Weil sechs der zwölf ungeförderten Nachbeschäftigungsmonate abgeleistet sind, wird das anteilig berücksichtigt (Satz 4); die tatsächliche Forderung liegt darunter und wird von der Agentur festgesetzt. Fall 3: Herr Brenner kündigt selbst, um zu einem anderen Betrieb zu wechseln, ohne dass die Roth GmbH den Grund zu vertreten hat — keine Rückzahlung (Satz 2 Nr. 3). Die Beträge sind illustrativ.
Wie auszufüllen, Schritt für Schritt
- Lesen Sie im Bewilligungsbescheid unter Auflagen nach, wann die Nachbeschäftigungszeit endet, und unter Vorlage von Unterlagen, bis wann die Erklärung vorliegen muss.
- Haben Sie online beantragt, reichen Sie die Erklärung direkt aus der Vorgangsübersicht ein; sonst füllen Sie den Vordruck BA EGZ 08 aus.
- Tragen Sie Dienststelle, Ablagenummer, Firmenbezeichnung, Kundennummer und die Angaben zur geförderten Person ein.
- Geben Sie an, ob das Beschäftigungsverhältnis fortbesteht; wenn ja, fahren Sie mit der Ansprechperson im Betrieb fort.
- Ist es beendet, tragen Sie ein, wann und mit Wirkung zu welchem Tag, wer es gelöst hat und die genauen Gründe — an ihnen misst die Agentur die Ausnahmen des § 92 Abs. 2 Satz 2 SGB III.
- Datieren und unterschreiben Sie, legen Sie bei einer Beendigung eine Kopie der Kündigung oder des Aufhebungsvertrags bei und reichen Sie die Erklärung ein — bei vorzeitigem Ende sofort.
Gut zu wissen
- Keine Rückzahlung, wenn der Arbeitgeber aus Gründen in der Person oder im Verhalten des Arbeitnehmers kündigen durfte, wenn eine Kündigung aus dringenden betrieblichen Erfordernissen berechtigt war, wenn das Arbeitsverhältnis auf Bestreben des Arbeitnehmers endet, ohne dass der Arbeitgeber den Grund zu vertreten hat, wenn das Mindestalter für die gesetzliche Altersrente erreicht ist oder wenn ein besonders betroffener schwerbehinderter Mensch gefördert wurde (§ 92 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 bis 5 SGB III).
- Die Rückzahlung hat zwei Obergrenzen, und die niedrigere gilt: die Hälfte des gesamten geleisteten Förderbetrags und der in den letzten zwölf Monaten vor der Beendigung geleistete Betrag (§ 92 Abs. 2 Satz 3 SGB III). Nach einer langen Förderung ist oft die zweite die engere.
- Ungeförderte Nachbeschäftigungszeiten, die schon abgeleistet sind, werden anteilig berücksichtigt (§ 92 Abs. 2 Satz 4 SGB III): wer kurz vor dem Ende kündigt, zahlt weniger als wer kurz nach Förderende kündigt.
- Die Rückzahlungspflicht besteht auch schon WÄHREND des Förderungszeitraums (§ 92 Abs. 2 Satz 1 SGB III); dieser Fall wird aber mit der Schlusserklärung gemeldet, nicht mit diesem Vordruck.
- Der Vordruck selbst warnt: wurde das Beschäftigungsverhältnis vorzeitig durch Sie beendet, muss geprüft werden, ob die Leistungen teilweise zurückzuzahlen sind — die Gründe sind deshalb genau anzugeben.
- Wird das Formular über das Online-Konto übermittelt, ist nach dem Vordruck keine Unterschrift erforderlich.
Häufige Fehler
- Die Nachbeschäftigungszeit so lang ansetzen wie eine Förderung über zwölf Monate. Sie beträgt längstens zwölf Monate (§ 92 Abs. 2 Satz 5 SGB III).
- Die Erklärung schon am Förderende abgeben. Sie gehört an das Ende der Nachbeschäftigungszeit; am Förderende ist die Schlusserklärung fällig.
- Bei einer Beendigung nur das Datum angeben. Ob eine der Ausnahmen des § 92 Abs. 2 Satz 2 SGB III greift, hängt von den Gründen ab; ohne sie lässt sich die Rückzahlung nicht prüfen.
- Einen Aufhebungsvertrag für neutral halten. Das Gesetz befreit nur, wenn die Beendigung auf Bestreben des Arbeitnehmers erfolgt und der Arbeitgeber den Grund nicht zu vertreten hat (Satz 2 Nr. 3) — eine vom Arbeitgeber gewünschte Aufhebung gehört nicht dazu.
- Bei vorzeitigem Ende bis zum Ablauf der Nachbeschäftigungszeit warten. Der Vordruck verlangt die Erklärung sofort nach dem Ende des Beschäftigungsverhältnisses.
- Die Rückzahlung auf den ganzen Zuschuss rechnen. Sie ist auf die Hälfte begrenzt und zusätzlich auf den Betrag der letzten zwölf Monate vor der Beendigung (§ 92 Abs. 2 Satz 3 SGB III).
Häufige Fragen
Wie lange muss ich die geförderte Person weiterbeschäftigen?
So lange wie die Förderdauer, längstens zwölf Monate (§ 92 Abs. 2 Satz 5 SGB III). Die konkrete Dauer steht in Ihrem Bewilligungsbescheid unter Auflagen.
Muss ich den Vordruck ausfüllen, wenn ich online beantragt habe?
Nein. Die Bundesagentur schreibt, dass Sie die Weiterbeschäftigungserklärung dann direkt online aus der Vorgangsübersicht einreichen können und den Vordruck nicht ausfüllen müssen.
Die Person hat selbst gekündigt — muss ich etwas zurückzahlen?
Nicht, wenn das Arbeitsverhältnis auf ihr Bestreben endet, ohne dass Sie den Grund zu vertreten haben (§ 92 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 SGB III). Geben Sie die Umstände in der Erklärung genau an.
Wie viel ist höchstens zurückzuzahlen?
Die Hälfte des geleisteten Förderbetrags, höchstens aber der in den letzten zwölf Monaten vor der Beendigung geleistete Betrag; bereits abgeleistete ungeförderte Nachbeschäftigungszeit wird anteilig berücksichtigt (§ 92 Abs. 2 Sätze 3 und 4 SGB III).
Gilt die Rückzahlung auch bei der Förderung schwerbehinderter Menschen?
Nicht bei besonders betroffenen schwerbehinderten Menschen (§ 92 Abs. 2 Satz 2 Nr. 5 SGB III). Für andere Menschen mit Behinderungen gelten die übrigen Ausnahmen des Satzes 2.
Weiterführend
Amtliche Quellen
- § 92 SGB III — Förderungsausschluss und Rückzahlung — 23. September 2026
- § 89 SGB III — Höhe und Dauer der Förderung — 23. September 2026
- § 60 SGB I — Angabe von Tatsachen — 23. September 2026
- Bundesagentur für Arbeit — Eingliederungszuschuss beantragen (Nachbeschäftigungszeit, Download BA EGZ 08) — 23. September 2026
- Vordruck BA EGZ 08 — Weiterbeschäftigungserklärung zum Eingliederungszuschuss (Fassung 07/2026, Seite für Seite als Bild gelesen) — 23. September 2026
Anleitung und Dokument dienen ausschließlich der Information und stellen keine Rechts- oder Steuerberatung im Sinne des Steuerberatungsgesetzes dar. Maßgeblich ist allein die Entscheidung der empfangenden Behörde; prüfen Sie deren Anforderungen und lassen Sie sich im Zweifel beraten.