Zum Inhalt springen

Schlusserklärung zum Eingliederungszuschuss (BA EGZ 07a)

Die Schlusserklärung (Vordruck BA EGZ 07a) ist die Abrechnung des Eingliederungszuschusses: nach dem Ende der Förderung bestätigen Sie der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter, ob das Beschäftigungsverhältnis fortbesteht, ob das regelmäßige Arbeitsentgelt unterbrochen war oder sich verändert hat, und Sie legen die Lohn- und Gehaltsbelege für den gesamten Förderzeitraum bei. Der Grund: Der Zuschuss wird zu Beginn in monatlichen Festbeträgen festgelegt, und diese Festbeträge werden vermindert, wenn sich das zu berücksichtigende Arbeitsentgelt verringert (§ 91 Abs. 2 SGB III). Die Frist steht in Ihrem Bewilligungsbescheid unter dem Punkt Vorlage von Unterlagen; endet das Arbeitsverhältnis früher, reichen Sie die Erklärung sofort nach dem Ende ein.

Aktuell für 2023 — geprüft am 23. September 2026Amtliches FormularAnleitung: etwa 30 Min.

Fristen

Nach Ablauf der Förderung — Frist laut Bewilligungsbescheid
Der Vordruck verweist auf den Punkt Vorlage von Unterlagen im Bewilligungsbescheid; eine gesetzliche Frist nennt § 91 SGB III nicht
Sofort, wenn das Beschäftigungsverhältnis vorher endet
So verlangt es der Vordruck; eine Beendigung während des Förderungszeitraums löst nach § 92 Abs. 2 Satz 1 SGB III grundsätzlich eine teilweise Rückzahlung aus
Veränderungen während der Förderung: unverzüglich
§ 60 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGB I — Änderungen in den Verhältnissen, die für die Leistung erheblich sind, sind unverzüglich mitzuteilen; das gilt nach Satz 2 auch für den, der Leistungen zu erstatten hat

Bereitzulegende Unterlagen

  • Bewilligungsbescheid mit Ablagenummer, Förderzeitraum und Frist unter Vorlage von Unterlagen
  • Kundennummer des Unternehmens bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter
  • Name, Vorname und Geburtsdatum der geförderten Person
  • Lohn- und Gehaltsabrechnungen für den gesamten Förderzeitraum
  • Zeiträume unbezahlten Urlaubs oder von Krankheit ohne Lohnfortzahlung
  • Datum und neuer Betrag jeder Veränderung des regelmäßigen Arbeitsentgelts
  • Bei Beendigung: Kopie der Kündigung oder des Aufhebungsvertrags
  • Beschäftigungsbeginn und zuständige Krankenkasse
Amtliches Formular herunterladen

Das leere PDF bleibt auf der Seite der Behörde herunterladbar. Für das Vorausfüllen bewahren wir eine Kopie dieses veröffentlichten amtlichen Formulars auf (§ 5 Abs. 2 UrhG, Quelle auf dem erzeugten Dokument genannt).

Was Sie erhalten

  • Das amtliche Formular selbst, mit Ihren Eingaben vorausgefüllt. Nur die Felder, die den Angaben unten entsprechen, sind ausgefüllt: Ergänzen Sie die übrigen auf dem Formular, bevor Sie es einreichen.

Kostenlos, ohne Konto und ohne E-Mail-Adresse.

Das erzeugte Dokument ist auf Französisch verfasst: das ist die Sprache, die die empfangende Verwaltung erwartet.

Das amtliche Formular online ausfüllen

Kostenlos. Das amtliche PDF wird im Moment des Abrufs gefüllt: Ihre Eingaben werden in keiner unserer Datenbanken gespeichert und dienen allein der Erstellung dieses Dokuments. Sie werden im Rumpf der Anfrage gesendet, nie in der Adresse der Seite.

Alle Felder sind Pflichtfelder, außer den mit „optional“ gekennzeichneten.

