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Ein deutsches Unternehmen zahlt einer ausländischen Agentur die Gage für den Auftritt eines Artisten in Hamburg. Gilt der Steuerabzug?
nein, weil die Agentur und nicht der Artist das Geld erhält ja, denn Nummer 1 gilt unabhängig davon, wem die Einkünfte zufließen nur wenn die Agentur in Deutschland registriert ist
Frage 2 von 6 Frage 2 von 6
Ein Zauberer erhält für einen einzigen Auftritt 300 Euro. Wie hoch ist der Abzug nach dem Bruttoverfahren?
0 Euro, weil 250 Euro frei bleiben 7,50 Euro, also 15 Prozent auf die 50 Euro über der Grenze 45 Euro, also 15 Prozent auf die gesamten 300 Euro
Frage 3 von 6 Frage 3 von 6
Eine französische Sängerin hat Kosten von 30 Prozent ihrer Gage. Welches Verfahren ist für sie günstiger?
das Bruttoverfahren, weil ihre Kosten unter der Hälfte der Gage liegen das Nettoverfahren, weil Kosten immer die Steuer senken beide führen stets zum gleichen Ergebnis
Frage 4 von 6 Frage 4 von 6
Ein Unternehmen zahlt im November eine Lizenzgebühr an einen ausländischen Rechteinhaber. Bis wann ist der Abzug anzumelden?
bis zum 10. Dezember bis zum 10. Januar mit der Jahressteuererklärung des Unternehmens
Frage 5 von 6 Frage 5 von 6
Das Abkommen mit dem Wohnsitzstaat des Lizenzgebers schließt die deutsche Besteuerung aus. Die Jahreslizenz beträgt 40.000 Euro. Was gilt ohne Freistellungsbescheinigung?
es wird nichts einbehalten, weil das Abkommen vorgeht es wird einbehalten, und der Lizenzgeber kann die Erstattung beantragen die Freistellungsoption befreit automatisch vom Abzug
Frage 6 von 6 Frage 6 von 6
Wo wird ein nach § 50a Abs. 7 EStG angeordneter Steuerabzug angemeldet?
beim Bundeszentralamt für Steuern bei dem Finanzamt, das den Abzug angeordnet hat beim Betriebsstättenfinanzamt des Zahlenden
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