Zuständige Dienststelle und Ablagenummer

5 Ziffern

Angaben zum Unternehmen
Angaben zur geförderten Person

TT.MM.JJJJ

Angaben zum Beschäftigungsverhältnis

TT.MM.JJJJ

TT.MM.JJJJ

Angaben zum Arbeitsentgelt

TT.MM.JJJJ

TT.MM.JJJJ

TT.MM.JJJJ

TT.MM.JJJJ

TT.MM.JJJJ

TT.MM.JJJJ

TT.MM.JJJJ

TT.MM.JJJJ

TT.MM.JJJJ

TT.MM.JJJJ

Ziffern, dann ein Komma und 2 Cent (zum Beispiel 1250,00); ohne Leerzeichen und ohne €-Zeichen

TT.MM.JJJJ

TT.MM.JJJJ

Ziffern, dann ein Komma und 2 Cent (zum Beispiel 1250,00); ohne Leerzeichen und ohne €-Zeichen

Beschäftigungsnachweis für Zeitarbeitsunternehmen

TT.MM.JJJJ

TT.MM.JJJJ

TT.MM.JJJJ

TT.MM.JJJJ

TT.MM.JJJJ

TT.MM.JJJJ

TT.MM.JJJJ

TT.MM.JJJJ

Weitere Mitteilungen
Ansprechperson im Betrieb

6 bis 20 Zeichen: Ziffern, Leerzeichen, + und .

Erklärung und Anlagen

TT.MM.JJJJ

TT.MM.JJJJ

Der Entwurf ist eine Datei, die Sie speichern, wo Sie wollen, wie das Dokument selbst: Wir behalten keine Kopie, und nichts wird in Ihrem Browser abgelegt. Angemeldet können Sie ihn auch in Ihrem Bereich speichern, um ihn später fortzusetzen — nur wenn Sie es verlangen.

Amtliches Formular, mit Ihren Daten vorausgefüllt: lesen Sie jedes Feld nach und prüfen Sie die Beträge vor Einreichung oder Zahlung.

Wen es betrifft

  • Arbeitgeber, denen die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter einen Eingliederungszuschuss bewilligt hat, sobald der Förderzeitraum abgelaufen ist
  • Arbeitgeber, bei denen das geförderte Beschäftigungsverhältnis VOR dem Ende der Förderung endet: die Erklärung ist dann sofort fällig, mit einer Kopie der Kündigung oder des Aufhebungsvertrags
  • Zeitarbeitsunternehmen: der Vordruck fragt zusätzlich nach Wechseln des Entleihbetriebs und nach verleihfreien Zeiten im Förderzeitraum
  • Für Monatslöhner bietet die Bundesagentur eine eigene Fassung an (BA EGZ 07b, bei mehr als zwölf Monaten Förderdauer mit dem Ergänzungsblatt BA EGZ 07c); ActioFin füllt nur die BA EGZ 07a aus
  • NICHT, solange die Förderung läuft: Veränderungen während der Förderung teilen Sie unverzüglich über die Vorgangsübersicht mit (§ 60 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGB I), nicht erst mit der Schlusserklärung
  • NICHT für die Zeit nach der Förderung: ob die Person während der Nachbeschäftigungszeit weiterbeschäftigt wurde, bestätigen Sie mit der Weiterbeschäftigungserklärung (BA EGZ 08)

Konkretes Beispiel

Die Malerbetrieb Kessler KG rechnet einen sechsmonatigen Eingliederungszuschuss ab

Die Agentur für Arbeit hat für die Einstellung von Mira Schulte einen Eingliederungszuschuss von 1 000 Euro monatlich für sechs Monate bewilligt, festgelegt als monatlicher Festbetrag (§ 91 Abs. 2 Satz 1 SGB III). Im dritten Monat nimmt Frau Schulte zwei Wochen unbezahlten Urlaub; ab dem vierten Monat arbeitet sie auf eigenen Wunsch 30 statt 40 Stunden, ihr Bruttolohn sinkt von 2 800 auf 2 100 Euro. Die Kessler KG meldet die Verringerung sofort über die Vorgangsübersicht (§ 60 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGB I), denn die Festbeträge werden vermindert, wenn sich das zu berücksichtigende Arbeitsentgelt verringert (§ 91 Abs. 2 Satz 2 SGB III). Nach dem sechsten Monat füllt sie die Schlusserklärung aus: das Verhältnis besteht fort; die Entgeltzahlung war unterbrochen, mit dem Zeitraum des unbezahlten Urlaubs; das Entgelt hat sich verändert, ab dem vierten Monat auf 2 100 Euro, mit dem Grund; Beschäftigungsbeginn und Krankenkasse; dazu die Lohnabrechnungen aller sechs Monate. Hätte sie die Verringerung verschwiegen und erst die Schlusserklärung sie gezeigt, müsste die Agentur die Bewilligung bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verletzung der Mitteilungspflicht ab dem Zeitpunkt der Änderung aufheben (§ 48 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB X, § 330 Abs. 3 SGB III), und die schon gezahlten Beträge wären insoweit zu erstatten (§ 50 Abs. 1 SGB X). Wie stark der Festbetrag sinkt, legt die Agentur fest; die Beträge sind illustrativ.

Wie auszufüllen, Schritt für Schritt

  1. Suchen Sie im Bewilligungsbescheid die Ablagenummer (oben rechts), das Ende des Förderzeitraums und unter Vorlage von Unterlagen das Datum, bis zu dem die Erklärung vorliegen muss.
  2. Stellen Sie die Lohn- und Gehaltsabrechnungen für den gesamten Förderzeitraum zusammen: der Vordruck verlangt den Nachweis der tatsächlich gezahlten Arbeitsentgelte und der darauf entfallenden Sozialversicherungsbeiträge.
  3. Geben Sie an, ob das Beschäftigungsverhältnis fortbesteht; ist es beendet, tragen Sie ein, wann und mit Wirkung zu welchem Tag, wer es gelöst hat und aus welchen Gründen.
  4. Tragen Sie jede Unterbrechung der Entgeltzahlung mit Zeitraum und Grund ein, etwa unbezahlten Urlaub oder Krankheit ohne Lohnfortzahlung.
  5. Tragen Sie jede Veränderung des regelmäßig gezahlten Entgelts mit Zeitraum, neuem Betrag und Grund ein; Einmalzahlungen wie Weihnachtsgeld gehören nicht dazu (§ 91 Abs. 1 Satz 2 SGB III).
  6. Als Zeitarbeitsunternehmen füllen Sie zusätzlich den Beschäftigungsnachweis zu Wechseln des Entleihbetriebs und zu verleihfreien Zeiten aus.
  7. Geben Sie Beschäftigungsbeginn und Krankenkasse an, datieren und unterschreiben Sie, kreuzen Sie die Anlagen an und reichen Sie alles bei der Dienststelle ein — oder online über die Funktion Dokumente nachreichen, wenn Sie den Zuschuss über Ihr Online-Konto beantragt haben.

Gut zu wissen

  • Die Schlusserklärung ist kein neuer Antrag: sie gleicht die bei Bewilligung festgelegten Festbeträge mit dem tatsächlich gezahlten Arbeitsentgelt ab (§ 91 Abs. 2 SGB III).
  • Mit der Unterschrift bestätigen Sie auf dem Vordruck, dass der Zuschuss als Zuschuss zum Arbeitsentgelt und zu den Sozialversicherungsbeiträgen geleistet wird und ganz oder teilweise zurückzuzahlen ist, wenn kein Arbeitsentgelt gezahlt oder keine Beiträge entrichtet wurden — zu berücksichtigen ist neben dem Entgelt der pauschalierte Arbeitgeberanteil am Gesamtsozialversicherungsbeitrag (§ 91 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGB III).
  • Wird eine Rückforderung festgesetzt, geschieht das durch schriftlichen Verwaltungsakt (§ 50 Abs. 3 SGB X); der Erstattungsanspruch verjährt in vier Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem dieser Verwaltungsakt unanfechtbar geworden ist (§ 50 Abs. 4 SGB X).
  • Vorgesehene Vordrucke sollen benutzt werden, elektronische Formulare vorrangig (§ 60 Abs. 2 SGB I) — daher der Weg über die Vorgangsübersicht, wenn Sie online beantragt haben.
  • Mit der Schlusserklärung endet die Pflicht nicht: nach dem Förderzeitraum läuft die Nachbeschäftigungszeit, so lang wie die Förderdauer, höchstens zwölf Monate (§ 92 Abs. 2 Satz 5 SGB III).
  • Ohne Unterschrift geht es nur online: wird das Formular über das Online-Konto übermittelt, ist nach dem Vordruck keine Unterschrift erforderlich.

Häufige Fehler

  • Eine Entgeltminderung erst in der Schlusserklärung erwähnen. Sie ist unverzüglich mitzuteilen (§ 60 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGB I); wer das vorsätzlich oder grob fahrlässig unterlässt, riskiert die Aufhebung ab dem Zeitpunkt der Änderung (§ 48 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB X, § 330 Abs. 3 SGB III).
  • Nur die letzten Lohnabrechnungen beilegen. Der Vordruck verlangt die Belege für den GESAMTEN Förderzeitraum.
  • Unbezahlten Urlaub oder Krankheit nach dem Ende der Entgeltfortzahlung weglassen, weil sie kurz waren. Der Vordruck fragt nach jeder Unterbrechung der Zahlung des regelmäßigen Arbeitsentgelts.
  • Weihnachts- oder Urlaubsgeld als Entgelterhöhung melden. Einmalig gezahltes Arbeitsentgelt bleibt außer Betracht (§ 91 Abs. 1 Satz 2 SGB III).
  • Bei vorzeitigem Ende auf das reguläre Förderende warten. Der Vordruck verlangt die Erklärung sofort nach dem Ende des Beschäftigungsverhältnisses.
  • Die Schlusserklärung mit der Weiterbeschäftigungserklärung verwechseln. Die erste schließt den Förderzeitraum ab, die zweite die anschließende Nachbeschäftigungszeit.

Häufige Fragen

Bis wann muss die Schlusserklärung bei der Agentur sein?

Bis zu dem Datum, das Ihr Bewilligungsbescheid unter dem Punkt Vorlage von Unterlagen nennt. Endet das Arbeitsverhältnis vor dem Ende der Förderung, reichen Sie die Erklärung sofort nach dem Ende ein.

Welcher Vordruck gilt für Monatslöhner?

Die Bundesagentur bietet dafür die BA EGZ 07b an, bei einer Förderdauer von mehr als zwölf Monaten zusammen mit dem Ergänzungsblatt BA EGZ 07c. ActioFin füllt nur die BA EGZ 07a aus.

Was passiert, wenn der Lohn während der Förderung gesunken ist?

Die monatlichen Festbeträge werden vermindert, wenn sich das zu berücksichtigende Arbeitsentgelt verringert (§ 91 Abs. 2 Satz 2 SGB III). Zu viel gezahlte Beträge können nach Aufhebung der Bewilligung zurückgefordert werden (§ 50 Abs. 1 SGB X).

Muss ich unterschreiben?

Auf Papier ja, von Hand. Übermitteln Sie das Formular über Ihr Online-Konto, ist nach dem Vordruck keine Unterschrift erforderlich.

Das Arbeitsverhältnis ist in der Förderung beendet worden — muss ich zurückzahlen?

Grundsätzlich teilweise (§ 92 Abs. 2 Satz 1 SGB III), außer in den Fällen des Satzes 2: berechtigte personen-, verhaltens- oder dringende betriebsbedingte Kündigung, Beendigung auf Bestreben des Arbeitnehmers ohne vom Arbeitgeber zu vertretenden Grund, Erreichen des Mindestalters für den Bezug der gesetzlichen Altersrente, Förderung eines besonders betroffenen schwerbehinderten Menschen. Deshalb fragt der Vordruck, wer das Verhältnis gelöst hat und warum.

Weiterführend

Amtliche Quellen

Auf Englisch lesen

Anleitung und Dokument dienen ausschließlich der Information und stellen keine Rechts- oder Steuerberatung im Sinne des Steuerberatungsgesetzes dar. Maßgeblich ist allein die Entscheidung der empfangenden Behörde; prüfen Sie deren Anforderungen und lassen Sie sich im Zweifel beraten.